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Urteil gegen Pairing!

AW: Urteil gegen Pairing!

So, jetzt genug OT.
Bitte zurück zum Thema.
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Welche Zeit, Nerven, Risiken? Verbraucherschutz-Jurist um Termin bitten, Auftragsbestätigung und HD 1000 und V14 hinbringen, besprechen 1x. Kostet dort 20 EUR.
Dann sende ich per Mail dem VZ-Juristen die wichtigsten Unterlagen/Urteile zu. Sonst fehlen ihm die wichtigsten Argumente.

Schneller geht es direkt hier mit Musterklage und geringem Gerichtskostenvorschuss.
 
AW: Urteil gegen Pairing!


Kann man so auffassen, wenn dann allerdings dann noch der Satz "Wer ihm dann noch immer "folgt", hat selber schuld und wird viel Nerven, Zeit und Geld verschwenden." nachgeschoben wird, sieht
die Sache meiner Meinung nach schon anders aus, als ob die Kläger vorher eben nicht nachgedacht hätten.

Mir erschließt sich auch nicht, welche Restrisiken er aufzeigt!?

Schon mal überlegt, ob MB und seine "Jünger" nicht evtl. doch schon ein wenig Erfolg bei Ihrem Vorgehen haben und man diese vielleicht durch einen SKY-Troll diskreditieren
will?
 
AW: Urteil gegen Pairing!

...
Schneller geht es direkt hier mit Musterklage und geringem Gerichtskostenvorschuss.

Welche Musterklage vor welchem Gericht hatte denn welchen Erfolg? Bisher keine!

Hier mal mein "laienhafter Senf" zu der Problematik aus der Sicht eines Anwaltes:

Ich hab mal etwas Zeit investiert, um für mich als Laien das rechtliche Problem verständlich er/geklärt zu bekommen. Hab also die vielen Äußerungen von MarcBush der letzten Jahre/Zeit und auffindbare AGBs von Sky aus dieser Zeitspanne zusammen gesammelt. Ersteres ist ja ziemlich einfach und ergibt außer teilweise widersprüchlichen Dingen nur eine wesentliche Auffassung von MarcBush, dass man einen einmal selbst angeschafften Receiver während der gesamten Laufzeit eines Sky-Vertrages auch nutzen können muss, wenn dieser zu Vertragsbeginn nutzbar war, und dies Sky auch für den kundeneigenen Receiver sicherstellen muss.

Mit diesen Unterlagen hab ich dann mal den Anwalt, der die Firma, für die ich arbeite, regelmäßig und erfolgreich vor Gericht vertritt und für den ich regelmäßig die dazu nötigen Daten aufbereite, bei einem “freundschaftlichen” und mehr als einstündigem Mittagessen zu seiner Meinung und Einschätzung der Sachlage befragt.

Es ist erstmal grundsätzlich richtig, dass das, was bei Vertragsabschluss nachweislich vereinbart wurde, auch über die gesamte Vertragslaufzeit bei unverändertem Vertrag von beiden Vertragsparteien bindend eingehalten werden muss. Das sollte jedem, auch einem Laien von Anfang an klar sein und steht so außer Frage. Einzige Abweichung vom abgeschlossenen Vertrag, die nicht vertraglich geregelt wurden, wären solche aus wichtigen Gründen, die beide Seiten auch während der Vertragslaufzeit und auch einseitig geltend machen können.

Die eigentliche Frage ist: Was wurde nachweislich genau bei Vertragsabschluss vereinbart und kann es für einen Vertragspartner nicht doch unzumutbare Umstände geben, die die Einhaltung der Vereinbarungen über die Vertragslaufzeit eines sonst unveränderten Vertrags nicht erlaubt.? Was vereinbart wurde und von einem Kläger eingeklagt werden soll, muss der Kläger eindeutig und verständlich nachweisen können, sonst kann man sich die Klage eigentlich sparen. Daran ist der Kläger vor dem Eutiner Amtsgericht gescheitert!

Um die Zumutbarkeit von Vertragsänderungen einschätzen zu können, muss man den Vertragsgegenstand entsprechend genauestens beurteilen (können), was bei technischen Veränderungen regelmäßig zu einem “Gutachter-Prozess” führen würde, weil Richter dies im allgemeinen nicht selber können (müssen). Bei Vertragsabschluss bietet Sky die zur Nutzung des Angebotes notwendige Technik - Smartcard und mit der Smartcard verwendbarer Receiver oder CI+ Modul - den Kunden an. Die notwendige Technik beschränkt sich dabei nicht nur auf die Smartcard, die nur einen Teil der Entschlüsselungstechnogie darstellt, sonder umfasst auch die Technik - mit der Smartcard verwendbarer Receiver oder CI+ Modul -, die mit Hilfe der Smartcard erst die Entschlüsselung der geschützten Inhalte ermöglicht. Beides, Smartcard und die mit der Smartcard zu verwende Technik - verwendbarer Receiver oder CI+ Modul - sind dabei als untrennbare Bestandteile für die Entschlüsselung notwendig, da beide einzeln gar nicht zur Entschlüsselung in der Lage sind.

Bei Sky-Kunden, die beides - Smartcard und mit der Smartcard verwendbarer Receiver oder CI+ Modul - von Sky bei Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt bekommen, ist Sky dafür verantwortlich, dass die Entschlüsselung der geschützten Inhalte während der Vertragslaufzeit gewährleistet ist. Ausnahme ist der durch den Kunden selbst zu vertretende Verlust oder Funktionsuntüchtigkeit der durch Sky zur Verfügung gestellten Technik.

Bei Sky-Kunden, die das Angebot einer mit Hilfe der Smartcard zur Entschlüsselung verwendbaren Technik - Receiver oder CI+ Modul von Sky - nicht angenommen haben, sondern eine eigene Technik dafür vereinbart haben, sind die Sky-Kunden auch selbst für die Verwendbarkeit der eigenen Technik - Receiver oder CI/CI+ Modul - verantwortlich. Die zur Entschlüsselung notwendige Smartcard stellt Sky dabei aber auch diesen Kunden nur leihweise zur Verfügung und Sky bleibt da der Eigentümer der Smartcard und ist für deren Funktion verantwortlich.

Welche Rechte haben Sky-Kunden mit eigener Technik zur Entschlüsselung - Receiver oder CI/CI+ Modul- wenn während der Vertragslaufzeit durch Sky aus wichtigem Grund die Verschlüsselungstechnologie derart verändert wird, dass die kundeneigene Technik - Receiver oder CI/CI+ Modul - nicht mehr zur Entschlüsselung verwendbar ist? So wie es scheint, weil vertraglich bisher nicht geregelt, außer der Kunde hat eine entsprechende Reglung nachweislich in den Vertrag aufnehmen lassen, gibt es ohne spezielle Reglung nur die vorzeitige Beendigung des Vertrages wegen technischer Nichterfüllbarkeit durch Sky, was auf ein Sonderkündigungsrecht hinausläuft. Ob dieses Sonderkündigungsrecht in den Einzelfällen besteht oder nicht, ist bisher unklar oder gar nicht vertraglich geregelt, also strittig. Dies muss also in den Einzelfällen gerichtlich geklärt werden oder kann mit Hilfe des Verbraucherschutzes allgemein als wichtiger Vertragsbestandteil in den AGB von Sky gerichtlich festgestellt werden. Das läuft dann wie bei dem BGH-Urteil aus 2007, wo es um ein Sonderkündigungsrecht bei für den Kunden nicht zumutbarer Preiserhöhung während der Vertragslaufzeit ging, aud einen langwierigen Prozess durch alle Instanzen hinaus.

Dass man Sky als Kunde für die eigene zur Entschlüsselung verwendete Technik während der gesamten Vertragslaufzeit verantwortlich machen kann, wäre nur bei entsprechender vertraglicher Reglung bei Vertragsabschluss denkbar. Insbesondere ist es schwierig, einen Dritten - Sky - für kundeneigene Technik - Receiver oder CI/CI+ Modul - verantwortlich machen zu wollen, so dass diese über die gesamte Vertragslaufzeit richtig funktioniert. Dabei ist es erstmal vollkommen unerheblich, ob Sky den Kunden die selbe Technik - Receiver oder CI+ Modul - zur Entschlüsselung der geschützten Inhalte angeboten hat. Sky ist nur für Sky eigene Technik verantwortlich und nicht für Kundeneigentum.

Soweit die rechtliche Einschätzung eine Anwaltes, der bisher immer gut beraten hat, und soweit ich das in der Kürze "laienhaft" darstellen kann.
 
Deine einseitige Einschätzung ist ja prima, gern sende ich ihm meine Argumente auf zwei Seiten zu, dann kannst du nochmals ihn fragen.
Sky erklärt immer wieder vor Gericht: Der Kunde darf seine eigene Hardware verwenden, wenn sie zugelassen ist.

Um es dem Gericht einfach zu machen, beschränkt der Kläger also seine Klage auf die Nutzung des Abos mit dem PR HD 1000, weil dieser Sky-zertifiziert ist. Sky sagt, zugelassen sind Geräte, deren Seriennummer online angenommen wird bzw. den Aufdruck "Geeignet für premiere/sky" tragen. Dass der HD 1000 nicht zugelassen sei, hat Sky vor Gericht bisher nicht behauptet, per Brief an den Anwalt gerade erst eingeräumt, er sei noch zertifiziert. Diese Frage ist also zu klären.

Wenn es Sky nicht anders zuzumuten ist, darf Sky auch ändern, richtig, z.B. wenn die bisherige Verschlüsselung komplett offen ist und jeder in 5 min. zum Schwarzseher werden kann ohne Aufwand. Hier aber will Sky Bestandskunden seit 02/2014 (!) aus Sorge um die Verschlüsselung weg vom HD 1000 zum Leihgerät zwingen, doch Neukunden konnten bis Sommer 2015 mit jedem beliebigen Gerät Sky neu buchen und bekamen solo V14. Und noch 2016 mit genau dem selben HD1000 Sky neu buchen. Wo ist da also eine echte Sorge um die Verschlüsselung? Wieso ist es Sky nicht zumutbar, dass ich meinen Vertrag mit HD 1000 noch beende? Sky ist es nicht mehr zumutbar, aber meine Frau kann eine Woche später neuen Vertrag ohne Leihgerät, ohne Pairing, mit dem HD 1000 online abschließen?

Daher ist keine unzumutbare Notlage für Sky erkennbar. Sky kann in Ruhe umstellen, zum Laufzeitende. Verträge sind zu erfüllen.

Ansonsten gilt bei wesentlichen Änderungen, die "unbedingt sein müssen", dann ein Sonderkündigungsrecht für den Kunden, richtig. Wenn dies mehrere Richter in 8 Verfahren feststellten, dann werden weitere 1234 Kunden diese Forderung erheben und bei Weigerung Klage einreichen. Da knickt dann jedes Unternehmen ein. Macht ja keinen Sinn, dass die Kunden fristlos kündigen, auf Retourschein warten, dann monatelang weiter gucken und bezahlen, dann Klage einreichen und dann nach Monaten und noch mehr Gerichts- und Anwaltskosten dann alles Geld rückwirkend zum Zeitpunkt der Kündigung zurück erhalten, oder? Würde sich schnell rumsprechen und schnell Hundert Millionen EUR Schaden verursachen, das fehlt dann den Fussballern...

Verbraucherschutz ist dann natürlich irgendwann auch hilfreich und greift ein, richtig.

Was man sich merken kann: Wenn mein eigener Receiver defekt geht, dann muss ich ihn ersetzen. Wenn Sky meine V14 abschaltet, muss ich nicht den Receiver austauschen, solange andere V14 in meinem HD 1000 noch gut funktionieren. Sky muss alles vermeiden, was mich in Unkosten stürzt. Meine V14 mit einem nicht gebuchten Leihgerät zu pairen und dann zu sagen, mein HD 1000 sei defekt, ist strafbar. Das sollte jeder Jurist wissen. Man muss es halt nur auch richtig erklären.

Wenn meine V14 nicht mehr in meinem HD 1000 läuft, auch nicht im Sky-Receiver des Nachbarn (wegen Pairing mit Phantasie-Gerät), aber die V14 vom Kumpel läuft noch in meinem HD 1000, dann möchte ich von Sky GENAU SO EINE V14 haben wie der Kumpel, nicht einen Leihreceiver, damit ich mit meinem alten HD 1000 weiter gucken kann. Mit perfektem Jugend- und Kopierschutz und ohne Cardsharing.

Also sende diesen Post dem Anwalt, er soll gern nachfragen, das Thema wird er auch so sehen. Nach Treu und Glauben, § 242 BGB, muss Sky auch die Interessen des Vertragspartners schützen.

Und die Verschlüsselung kann Sky ändern, aber nur nach den eigenen AGB 1.5.1, 1.5.2: Kein Bildausfall. Leihgeräte darf Sky austauschen, auch die Smartcard.

Kleiner Hinweis: Die Smartcard ist nicht verliehen, sondern natürlicher Bestandteil des kostenpflichtigen Sky-Vertrags, wird also mit Abo mitbezahlt. Wie ein Wohnungsschlüssel. So klärte es auch das OLG Wien. Smartcard gehört Sky, so wie deren Kundenservice und Programmführer oder Homepage, die sind auch nicht geliehen.

Seite 12 oben lesen im PDF
an, dass die Überlassung des Digital-Re-ceivers nur ein Teil des entgeltlichen Vertragsverhält-nisses zwischen dem Abo

Meine Musterklage hatte Erfolg! Amtsgericht 15.03.2016, Az. 23 C 691/15.
Amtsgericht urteilte: Wer eigene Hardware nachweislich vereinbarte bei Vertragsschluss, darf sie auch bis Laufzeitende nutzen! Auch ein Sonderkündigungsrecht sah die Richterin grundsätzlich als berechtigt! Die Richterin bestätigte die Rechtsprechung des BGH aus 2007 mit Recht auf eigene Hardware.
Sky schmeckte das gar nicht Sky hatte beantragt festzustellen, dass Sky nach Belieben die Verschlüsselung ändern dürfe und dann die Kunden zum Leihgerät gezwungen sind. Dem schob die Richterin einen klaren Riegel vor.

Ebenso stellte die Richterin klar, dass telefonisch verlängerte Verträge keine AGB beinhalten, wenn Sky diese Einbindung der AGB nicht beweisen könne. Sky musste passen. Also entfällt auch die Pairing-Klausel 1.4.4 und die Klausel mit "von Sky zugelassener Hardware". Endlich erste Siege! Manche hatten dies diskutieren wollen, aber so ist schon einiges klargestellt.

Leider log Sky vor Gericht und behauptete, mit dem Kläger sei bei Vertragsschluss nicht die Nutzung der eigenen Hardwrae vereinbart worden laut Kundendaten. Mittlerweile musste Sky einräumen, dazu das Gericht belogen zu haben. Daher riet der Anwalt erst recht zur Berufung. Dazu wird die Stellungnahme von Sky mit Interesse gerade erwartet.

Keine Musterklage scheiterte bisher!! Mehrere User erreichten schon V14 ohne Paring, ich auch.

Morgen wird auch zu berichten sein, ob Sky noch solo V14 versendet/freischaltet. Bis 04/2016 ging es ja problemlos. Auch wird von Sky die erste Stellungnahme der Rechtsabteilung erwartet zur fristlosen Kündigung wegen der Preiserhöhung von Sky im laufenden Vertrag bei einem telefonisch verlängerten Vertrag ohne AGB.

Es wird spannend. Welche Argumente sich durchsetzen, wird man sehen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Urteil gegen Pairing!

leider wiederholst Du dich mehrfach. Einfach jeweiligen Thread mit Nummer angeben sollte doch genügen.
btw. lass doch die Teilnehmer selbst entscheiden, danke
 
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Hab noch 5 Stück PR HD 1000 S hier rumstehen, davon 3 gepatscht (die sind noch auf Nagra).
Alle sind schon lange nicht mehr in Betrieb.
Der Grund, schlechte Software, schlechte Hardware, und deshalb für die heutige Zeit nicht mehr aktuell, und unter anderem von der schlechten Bild-Qualität möchte ich garnicht reden.
Also, was bringt das alte HD Gerät der ersten Stunde ?
Geht es nur darum, das hier paar Leute die Hoffnung haben, das Pairing mit dem Uralt_Gerät nicht greift ? und zu umgehen ?
Wenn es so ist/wäre, bringt diese Aktion so gut wie nix.....,
 
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@ichdenke
Ach sorry, ich dachte, DVB-T2 hätte was Neues geschrieben
Jeder soll selbst überlegen und prüfen, ob Amtsgericht Eutin und BGH oder aber Sky im Recht sind. Ich würde Sky beim Wort nehmen und die Freischaltung der V14 für vereinbartes eigenes Gerät fordern. Wer ganz große Sorge hat vor Gericht, lässt sich vom Verbraucherschutz beraten, sollte sich aber vor dem Termin von mir Unterlagen zusenden lassen. Als Einzelkämpfer mit einem Juristen, der Sky-Verhältnisse und technischen Besonderheiten nicht kennt, hat man wenig Chancen. Deshalb stört ja der Austausch der Informationen ;-)

@Petry2
Jetzt bitte Dein Kommentar zu der Qualität der "aktuellen" Sky-Leihgeräte. Oder bezog sich Deine Kritik auf die Leihreceiver?

Die Aktion bringt einigen etwas, so mir seit 2014 eine ungepairte V14. Verträge laufen aktuell tw. bis 2018, verabredet mit eigenem Receiver. Wieso bringt die ungepairte V14 im Haushalt bis 2018 "so gut wie nix"?

Tausende werden eigene Hardware-Nutzung einfordern, Tausende die ausgesprochene fristlose Kündigung rückwirkend durchsetzen, Tausende die Servicegebühr 278 EUR je Smartcard zurückfordern.
 
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AW: Urteil gegen Pairing!

könntest Du mir mal das Urteil aus Eutin zukommen lassen ?
bitte per PN
 
AW: Urteil gegen Pairing!

wieso immer per PN ? hier wird propagiert, GEMEINSAM zu kämpfen, aber dann hintenrum wieder wichtige infos per PN :emoticon-0127-lipss
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Hallo Marc, habe dir eine PN geschrieben, da ich das Original des Urteils aus Eutin wollte um darauf Sky zu verklagen, nicht ein Thread der gerichtlich nicht aussagekräftig ist-

Grüße ichdenke
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Urteil aus Eutin:
Das Urteil betrifft nur die Leute zum Vorteil, welche tatsächlich nachweisen können (Schriftlich), dass sie eigene Hardware benutzen dürfen!
Das ist dann aber auch nur befristet.
Aller andern brauchen es erst garnicht versuchen......steht ja so im Urteil ! Also bitte genau durchlesen.

Nachtrag:
Da ich auch den Humax Pr 1000 angegeben hatte, wurde ich per e-mail drauf hingewiesen,
dass nicht mehr alle Programme empfangen kann.
Spätenstes da hätte ich ein Einspruch erheben müssen...hatte ich aber nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Urteil gegen Pairing!

ich hab es ja noch nicht, das Original, ich kann doch nicht einfach auf irgendwelche thread Antworten von Marc gegen Sky klagen, das ist doch Unsinn

Grüße ichdenke

- - - - - - - - - -

QMarc, hab ich doch, ich habe einen Vertrag aus 2012 ohne Skyhardware

Grüße ichdenke
 
AW: Urteil gegen Pairing!

@Petry2
Sky hat mittlerweile schriftlich nach dem Urteil, am 30.04.2016, eingeräumt, dass Sky NIEMALS die Daten des Kunden am Telefon zu seiner eigenen Hardwrae speichert, nicht einmal die Daten, die die Kunden schriftlich zum eigenen Gerät mitteilen oder als Seriennummer online eingeben.
Dies hatte Sky in Eutin falsch dargestellt. Hätte die Richterin dies schon gewusst, hätte sie anders geurteilt. Das Urteil ist ja ein super kurzer Witz und entstand ogne Anhörung der Parteien. Die Richterin sagte, sie wolle Sache unbedingt dem Landgericht vorlegen, weil es sie überfordere.
Also Sky sagt, ein Leihgerät steht immer in der Auftragsbestätigung. Wenn also bei Dir kein Leihgerät notiert ist, hast du also Vertrag mit eigener Hardware, soweit kannst du hoffentlich folgen? Der Wille der Vertragsparteien bei Vertragsschluss ist auzulegen. Sky wäre verpflichtet, die Kunden-Receiver-Daten zu speichern nach 312d BGB iVm § 246a BGB. Beweislast für vereinbarte Hardware trägt daher Sky nach § 312k BGB. Die Richterin kannte das Gesetz nicht so gut.

Also Rechtsprechnung des BGH ist bestätigt worden, weitere Urteile folgen in kurzer Zeit. Bitte versuche nicht auch noch, schräge Tipps zu geben und achte die Rechtsprehcung des BGH.

@ichdenke
Du kannst das Urteil beim Amtsgericht Eutin im Original anfordern. Ich beziehe mich täglich auf Urteile in meiner Arbeit, aber nie auf Originale. Wenn Du gegen Sky vorgehen möchtest, rate ich zur Team-Arbeit, weil man allein ohne Zeugen, ohne Beweise, andere Äußereungen und Schreiben von Sky zu Smartcard-Only-Verträgen usw. wenig Chancen hat zu bestehen, weil Sky massiv unseriös agiert. Wenn du Anwalt oder Jurist Verbraucherschutz im Boot hast, werde ich auch dem Juristen gern auch weitere Dokumente zusenden.
 
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