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Hardware & Software Urteile gegen Vodafone: Schadensersatz für Mietgeräte zu hoch

Zwei Gerichte haben Vertragsklauseln von Vodafone und Vodafone Kabel Deutschland gekippt. Kund:innen sollten den Neupreis für gemietete Geräte zahlen, wenn sie sie nach Vertragsende nicht zurückgegeben hatten. Eines der Urteile ist bereits rechtskräftig.

Zwei Gerichte haben Vertragsklauseln von Vodafone und Vodafone Kabel Deutschland gekippt. Kund:innen sollten den Neupreis für gemietete Geräte zahlen, wenn sie sie nach Vertragsende nicht zurückgegeben hatten. Noch sind die Urteile aber nicht rechtskräftig.

Bis zu 250 Euro Schadenersatz verlangten Vodafone und Vodafone Kabel Deutschland in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), wenn Kund:innen gemietete Router nicht nach Vertragsende zurückgegeben hatten. Die Pauschale sei zu hoch, urteilte sowohl das Landgericht Düsseldorf (Az. 12 O 83/20) als auch das Landgericht München I (Az. 12 O 7213/20). Geklagt hatte in beiden Fällen die Verbraucherzentrale NRW.

Die Urteile bestätigen die Auffassung, dass Vodafone zu hohe Geldbeträge von ehemaligen Kund:innen verlangt hat. Als Richtwert für den Schaden sei nicht der Neupreis, sondern der Preis eines Gebrauchtgeräts maßgeblich, befanden die Gerichte. Wer ein jahrelang benutztes Miet- oder Leihgerät nicht zurückgibt, könne nun nicht mehr pauschal zur Zahlung des Neupreises verpflichtet werden.

Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf gegen die Vodafone GmbH ist bereits rechtskräftig. Gegen das Urteil des Landgerichts München hat die Vodafone Kabel Deutschland GmbH Rechtsmittel eingelegt, das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig. Sollten Sie sich aktuell mit Vodafone in einem Streit über Schadensersatz für nicht zurückgegebene Leih- oder Mietgeräte befinden, können Sie auf das Urteile verweisen oder Vodafone Kabel Deutschland anbieten, die Zahlung vom Ausgang des Berufungsverfahrens abhängig zu machen. Unterstützung erhalten Sie auf Wunsch auch von den Rechtsfachleuten der Verbraucherzentrale NRW.

Vodafone-Logo-720x405.jpg

Quelle; verbraucherzentrale.nrw
 
Bei Vodafone hatte ich auch nie Probleme.
Bei Premiere/sky war es früher sogar fast die Regel, das die dboxen angeblich nicht angekommen sind. Auch heute wird da verschickte Hardware nicht ins System richtig eingepflegt. Angefangen bei getauschten Karten. Der Status da passt oft nicht.

AGB hin oder her, der entgangene Gewinn ist im BGB §252 klar geregelt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und jetzt ist es SKY denn es nicht mehr so wichtig scheint die HW zurück zu bekommen. Mein Mietvertrag wurde wegen einer Rücklastschrift, Soffort Gekündigt, Ich habe es nur Mittbekommen da ich mich nicht mehreinloggen konnte.

Ein Anruf, und man sagte mir das es wegen der rücklastschrift so ist, dann schaute er noch einmal in meinem Konto, und meinte es gäbe aber keine Forderungen seitens SKY...

Ich würde aber Eventuell post bekommen, falz doch was gefordert werden sollte, ich habe bis jetzt keine Post mehr bekommen, nur Werbung für ein Neunen Vertrag.
Jetzt Habe ich schon Zwei SKY Q Receiver hier Kabel und SAT. und Karten. G02 und V15
Der Kabel war mal ein Tausch gerät, wurde auch nie zurück verlangt.
 
Dann hast du dir hoffentlich gemerkt, wann du mit wem gesprochen hast,
denn gerade dieser Verein hat gelegentlich Alzheimer und findet Dinge, die
plötzlich nie gesagt bzw. vereinbart wurden.
 
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