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Hardware & Software Verbraucherzentrale: Erfolgreiche Klagen gegen Vodafone Konzern

Überhöhte Schadensersatzforderungen für gemietete Router oder Receiver sind nicht zulässig

Bis zu 250 Euro mussten Verbraucher bisher zahlen, wenn sie nach der Kündigung ihres Vertrages einen von Vodafone oder Vodafone Kabel Deutschland zur Verfügung gestellten Router nicht zurückgaben. Mit Erfolg hat die Verbraucherzentrale NRW in erster Instanz vor dem Landgericht Düsseldorf und dem Landgericht München gegen diese Klauseln in den AGB des Vodafone Konzerns geklagt. Die Gerichte stellten fest, dass das Unternehmen einen Pauschalbetrag in Höhe des Neupreises nicht verlangen darf.

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Häufig stellen Telekommunikationsunternehmen notwendige Geräte, wie Router oder Receiver, während der Vertragslaufzeit zur Verfügung und verlangen diese nach Beendigung zurück. Kommen Verbraucher dieser Forderung nicht nach, hat das Unternehmen Anspruch auf Schadensersatz. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Vodafone Konzerns sahen bisher vor, dass bei Nichtrückgabe eines Geräts ein Schadensersatz von bis zu 250 Euro fällig wird. Diese Klausel erklärten das Landgericht Düsseldorf und das Landgericht München nun für unwirksam. Als Richtwert für den Schaden sei nicht der Neupreis, sondern der Preis eines Gebrauchtgerätes maßgeblich. Schließlich mache die Nichtrückgabe eines Geräts nicht automatisch eine Neuanschaffung notwendig, da Vodafone über eine Vielzahl von Geräten verfüge und aus diesem Gerätepool Router nutzen könne.

Ebenfalls unwirksam sind die Schadensersatzklauseln Vodafones, die eine fehlgeschlagene Rücksendung des Geräts regeln. Die Verbraucherzentrale konnte darüber hinaus durchsetzen, dass Vodafone verpflichtet wird, ein gekauftes und mangelhaftes Neugerät auf Verlangen des Verbrauchers stets durch ein Neugerät auszutauschen. Bisher lieferte Vodafone im Rahmen der Nacherfüllung auch wiederaufbereitete Geräte als Ersatz aus.

Folgen der Urteile

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Weitere Informationen zu den Verfahren befinden sich in der Urteilsdatenbank der Verbraucherzentrale NRW.

Quelle; INFOSAT
 
Dann hättest du den Router einfach nur zurückgeben brauchen.

Gruß

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Vodafone darf für verlorene Router keinen Neupreis verlangen

Gebrauchte Leih-Router sind für Vodafone den Neupreis wert. Wenn Kunden sie nicht zurücksenden.

Vodafone darf für gemietete und geliehene Router oder Receiver, die nicht zurückgegeben werden, nicht den Neupreis verlangen. Das haben das Landgericht Düsseldorf und das Landgericht München in erster Instanz entschieden, berichtet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am 19. April 2021. Richtwert für den Schaden sei nicht der Neupreis, sondern der Preis eines Gebrauchtgerätes.

Wenn ein Gerät nicht zurückgegeben werde, sei nicht automatisch eine Neuanschaffung notwendig, da Vodafone über eine Vielzahl von Geräten verfüge und auf diesen Pool zugreifen könne. "Die Urteile sind ein positives Signal", sagte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. "Sie bestätigen, dass Vodafone zu Unrecht von seinen ehemaligen Kunden hohe Geldbeträge verlangt hat. Wer ein jahrelang benutztes Miet- oder Leihgerät nicht zurückgibt, kann nun nicht mehr zur Zahlung des Neupreises verpflichtet werden."

Vodafones Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sahen bisher vor, dass bei Nichtrückgabe eines Geräts ein Schadensersatz von bis zu 250 Euro fällig wird. Diese Klausel erklärten das Landgericht Düsseldorf und das Landgericht München für unwirksam.

Vodafone darf auch bei verlorenen Rücksendungen nicht abkassieren

Unwirksam ist laut den Landgerichten auch Vodafones Schadensersatzklausel, die verlorene Rücksendungen des Geräts betrifft. "Wenn die Rücksendung ohne Verschulden der Verbraucher scheitert, können diese nicht von Vodafone haftbar gemacht werden", erklärte Schuldzinski. Die AGB von Vodafone widersprächen den gesetzlichen Schadensersatzregeln.

In vielen Glasfasernetzen besteht zudem der Routerzwang trotz klarer Rechtslage weiter. Insbesondere Vodafone stritt sich mit der Bundesnetzagentur, ob die Routerfreiheit in Glasfasernetzen auch für das Glasfasermodem (ONT) gilt, und verweigert Kunden die Nutzung eines eigenen Glasfasermodems. Auch der Branchenverband Buglas übernahm diese umstrittene Position. Zudem fühlen sich Kunden mit eigenem Router schlechter behandelt.

Nachtrag vom 19. April 2021, 18:14 Uhr

Ein Vodafone-Sprecher erklärte, laut AGB müssten Kabelkunden die Geräte, die sie bei Vodafone gemietet und geliehen haben, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an den Eigentümer zurückgeben. Bei Nichtrückgabe eines Routers oder Receivers werde ein Schadensersatz fällig. "Die Landgerichte Düsseldorf und München haben dieses Prinzip grundsätzlich für rechtmäßig erklärt. Die beiden Gerichte kommen lediglich bei der Berechnung der Höhe des Schadensersatzes auf eine andere Formel und damit auf eine niedrigere Summe. Die beiden Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Wir werden sie uns genau anschauen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden."

Quelle; golem
 
Nicht zu fassen, das diese einen Neupreis verlangen. Wenn das vertraglich geregelt ist, weiß man auf was man sich einlässt, aber deren Klauseln sind mal weit entfernt von fairen Kunden orientierten Bestimmungen. Bei 1&1 hatte ich nach beenden des Vertrages (nach 20 Monaten) und ändern auf einen anderen Vertrag, die Fritzbox geschenkt bekommen. Nichts mit Zurück senden oder ähnlichen. Vodafone ist mir suspekt.
 
Für ein mittlerweile veraltetes Modem den Neupreis in Rechnung zu stellen, ist schon heftig. Tatsächlich gibt´s alte und noch funktionierende Geräte um die 15 bis 20 Euro.
Das würde ich bei der Rückverrechnung als Zeitwert als angemessen finden.

Aber es gibt auch Verträge, wo die Gerätekosten als monatliche Gebühr mitbezahlt werden. da dürfte nach Ablauf der Mindestvertragsdauer und anschließender Vertragskündigung dann eigentlich nichts mehr verrechnet werden.

Viele Grüße.
 
Klar ist es Scheiße wenn Vodafone den Vollpreis für alte Hardware verlangt, dagegen gibt es ja nun ein (noch nicht rechtkräftiges) Urteil.
Was ich aber nicht verstehe ist, dass man nicht in der Lage ist, die alte Miethardware zurückzusenden.
Bei mir kam es vor wenigen Tagen zu einem Austausch der HorizonBox. Die Festplatte hat den Geist aufgegeben.
Das Ersatzgerät war innerhalb von 2 Tagen ausgeliefert, und es lag ein Retourenschein dabei.
Klar muss man seinen Hintern noch zum DHL-Shop bewegen, aber mehr als den Moment Zeit kostet das nicht.
 
Wen ein Leihgerät wegen eines Defekts ausgetauscht wird, dann sollte das Zurücksenden eigentlich selbstverständlich sein.

Mein Vater hatte ein Comtrend-Modem, welches trotz Reset und Werkseinstellungen nicht mehr arbeiten wollte (keine Sync mehr).
Daher hat er von seinem Internet-Anbieter ein neues ZTE H288A bekommen.
Mit dabei war gleich ein Retourschein, den er auf den Karton mit defekten Modem aufgeklebt hat.
Danach ging´s ab zur Post und das Paket war am Weg zurück. - Also sehr einfach und ohne Probleme.
Viele Grüße.
 
Meines war ein Tausch gerät, wegen Wechsel auf eine Gigabit Leitung, ich habe das alte Modem verpackt. Und in einem Schrank gestellt, und vergessen, es ist von Seiten Vodafone keine Erinnerung gekommen. nur nach Monaten die Abbuchung, ich hätte wenigstens vorher einen Brief, Rechnung oder ähnliche erwartet. Und ich sagte damals schon am Telefon sie hätten mich auch erinnern können, und das dieser Betrag für ein so altes Kabel Moden viel zu hoch sind.. interessierte sie nicht! Und hätte ich keine Gigabit Leitung bei dennen, hätte ich gekündigt, aber da gibt es keine Alternativen.
 
Dann hättest du das Gerät ja immer noch zurückschicken können.

Dann hätten sie die Abbuchung wieder zurückerstatten müssen.

Gruß

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