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Vertragsende und ein paar offene Fragen

Knilchhhausen

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Hallo zusammen mein Vertrag ist gekündigt und endet mit Ende diesen Monats.

In einem früher post hatte ich gelesen das man am letzten tag beim Himmel nochmal online ein Freischaltung Anstoßen soll

um so noch 2 Wochen. nach Vertragsende weiter glotzen zu können.

1. Funktioniert dieser Trick noch?

2. Wenn ich verlängern würde, müsste ich mein jetziges "altes Vollabo" in das neue Entertain Vollabo ändern. Was würde das für die EMM´s bedeuten?

Schrott Sky Receiver ist vorhanden. würde dann in die Verhandlung um ein CI+ Modul gehen. Ist da die Gefahr nen neue Vorgepairte Karte zu bekommen ?

Wäre nett wenn mir jemand was dazu schreiben könnte.

Danke Gruß
 
AW: Vertragsende und ein paar offene Fragen

1. Theoretisch klappt das schon noch. Wie sieht dein Payload aus?

2. Wenn du einer der glücklichen bist mit 03er Payload inkl F0 und alles ist hell, dann sollte sich (momentan) nichts daran ändern bzgl. EMM´s schreiben.

Neue Karte wäre schlecht, lieber die jetzige behalten.
 
AW: Vertragsende und ein paar offene Fragen

1. Ja
2. kommt auf den Zustand Deiner Karte an (Payload, Fuse, F0. ....) keiner weis wie lange noch.
würde dann in die Verhandlung um ein CI+ Modul gehen.
Wäre evtl eine gute Verhandlungsposition. Warum solltre die Karte getauscht werden? Über kurz oder lang ist Schluss mit alternativer HW.

MfG
 
AW: Vertragsende und ein paar offene Fragen

Durch den Globalen ist mein Payload leider von 03 auf 02, Fuse 25, das F0 Tier war noch nie da.

Tiers sind noch bis 10.07. Gültig!

Ja Ziel ist es die Karte zu behalten.
 
AW: Vertragsende und ein paar offene Fragen

Dann kanns gut sein, dass durch ne erneute Freischaltung vor Abo Ende das F0 dazu kommt...Aber sicher kanns dir keiner sagen.

Wenn du alternative Hardware auf Dauer nutzen willst, bzw. mit dem Sky Schrott nicht klar kommst, würd ich nicht verlängern :)
 
AW: Vertragsende und ein paar offene Fragen

Heisst aber nicht, dass der nächste Verlängerer pairen MUSS.
 
AW: Vertragsende und ein paar offene Fragen

Die Wahrscheinlichkeit ist näher an Hundert als an Null.
 
AW: Vertragsende und ein paar offene Fragen

So habe das Angebot vom Himmel angenommen. Habe wieder ein Voll Abo für 29.99 bekommen.
Habe jetzt das Entertain- und nicht mehr das Welt Paket.
Jetzt sind 2 neue Emms gekommen. Ein 8200A3 und ein 820053. Muss ich oder kann ich davon einen Schreiben?
Die aktuellen Tiers sind noch bis 10.07. Gültig!
 
AW: Vertragsende und ein paar offene Fragen

War es telefonischer Abschluss? Nur aus Interesse:
1.) Wurden die (neuen) Sky-AGB von 11/2015 besprochen oder von Dir Zustimmung zu AGB gefordert?
2.) Wurde über Empfangsgeräte gesprochen? Du hattest dich für Sky-Modul selbst entschieden? Kostenfrei?
 
AW: Vertragsende und ein paar offene Fragen

Ja war Telefonisch.
NEIN über AGB wurde garnicht gesprochen.
Wollte auf das Modul wechseln hätte aber knapp 100 Euro gekostet!
 
AW: Vertragsende und ein paar offene Fragen

bin gespannt was hier weiter passiert, viel Erfolg @ Knilchhaussen

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@MarcBush: AGB´s akzeptiert man indem man dem Vertragsabschluss zustimmt, die müssen nicht besprochen werden!
darum heissen diese ja auch allgemein Geschäfts Bedingungen und nicht versteckte nicht einzusehende Klauseln, jeder Kunde kann und "sollte" diese selbst einsehen, wenn er einen Vertrag akzeptiert.
 
AW: Vertragsende und ein paar offene Fragen

Was für Unsinn...

Das Gesetz (§ 305 BGB):

Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss
1.die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Orte des Vertragsschlusses auf sie hinweist und
2.der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,
und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.



Beweislast dafür trägt Sky (§ 312k BGB). Wenn also der Kunde am Telefon sagt, er habe Internet und würde gerade die neuen AGB lesen und sie gut kennen und er stimme den AGB zu, dann mag das ja irgendwie okay sein. Muss dann in der Auftragsbestätigung aber in schriftlicher Form mitgeteilt werden (§ 312d BGB).

Ohne AGB im Vertrag kann man diese auch nicht ändern durch eine bloße Rundmail ohne Zustimmung des Kunden. (Wer AGB im Vertrag hat, kann allerdings bei Sky eine Änderung durch Schweigen akzeptieren, weil dies als >Vorbehalt in den vereinbarten (!) AGB schon drin steht.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Vertragsende und ein paar offene Fragen

nö kein Unsinn, so ist das in Deutschland wohl, ein Hinweiss darauf genügt :read:

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nö kein Unsinn, so ist das in Deutschland wohl, ein Hinweiss darauf genügt :read:
genau das sagte ich doch, Du bist ja ein Hecht, kommst Du an der Ampel mit nem kleinen Kind auch mit Paragrafen anhopst...
bisschen übertrieben was, bist Du Rechtsanwalt oder was, tz

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man kann es auch übertreiben.... @MarcBush
 
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