Wie in obigem Beispiel. Bin aber kein Juristiker. Wichtig ist hierbei scheint aber, wann die IP angefragt wurde (Kenntnisnahme?). Wenn 2012 dann Ende 2015, wenn 2013 dann Ende 2016, usw.
Derzeit wird auch vom EUGH geprüft, ob die Störerhaftung gegen Europarecht verstößt. Die Rechtsexperten auch vom der Regierung beauftragt sind sich aber schon einig. Ein Pirat hatte diese Frage ausgelöst und das Gutachten wird zum 16.03.2016 erwartet.
In Zukunft kann keiner mehr für sowas abgemahnt werden, aber, dafür wird vermutlich eine Gema Gebühr kommen damit diese Plattformen nicht leben können. Das wohl der Grund das man erstmal wartet was bei raus kommt.
Wenn bei Dir keine Klage vorliegt ist es verjährt.
Nee das Datum des Briefes ist egal, selbst ein Datum eines gerichtlichen Mahnbescheides hat keine Auswirkung.
Da zählt §195 BGB. Deren Mandant hat 3 Jahre+ bis Jahresende Zeit Klage einzurechen. So kann die Rechtmäßigkeit § 194 Abs1 des Verstoßes nicht mehr festgestellt werden.
Naja, so doof sind die vor Gericht auch nicht. Die müssen schon genau nachweisen wann und wie sie an die Daten gekommen sind. Frag doch mal deinen Provider, wie lange die deine IP zu dem Zeitpunkt gespeichert hatten. Hat sich ja viel geändert in letzter Zeit. Schau mal
Kein Richter will Unterlagen horten, die sind froh wenn der Tisch sauber ist. Ich habe es selbst schon erlebt, das persönlich abgegebene Widersprüche innerhalb der 2 Wochen fristen einfach mit zuspät eingegangen abgelehnt wurden.
jo für alle dies noch interessiert die ip wurde angeblich am 27.12.12 vom gericht rausgeben der verstoß war angeblich 18.08.12
danke für eure antwroten
PS: im letzten schreiben von mitte 2014 haben sie angedroht da alle verhandlungen gescheitert sind klage zu erheben. seitdem nichts mehr gehört und auch keine klage kassiert