§§ 312d/246a BGB. Sky muss bei Fernabsatzvertrag beweisen, welche wesentliche Vertragsdetails vereinbart wurden.
Kunde muss online die Seriennummer eingeben. Dass dabei der HD 1000 akzeptiert wird, beweist ein 4 Minuten-Video von MB vom 26.12.2016.
Um Zweifel auszuräumen, sendet der Kunde eine "Vertragsbestätigung" und teilt per Mail " nochmals zur Kenntnis mit, den Vertrag Tage zuvor mit dem zertifizierten Receiver Humax HD 1000 abgeschlossen zu haben und zu nutzen". Sky sendet zum einen zuvor die solo V14 ohne F0/Pairing, zum anderen auf diese Mail nur einen Hinweis: "Danke für Ihre Mail. Bei Fragen zur Hardware können Sie uns auch gern anrufen." Milliardenkonzern mit Rechtsabteilung.
Schriftliche Nachweise, was telefonisch vereinbart wurde? Das ist technisch unmöglich. Nur Telefonaufzeichnung. Sky erklärte vorgestern schriftlich, die Vertragsgespräche nicht zu speichern und nicht abrufen zu können (Forum Sky&Friends). Daher bleiben nur die schriftlichen Vertragsbestätigungen. Sky schreibt: "Vertrag abgeschlossen, Receiver:---" Kunde antwortet: "Richtig, Vertrag ja, mit meinem HD 1000".
Klar ist, der Kunde muss eine Seriennummer online eingeben. Sky speichert nicht, der Kunde sagt, war HD 1000 (mit Video, dass es 12/2016 so ging). Bestätigt es gegenüber Sky per Mail 3 Tage nach Vertragsschluss.
Nochmals: Sky hat die Beweislast nach 312d, 312k BGB, was im Fernabsatzvertrag vereinbart wurde. Und nach sky.de speichert Sky u.a.:
@lavemetoo
Naja, und warum macht der Kunde dies? Weil der Kunde auch nicht total ahnungslos ist, weil man ihm schon im Jahr zuvor eine Mail sendete, dass er nicht den geeigneten Receiver nutzen würde (Dreambox) oder er im Fachhandel hörte, dass Sky die Daten des Kunden nicht richtig erfasst, zumal diese Info ja in der Auftragsbestätigung fehlt, obwohl auf Sky.de steht, sky würde diese Daten erfassen. Auftragsbestätigung prüft der Kunde und ergänzt diesen fehlenden Punkt.
Juristin Verbraucherschutz 12/2016: Sky handelt offensichtlich vertragswidrig, sie forderte Stellungnahme von Sky, Frist dafür ist abgelaufen ohne Antwort. Nach weiteren Mahnungen folgt Klage.