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Hartz IV: Keine Tricks bei Beiständen

TV Pirat

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Jobcenter müssen Beistände akzeptieren und dürfen keine Tricks, wie gleichzeitig einberaumte Meldetermine, anwenden

Hartz IV Leistungsberechtigte haben das Anrecht darauf, einen Beistand zu Terminen im Jobcenter mitzubringen. Dabei darf der Betroffene frei wählen, wenn er/sie zum Termin in die Behörde mitnimmt. Das urteilte das hessische Landessozialgericht (Az: L 9 B 68/06 AS).

In dem verhandelten Fall hatte die Behörde die Termine extra so gelegt, dass es dem Beistand quasi unmöglich war, zu den Meldeterminen des Eingeladenen mitzukommen. Das Gericht sah diesen Punkt als erwiesen an, da in der Lokalpresse die Behörde zugegeben hatte, dass „bewusst Terminüberschneidungen zur Verhinderung von Beiständen“ gelegt wurden. Daher urteilten die Richter, dass Jobcenter hierbei „nicht tricksen“ dürfen, um einen Beistand zu hindern. Eine Vereitelung darf nach § 13 Abs. 4 Satz 1 SGB nicht praktiziert werden.

Nach § 13 Abs. 4 Satz 1 SGB X hat ein jeder Bürger das Recht, zu Verhandelungen oder offiziellen Besprechungen einen Beistand zu berufen und mitzubringen. Nur ungeeignete Beiständen dürfen seitens einer Behörde zurückgewiesen werden. So sah das Gericht es als legitim an, dass Jobcenter-Sachbearbeiter sich keine „belehrenden Monologe“ gefallen lassen müssen. Demnach kann die Behörde einen Beistand ablehnen, wenn dieser nach § 13 Abs. 6 Satz 1 SGB X zu einer sachgemäßen Einlassung nicht im Stande ist. Nicht möglich ist aber der Ausschluss eines Beistandes indem dieser eine zeitgleiche Meldeaufforderung erhält.

Warum ist ein Beistand wichtig?

Vier Ohren hören besser als zwei. Gerade wenn es um die Erörterung rechtlich schwieriger Lagen geht, ist es besser einen Beistand dabei zu haben, der sich bestenfalls gut mit Sozialgesetzgebungen auskennt. Ratsam ist es auch, beim Behörden-Besuch ein Protokoll zuführen. Schnell werden Details entscheidend, wenn es um beispielsweise die Auszahlung der ALG II-Leistung geht. Grundsätzlich sollte man beim Termin nichts sofort unterschreiben, sondern immer um Bedenkzeit bitten. Lieber immer etwas länger Bedenkzeit einfordern. Und zu guter Letzt ist ein Beistand auch eine emotionale Stütze. Man fühlt sich dann nicht mehr so schrecklich ausgeliefert.

Hartz IV: Das Recht auf einen Beistand

Das Recht auf Beistand in der Hartz-IV Behörde



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Quelle: gegen-hartz
 
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