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SmartHome Sonstige Smart Home: Diese Technik dürfen Sie als Mieter nutzen

Vernetzte Türklingeln, Heizungen, Garagentore: Für manche smarte Technik muss man Haus-Eigentümer sein - aber nicht immer. Wir zeigen auf, welche Smart-Home-Komponenten Sie bedenkenlos als Mieter nutzen können.

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Haben Sie schon einmal die Werbung von Herstellern, Händlern oder Netzbetreibern für Internet und Strom für vernetzte Türklingeln, Rollläden, Heizungen oder Garagentore gesehen?

Möglicherweise war dann der nächste Gedanke: "Tolle Sache - aber mir gehört das Haus gar nicht. Ich bin nur Mieter - also darf ich nichts installieren!" Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wohnen in Deutschland 46,5 Prozent im Eigentum - mehr als die Hälfte der Deutschen sind also Mieter.

Und eines ist klar: Als Mieter (egal ob in Haus oder Wohnung) und auch als Wohnungsbesitzer in einem Mehrfamilienhaus können Sie nicht einfach schalten und walten, wie Sie möchten und ungefragt bauliche Veränderungen vornehmen. Smart Home ist damit aber nicht tabu - in diesem Artikel zeigen wir Ihnen einmal auf, wie Sie möglicherweise doch noch smarte Technik verwenden können.

Smart Home auch als Mieter möglich

Smart Home auch als Mieter möglich
Fotos: Hersteller, Montage: teltarif.de

Diese Wohnformen gibt es

Besitzer eines Einfamilienhauses: In diesem Fall können Sie auf Ihrem Grundstück in der Regel schalten und walten, wie Sie möchten, solange Sie sich an die Bauordnung und technische Vorschriften halten und die Privatsphäre der Nachbarn nicht verletzten, beispielsweise durch unvorteilhaft ausgerichtete Überwachungskameras.

Mieter eines Einfamilienhauses: Hier kommt es darauf an, was Sie mit dem Vermieter im Mietvertrag vereinbart haben und wie der Eigentümer grundsätzlich über technischen Umbauten und Weiterentwicklungen denkt. Wenn er genauso Technik-affin ist wie Sie, können Sie in einem gemieteten Haus mit ihm zusammen gegebenenfalls weitreichende smarte Techniken realisieren. Vereinbaren Sie aber vorher, wer wann auf welche Nutzungs- und Sensordaten zugreifen und diese auswerten darf.

Besitzer einer Wohnung im Mehrfamilienhaus: Über alle baulichen Änderungen im Haus, die außerhalb des privaten Wohnbereichs liegen und auch die Optik der Außenfassade betreffen, entscheidet die Wohnungseigentümergemeinschaft in der Wohnungseigentümerversammlung. Sie sind als Wohnungsbesitzer zwar ein Teil dieses Gremiums und können dort Vorschläge machen, Alleingänge sind allerdings nicht möglich. Es ist also manchmal ratsam, schon vor einem Versammlungstermin seine Ideen den Miteigentümern vorzustellen und diese für smarte Techniken zu begeistern.

Mieter einer Wohnung im Mehrfamilienhaus: Als Wohnungsmieter dürfen Sie in der Regel keine größeren baulichen Veränderungen an der Wohnung vornehmen, höchstens mit vorheriger Genehmigung des Eigentümers. Der Vermieter kann seine Zustimmung auch davon abhängig machen, dass der Mieter sich verpflichtet, die baulichen Veränderungen beim Auszug wieder rückgängig zu machen. Aber auch hier gilt: Wenn der Vermieter gegenüber smarten Techniken offen ist und ein gutes Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter besteht, kann viel möglich sein.

Manchmal werden Smart-Home-Komponenten bereits im Paket mit dem Router geliefert

Manchmal werden Smart-Home-Komponenten bereits im Paket mit dem Router geliefert
Bild: AVM

Der richtige Umgang mit Vermietern und Miteigentümern

Die Kostenfrage bei Mietern: Wenn Sie als Mieter mit dem Vermieter über den Einbau smarter Techniken verhandeln, sollten Sie am besten alles schriftlich festlegen, gegebenenfalls als Ergänzung zum Mietvertrag. Dort sollte geregelt sein, wer Eigentümer der technischen Geräte ist, und wer für die Anschaffung bzw. anschließende monatliche Abonnements (beispielsweise für Cloud-Dienste) bezahlt. Außerdem sollten Sie regeln, was nach Ende des Mietvertrags geschieht - ob die Technik vor Ort bleiben soll oder wer sie bis wann auf welche Kosten wieder abbauen muss.

"Bremser" und "Fortschritts-Verweigerer": Wenn Sie mit Vermietern und Miteigentümern über den Einbau smarter Technik sprechen, kann es sein, dass Ihnen sofort Ablehnung entgegenschlägt, egal ob mit oder ohne Begründung ("zu teuer", "brauchen wir nicht", "zu gefährlich", "haben wir früher auch nicht gebraucht"...). Sie sollten sich vor einem Gespräch also am besten schon derart vorbereiten, dass Sie die smarte Technik nicht nur als "nette Spielerei" ("wäre doch irgendwie cool"...) vorschlagen, sondern ganz klar die Vorzüge der Technik im Vergleich zum jetzigen Zustand aufzeigen (Ersparnis für Strom, Wasser, Gas, Heizkosten / besserer Einbruch-Schutz / unnötige Wege vermeiden durch Steuerung aus der Ferne usw.).

Übereifrige Technik-Freaks: Es ist auch möglich, dass Miteigentümer oder Vermieter nach Ihrer ersten Idee sofort derart Feuer und Flamme sind, dass sie sofort damit beginnen wollen, das ganze Gebäude in ein Science-Fiction-Haus umzugestalten. Hier sollten Sie genau darauf achten, wer die Kosten übernimmt, und dass nicht der Vermieter oder andere Eigentümer auf Sensor- und Nutzungsdaten zugreifen darf, die Rückschlüsse auf Ihr Privatleben erlauben. Insbesondere die Bilder von Überwachungskameras in Ihrer Wohnung sollten ausschließlich Ihnen und sonst niemandem zugänglich sein!

Große kommerzielle Wohnungsgesellschaften: Es gibt keine Regel, ob eher private Vermieter oder große Wohnungsgesellschaften wie Deutsche Wohnen, Vonovia, LEG, TAG, SAGA usw. smarte Techniken fördern beziehungsweise verhindern. Insbesondere Gesellschaften aus dem Bereich des sozialen Wohnungsbaus wird immer wieder nachgesagt, alle Renovierungen und Umbauten immer auf dem allersparsamsten Niveau durchzuführen. Es gibt aber auch Beispiele, wo Wohnungsgesellschaften mit ihrer Reichweite explizit den Einbau smarter Techniken fördern. Manchmal gibt es auch regionale Feldtests, um die Akzeptanz bei den Mietern zu testen. Schauen Sie am besten auf die Homepage des Unternehmens, in die Mieterzeitschrift oder erkundigen Sie sich einfach bei der Hotline danach, was möglich ist und ggf. sogar gefördert wird. Gegebenenfalls erhöht sich Ihre Miete, wenn das Unternehmen Ihre Wohnung technisch aufrüstet.

In unserer großen Smart-Home-Übersicht haben wir aufgeführt, welche grundsätzlichen Möglichkeiten es gibt, ein Haus oder eine Wohnung smart zu machen. Im Folgenden führen wir nun auf, was Sie als Mieter in einem Haus oder einer Wohnung grundsätzlich immer machen dürfen, ohne dass Sie vorher um Erlaubnis fragen müssen oder Ihnen jemand reinredet.

Telefon, Internet, WLAN: Schon seit Beginn der Telekom-Liberalisierung Ende der 1990er-Jahre kann Ihnen niemand mehr vorschreiben, welchen Telefon- und Internet-Anbieter Sie zu wählen haben. Mit Wirkung zum 1. August 2016 wurde auch der Routerzwang abgeschafft. Damit unterliegen alle Geräte, die Sie am Internet-Router betreiben (entweder per LAN oder WLAN) ausschließlich Ihrer Kontrolle. Dazu gehören auch Erweiterungen des Heimnetzwerks über Powerline-Steckdosenadapter. Alle in der Wohnung zu betreibenden Geräte mit LAN, WLAN oder Powerline, die ohne bauliche Veränderung der Wohnung verwendet werden dürfen, können Sie also bedenkenlos benutzen, wenn die Geräte für den Betrieb in Deutschland zugelassen sind. Grundsätzlich gilt: Alles, was Sie über dem Putz verlegen, ist Ihre Sache, Unterputz-Lösungen mit Aufstemmen der Wand müssen Sie genehmigen lassen.

Geräte an Steckdosen und Stromkabeln: Auch an Steckdosen und Stromkabeln für Leuchten, die aus der Decke oder Wand hängen, dürfen Sie alle in Deutschland zugelassenen Geräte anschließen. Per App auch aus der Ferne steuerbare Lampen, Hausgeräte und Unterhaltungselektronik dürfen Sie also immer verwenden. Damit sind schon sehr ausgefeilte Techniken möglich. Sehr beliebt sind zur Steuerung vernetzter Geräte inzwischen auch Smart Speaker. Diese dürfen Sie in der privaten Wohnung immer verwenden, in Gemeinschaftsräumen jedoch nur mit Zustimmung des Eigentümers.

Smarte Steckdosen dürfen Mieter immer installieren

Smarte Steckdosen dürfen Mieter immer installieren
Bild: Hama

Hausgeräte in der Wohnung: Alle von Ihnen selbst mitgebrachten und in der privaten Wohnung aufgestellten Hausgeräte wie Elektroherd, Kühlschrank, Wasch- und Spülmaschine dürfen nach Belieben vernetzt sein, damit Sie beispielsweise per App erfahren, wann die Waschmaschine mit dem Waschgang fertig ist. Laut Informationen des Haufe-Verlags stellt es aber eine nicht vertragsgemäße bauliche Maßnahme dar, wenn Sie die vom Vermieter gestellte Einbauküche austauschen - dies geht nur mit dessen Zustimmung.

Heizungs-Thermostate: Die Verbraucherzentrale NRW stellt klar, dass auch Mieter grundsätzlich selbst Thermostate austauschen dürfen, um zum Beispiel mit programmierbaren Modellen an Komfort zu gewinnen oder Energie zu sparen. Sie müssten aber die alten Thermostate aufbewahren, um nach dem Auszug den Ursprungszustand wiederherstellen zu können.

Jalousien auf der Innenseite von Fenstern und Türen: Smarte Steuerungen von Jalousien, die Sie selbst an der Innenseite des Fensters angebracht haben, sind kein Problem, solange dafür kein größerer Umbau nötig wird. Außen angebrachte Rollläden und deren Steuerung dürfen Sie aber nicht ohne Rücksprache verändern.

Türschloss und Türspion: Der Deutsche Mieterbund weist darauf hin, dass der Mieter in einer Mietwohnung auch ohne Erlaubnis ein neues Türschloss und einen anderen Türspion einbauen darf. Das bezieht sich natürlich nur auf die Wohnungstür, nicht aber auf die gemeinsame Haustür oder Klingelanlage. Nach dem Gesetz habe der Vermieter aber einen Anspruch auf Rückgabe der Wohnung im ursprünglichen Zustand, zumindest so lange nichts Anderes vereinbart sei. Wenn noch gar keine Aussparung für einen Türspion vorhanden ist, müssen Sie sich den Einbau genehmigen lassen.

Dazu ist der Vermieter verpflichtet

Der Eigentümer ist selbstverständlich dazu verpflichtet, Ihnen eine Heizmöglichkeit sowie ordentliche Fenster mit der Wohnung zur Verfügung zu stellen. Auch gesetzliche Vorschriften zur Montage von Rauchwarnmeldern gibt es inzwischen in allen 16 Bundesländern.

Mit Ausnahme der Heizungs-Thermostate dürfen Sie als Mieter aber an allen diesen Anlagen nichts verändern. Sprechen Sie also am besten frühzeitig den Vermieter an, wenn Sie Veränderungen haben möchten. Gegebenenfalls erachtet es nach Ihrer Initiative auch der Eigentümer als sinnvoll, beispielsweise modernere Tür- und Fenstergriffe zu installieren, die bei einem Einbruchsversuch Alarm schlagen. Wenn Sie freundlich fragen, macht es der Vermieter vielleicht sogar auf seine Kosten. Auch bei der Nachrüstung von Rauchwarnmeldern können Sie ihm vielleicht einen Tipp geben, damit er nicht das billigste "dumme", sondern vielleicht ein vernetztes Modul wählt.

Sogar der Tausch des Heizkörper-Thermostats ist erlaubt


Sogar der Tausch des Heizkörper-Thermostats ist erlaubt
teltarif.de

Die Zukunft: Smart Metering

Ein großes Thema in den kommenden Jahren wird "Smart Metering" sein, also die smarte elektronische Ablesung und Steuerung von Gas-, Wasser- und Stromzählern aus der Ferne. Hier können und dürfen Sie als Mieter nichts verändern, und sogar der Eigentümer darf dies nur gemeinsam mit den Versorgungsunternehmen. Sie als Mieter können aber ggf. Ihren Vermieter und das Versorgungsunternehmen zusammenbringen, um an Pilot- oder Testprojekten teilzunehmen oder zu den ersten zu gehören, die in den Genuss derartiger Techniken kommen.

Nach § 29 Abs. 1 des Messstellenbetriebsgesetzes besteht eine Verpflichtung zur Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen momentan allerdings nur bei Verbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von über 6000 kWh, Verbrauchern, die mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung wie einer Wärmepumpe am geplanten Flexibilitätsmechanismus nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz teilnehmen sowie Betreibern von Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz von über 7 kW Leistung.

Aufgrund dieser Einschränkungen hat der Großteil der privaten Verbraucher aktuell noch keinen Rechtsanspruch auf den Einbau intelligenter Zähler - sprechen Sie bei Interesse also wie gesagt am besten das Versorgungsunternehmen und den Vermieter an.

Fazit: Smartes Zuhause auch für Mieter

Obwohl zahlreiche Umbauten und insbesondere die Unterputz-Verlegung von Kabeln dem Vermieter vorbehalten bleiben, gibt es zahlreiche Möglichkeiten auch für Mieter, die eigene Wohnung smart zu machen. Grundsätzlich unproblematisch sind alle funkbasierten Anlagen, die ohne Eingriff in die Bausubstanz realisierbar sind.

Insbesondere im Bereich der Unterhaltungselektronik und Innenbeleuchtung können auch Mieter sich unbeschränkt "austoben", auch bei selbst mitgebrachten Hausgeräten besteht kein Problem. Sogar Heizungs-Thermostate, Innen-Jalousien und sogar Türschloss und Türspion der Wohnungstür kann der Mieter vernetzen.

Grundsätzlich zu beachten ist allerdings, dass alle an der Wohnung vorgenommenen Änderungen auf Wunsch des Eigentümers beim Auszug wieder rückgängig gemacht werden müssen. In Absprache mit dem Eigentümer ist noch einiges mehr an Vernetzung möglich - gegenseitiges Vertrauen und verbindliche Absprachen vorausgesetzt.


Quelle; teltarif
 
Smart-Home-Komponenten finde ich nur gut, wenn der Server bei mit zu Hause ist.
Denn wie groß ist die Gefahr, des Hacken, Ausspähen oder die Server unterstützen das Produkt nicht her.
Der Super Gau wäre Insolvenz und die ganzen Smart-Home-Komponenten funktionieren nicht mehr.
 
"Bremser" und "Fortschritts-Verweigerer":

Vorschlag hier bei uns, doch mal unsere Ablesegeräte an den Heizkörpern gegen digital zu tauschen, damit man nicht immer zu Hause sein muss, wenn der Ableser kommt.

Kommentar meiner 75 und 80 Jährigen Vermieter: Nein, dann wird man ja so durchleuchtet und die Firma und alles was draußen vorbeifährt weis dann alles.

Alles zureden etc. zwecklos. Und das beste: die wohnen 300 km entfernt und hätten damit nichts zu tun ... :disappointed:
 
Bei uns würde der einfach nur draußen vor der Türe auf der Straße stehen. Hängt auch vom Anbieter ab, welches System genutzt wird.
Ista hat wieder ein anderes als Brunata usw.

Es müsste somit bei uns nie einer da sein. Sehe ich ja bei meiner Mutter. Da muss keiner von den elf Parteien da sein.
 
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Das ist doch meistens so. Alles "Neue" bzw. jegliche Veränderung wird erstmal abgelehnt. Der Mensch ist und bleibt halt ein "Gewohnheitstier". Da kann die Technik und der Nutzen davon noch so groß sein! Meine Ablesefirma die bei uns zuständig ist, bietet diesen Service überhaupt nicht an. Nicht mal auf Anfrage. Und nein, es ist nicht Brunata ;-)


Viele Grüße
Lecter
 
Die Bedenken gegen die häusliche "Vernetzung" (und auch andere wie z.B. Automobil) sind ja leider nicht aus der Luft gegriffen. Der Knackpunkt (im wahrsten Sinne des Wortes) bleibt die eingesetzte Software (in Verbindung mit der menschlichen Dummheit). Und die ist - aus den unterschiedlichsten Gründen - oft sehr angreifbar gestrickt. Nicht nur, wenn sie aus China stammt.
Was in so einem futuristischen Smarthome alles schief gehen kann zeigt augenzwinkernd dieser Clip über einen zu sehr von seinen technischen Segnungen überzeugten Konzernchef. Eventuelle Ähnlichkeiten mit Steve Jobs sind nicht zufällig und beabsichtigt :smile::
Unbezahlbar die letzten Worte: "Und der Einzigste, der Zugriff auf all das hat, bin ICH!!!" Schön wär's...
 
Zuletzt bearbeitet:
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Digitale Heizkostenverteiler gibt es einmal digital und einmal mit einer Sendeeinheit zu erkennen an der Bezeichnung ratio.
Bei Euch wurden wohl damals welche in Auftrag gegeben die noch nicht senden um Kosten zu sparen.
Eine Umrüstung ist aber Problemlos möglich und wird wohl mit dem nächsten Austausch der Geräte incl. der Rauchmelder auch gemacht.

Das muss aber in einer Eigentümerversammlung beschlossen und beauftragt werden.

Frage doch einfach mal bei deinem Vermieter nach ...
 
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