Deine einseitige Einschätzung ist ja prima, gern sende ich ihm meine Argumente auf zwei Seiten zu, dann kannst du nochmals ihn fragen.
Sky erklärt immer wieder vor Gericht: Der Kunde darf seine eigene Hardware verwenden, wenn sie zugelassen ist.
Um es dem Gericht einfach zu machen, beschränkt der Kläger also seine Klage auf die Nutzung des Abos mit dem PR HD 1000, weil dieser Sky-zertifiziert ist. Sky sagt, zugelassen sind Geräte, deren Seriennummer online angenommen wird bzw. den Aufdruck "Geeignet für premiere/sky" tragen. Dass der HD 1000 nicht zugelassen sei, hat Sky vor Gericht bisher nicht behauptet, per Brief an den Anwalt gerade erst eingeräumt, er sei noch zertifiziert. Diese Frage ist also zu klären.
Wenn es Sky nicht anders zuzumuten ist, darf Sky auch ändern, richtig, z.B. wenn die bisherige Verschlüsselung komplett offen ist und jeder in 5 min. zum Schwarzseher werden kann ohne Aufwand. Hier aber will Sky Bestandskunden seit 02/2014 (!) aus Sorge um die Verschlüsselung weg vom HD 1000 zum Leihgerät zwingen, doch Neukunden konnten bis Sommer 2015 mit jedem beliebigen Gerät Sky neu buchen und bekamen solo V14. Und noch 2016 mit genau dem selben HD1000 Sky neu buchen. Wo ist da also eine echte Sorge um die Verschlüsselung? Wieso ist es Sky nicht zumutbar, dass ich meinen Vertrag mit HD 1000 noch beende? Sky ist es nicht mehr zumutbar, aber meine Frau kann eine Woche später neuen Vertrag ohne Leihgerät, ohne Pairing, mit dem HD 1000 online abschließen?
Daher ist keine unzumutbare Notlage für Sky erkennbar. Sky kann in Ruhe umstellen, zum Laufzeitende. Verträge sind zu erfüllen.
Ansonsten gilt bei wesentlichen Änderungen, die "unbedingt sein müssen", dann ein Sonderkündigungsrecht für den Kunden, richtig. Wenn dies mehrere Richter in 8 Verfahren feststellten, dann werden weitere 1234 Kunden diese Forderung erheben und bei Weigerung Klage einreichen. Da knickt dann jedes Unternehmen ein. Macht ja keinen Sinn, dass die Kunden fristlos kündigen, auf Retourschein warten, dann monatelang weiter gucken und bezahlen, dann Klage einreichen und dann nach Monaten und noch mehr Gerichts- und Anwaltskosten dann alles Geld rückwirkend zum Zeitpunkt der Kündigung zurück erhalten, oder? Würde sich schnell rumsprechen und schnell Hundert Millionen EUR Schaden verursachen, das fehlt dann den Fussballern...
Verbraucherschutz ist dann natürlich irgendwann auch hilfreich und greift ein, richtig.
Was man sich merken kann: Wenn mein eigener Receiver defekt geht, dann muss ich ihn ersetzen. Wenn Sky meine V14 abschaltet, muss ich nicht den Receiver austauschen, solange andere V14 in meinem HD 1000 noch gut funktionieren. Sky muss alles vermeiden, was mich in Unkosten stürzt. Meine V14 mit einem nicht gebuchten Leihgerät zu pairen und dann zu sagen, mein HD 1000 sei defekt, ist strafbar. Das sollte jeder Jurist wissen. Man muss es halt nur auch richtig erklären.
Wenn meine V14 nicht mehr in meinem HD 1000 läuft, auch nicht im Sky-Receiver des Nachbarn (wegen Pairing mit Phantasie-Gerät), aber die V14 vom Kumpel läuft noch in meinem HD 1000, dann möchte ich von Sky GENAU SO EINE V14 haben wie der Kumpel, nicht einen Leihreceiver, damit ich mit meinem alten HD 1000 weiter gucken kann. Mit perfektem Jugend- und Kopierschutz und ohne Cardsharing.
Also sende diesen Post dem Anwalt, er soll gern nachfragen, das Thema wird er auch so sehen. Nach Treu und Glauben, § 242 BGB, muss Sky auch die Interessen des Vertragspartners schützen.
Und die Verschlüsselung kann Sky ändern, aber nur nach den eigenen AGB 1.5.1, 1.5.2: Kein Bildausfall. Leihgeräte darf Sky austauschen, auch die Smartcard.
Kleiner Hinweis: Die Smartcard ist nicht verliehen, sondern natürlicher Bestandteil des kostenpflichtigen Sky-Vertrags, wird also mit Abo mitbezahlt. Wie ein Wohnungsschlüssel. So klärte es auch das OLG Wien. Smartcard gehört Sky, so wie deren Kundenservice und Programmführer oder Homepage, die sind auch nicht geliehen.
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Seite 12 oben lesen im PDF
an, dass die Überlassung des Digital-Re-ceivers nur ein Teil des entgeltlichen Vertragsverhält-nisses zwischen dem Abo
Meine Musterklage hatte Erfolg! Amtsgericht 15.03.2016, Az. 23 C 691/15.
Amtsgericht urteilte: Wer eigene Hardware nachweislich vereinbarte bei Vertragsschluss, darf sie auch bis Laufzeitende nutzen! Auch ein Sonderkündigungsrecht sah die Richterin grundsätzlich als berechtigt! Die Richterin bestätigte die Rechtsprechung des BGH aus 2007 mit Recht auf eigene Hardware.
Sky schmeckte das gar nicht
Sky hatte beantragt festzustellen, dass Sky nach Belieben die Verschlüsselung ändern dürfe und dann die Kunden zum Leihgerät gezwungen sind. Dem schob die Richterin einen klaren Riegel vor.
Ebenso stellte die Richterin klar, dass telefonisch verlängerte Verträge keine AGB beinhalten, wenn Sky diese Einbindung der AGB nicht beweisen könne. Sky musste passen. Also entfällt auch die Pairing-Klausel 1.4.4 und die Klausel mit "von Sky zugelassener Hardware". Endlich erste Siege! Manche hatten dies diskutieren wollen, aber so ist schon einiges klargestellt.
Leider log Sky vor Gericht und behauptete, mit dem Kläger sei bei Vertragsschluss nicht die Nutzung der eigenen Hardwrae vereinbart worden laut Kundendaten. Mittlerweile musste Sky einräumen, dazu das Gericht belogen zu haben. Daher riet der Anwalt erst recht zur Berufung. Dazu wird die Stellungnahme von Sky mit Interesse gerade erwartet.
Keine Musterklage scheiterte bisher!! Mehrere User erreichten schon V14 ohne Paring, ich auch.
Morgen wird auch zu berichten sein, ob Sky noch solo V14 versendet/freischaltet. Bis 04/2016 ging es ja problemlos. Auch wird von Sky die erste Stellungnahme der Rechtsabteilung erwartet zur fristlosen Kündigung wegen der Preiserhöhung von Sky im laufenden Vertrag bei einem telefonisch verlängerten Vertrag ohne AGB.
Es wird spannend. Welche Argumente sich durchsetzen, wird man sehen.