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Vorladung - Zweck Beschuldigtenvernehmung

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Ich spreche da halt aus eigener Erfahrung, allerdings hatte das nichts mit Cardsharing zu tun. Ist ja auch egal, bei mir hat das so geklappt.
 
Jetzt mal ehrlich, wegen einer Überweisung gleich als Mittäter vorgeladen werden ist einwenig weit hergeholt. Ich gehe jetzt mal davon aus das da als Verwendungszweck nicht OSCAM stand :D.
Außerdem bekommt man Geld wenn man eine Leistung verkauf und zahlt da nicht nur drauf.
Da geht es um was anderes und das erfährt man nur mit Anwalt und einer Einsicht in die Unterlagen.
 
Es kommt auch auf die Schwere des Vergehens an, und ein bisschen Glück gehört natürlich auch dazu.
Eine Aussage kann aber auch noch später gemacht werden, sollte es wirklich zu einem Gerichtsverfahren kommen.
 
Anwalt, und dem folgen, zum vorladung muss er nicht hin, und das ist auch gut so.

"kaufen und benutzen, das sind zwei verschiedene dinge"

Cau Adas
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Verwandter von mir hat eine Vorladung bei der Polizei bekommen. Zweck - Beschuldigtenvernehmung. Es geht um Ausspähen von Daten und um Erschleichen von Leistungen. Tatzeit bis 31.01.2018. Er soll jemandem 344 Euro überwiesen haben, der beschuldigt wird Sky illegal verteilt zu haben. Diese Informationen hat er auf Anfrage bei der Polizei von dem Sachbearbeiter bekommen. Er soll im Zeitraum zwischen März 2017 und 2018 den Betrag überwiesen haben. Er kann darüber schonmal nichts in seinen Unterlagen finden bzw in seinen Kontoauszügen. Am Telefon meinte der Sachbearbeiter halt, er solle schauen, ob er etwas finden kann.
Wie soll er sich jetzt verhalten ?
Beschuldigt!!! bedeutet nicht "Angeklagt". Dies geschieht gemäß § 157 StPO erst, wenn ein gerichtliches Verfahren gegen den Beschuldigten eröffnet wird, was zum Zeitpunkt einer Vorladung noch in einiger Ferne liegt.

Dass Sie als Beschuldigter zur polizeilichen Vernehmung geladen werden, bedeutet lediglich, dass ein Anfangsverdacht gegen Sie vorliegt, bzw. in irgendeiner Weise polizeilich gegen Ihre Person ermittelt wird. Durch diesen Punkt unterscheidet sich die Vorladung als Beschuldigter von der Vorladung als Zeuge. Auf den Unterschied, also darauf, als was man zur Vernehmung geladen wird, ist unbedingt zu achten! Dies wirkt sich nämlich auch auf Ihre Rechte aus, da Beschuldigte andere, umfassendere Rechte haben als Zeugen.
Und einen Anwalt konsultieren, Vorladung nur durch Gericht oder Staatsanwaltschaft!!!!
Bei Polizei zu erscheinen ist wie ob du eine Teilschuld abgibst!! Lg
 
Eben, solltest du es ignorieren kommen die auch gern mal vorbei und begleiten dich zur Anhörung.
Sagen brauchst du dort allerdings nichts zum Sachverhalt, nur Angaben zu deiner Person sind zu bestätigen.
 
Mag sein, ich habe die Vorladung nicht gelesen.
Ist einem Bekannten passiert, der zwei Vorladungen jedesmal ignoriert hat.
 
Ein Bekannter hat heute von der Kripo Besuch bekommen und alles zugegeben … hilft jetzt noch ein Anwalt um die Sache abzumildern?
 
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