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IPTV Verbraucherschützer erzielen Erfolg gegen Preisanpassungsklausel von Netflix

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat einen ersten Erfolg in einem Rechtsstreit mit Netflix erzielt. Es geht dabei um eine Klausel, welche die Erhöhung der Abopreise für Kunden an Änderungen der Gesamtkosten für den Streaming-Anbieter koppelt. Allerdings seien die Regeln für Kunden nicht transparent genug und seien laut den Verbraucherschützern eine einseitige, unangemessene Benachteiligung. Das Landgericht Berlin stimmte der Argumentation zu.

Netflix will sich damit aber wenig überraschend nicht abfinden und hat bereits Berufung angekündigt. Daher ist das Urteil dann auch nicht rechtskräftig. Konkret geht es eben darum, dass einseitige Preisänderungen bei laufenden Verträgen nur erlaubt sind, wenn sie fairen und transparenten Regeln folgen. Bei Netflix sei dies nicht der Fall, weil die Regeln für Preisanpassungen viel zu diffus gehalten seien und Netflix somit Spielraum für komplette Willkür böten.

Auch das Landgericht Berlin vertrat dann neben dem vzbv die Ansicht, dass Netflix Bedingungen für Preisanpassungen zu unklar seien. Der Streaming-Anbieter müsse klare und verständliche Kriterien angeben, damit für Kunden nachvollziehbar sei, ob eine Preiserhöhung wirklich plausibel sei. Die gelte erst recht, da die Beklagte, die für Deutschland mitverantwortliche niederländische Netflix International B.V., zu einem weltweit agierenden Konzern gehöre. Hier müsse klarer erkennbar sein, welche Kosten denn nun den deutschen Markt und damit hiesige Nutzer beträfen.

Das Gericht beanstandete auch, dass Netflix sich nur das Recht herausnehme, Preise nach oben anzupassen, nicht aber berücksichtige, dass bei Kostensenkungen auch ermäßigte Preise greifen müssten. Fun Fact: Es ist nicht das erste Mal, dass vzbv und Netflix vor Gericht über die Preisanpassungsklausel streiten. Eine vorherige Version enthielt gar keine Kriterien für Preisänderungen und wurde daher bereits 2019 für unzulässig erklärt. Mittlerweile nennt Netflix als mögliche Ursachen für Preissteigerungen vage Produktions- und Lizenzkosten, Kosten für Personal, Marketing, Finanzierung oder IT-Systeme. Auch das sei aber nicht ausreichend, so der vzbv.

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Quelle; Caschy
 
keine sorgen , wenn sie es von vorne nicht schaffen den kunden mehr aus der tasche zu zihen , machen sie es auf andere wege , die lasen es nicht sein , die verlieren jeden tag milionen ;)
 
was die sich schon wieder aufregen ...
Dann machen die es wie Sky ala neue ABO-Modelle und schon wird es teurer ...
Nur wer 5 Jahre im Voraus bezahlt kommt günstiger weg ... :D
 

Netflix-Preiserhöhung: Bekommen Kunden ihr Geld zurück?​


Streamingportal Netflix: Geld zurück an die Kunden! Dieser Forderung gab das Landgericht Berlin nach einer Klage der Verbraucherzentrale nach. Somit können Kunden zuviel bezahlte Beiträge zurück verlangen.

Der aktuelle Fall um den Streaminganbieter Netflix erinnert stark an die unrechtmäßige Preispolitik der Banken in Deutschland. Hier erging im Jahr 2021 das Urteil, dass ein Schweigen seitens der Kunden keineswegs als Zustimmung zu Preissteigerungen ausreiche. Dass Banken dies so annahmen, kostete sie schließlich viel Geld: Die Kunden waren im Recht und konnten sich zu viel gezahlte Beiträge erstatten lassen. Die Zentrale für Verbraucherschutz stellte dafür ein passendes Formular zu Verfügung. Aktuell können Streaming-Kunden auf eine ähnlichen Ablauf hoffen.

Warum gibt es von Netflix Geld zurück?

Im Regelfall gilt für einen Vertragsschluss auch Vertragsfreiheit, aber eben keine Narrenfreiheit. Netflix bediente sich im Falle der Preisgestaltung nun vermutlich der falschen Freiheit und machte sich damit angreifbar. Ursprünglich hatte der Streaming-Anbieter eine Klausel festgelegt, mit deren Hilfe sich Preise zu frei erhöhen ließen.

Die Klausel ermöglichte Netflix Preisänderungen „von Zeit zu Zeit“ um die „Auswirkungen von Änderungen der (…) Gesamtkosten widerzuspiegeln.“. Solche Änderungen beträfen laut Netflix Kosten für Personal, Marketing und andere Posten.

Berliner Landesgericht beurteilt den Fall anders

Anders als Netflix schätzte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) diese Klausel als unrechtmäßig ein und führt den Fall vor Gericht. Das Berliner Landgericht stimmt in seinem aktuellen Urteil der Klage zu. Die Regeln für einseitige Preisänderungen müssen „fairen und transparenten Regeln folgen“, anstatt – wie im Falle Netflix – zu großen Spielraum für eher willkürliche und unklare Erhöhungen der Preise zu bieten.

Laut den Berliner Richtern sind die von Netflix gestalteten Regelungen zu wenig transparent. Kunden könnten Preisänderungen weder ausreichend gut nachvollziehen noch auf Plausibilität prüfen. Außerdem fällt Netflix seine globale Struktur auf die digitalen Füße: Für Kunden in Deutschland sei nicht erkennbar, welche Faktoren die Kosten für den deutschen Streaming-Markt beeinflussen.

Es liegt nah, dass Netflix von seinem Recht auf Berufung gebrauch machen und das Urteil anfechten wird. Laut Einschätzung der Stiftung Warentest dürften die folgenden Gerichte das gefällte Urteil aber bestätigen. Die Kunden bleiben also im Vorteil und können zu viel gezahlte Gebühren zurück verlangen.

Wie bekommen Kunden ihr Geld von Netflix zurück?

Laut Gericht sind alle bisherigen Erhöhungen der Preise ungültig. Besonders für Kunden, die ihr Abo bereits länger haben, dürfte eine Rückerstattung daher interessant werden. Eine Anfrage der Stiftung bei Netflix lief dabei uns Leere: Der Anbieter selbst verrät nicht, wie man als Kunde an sein Geld kommt. Das dürfte viele nicht überraschen.

Auf der
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finden Kunden ein Musterformular, dass sie an Netflix schreiben und dort ihr Geld zurück verlangen können. Es wird angenommen, dass Netflix den Nutzern das Abo samt altem Preis kündigt – auch das stellt keine Überraschung dar. Eine Neuaufnahme des Vertrages zu den aktuellen Konditionen ist dann natürlich möglich.

Mit der erhaltenen Erstattung lassen sich aber die folgenden Monate besser aushalten, selbst zum dann erhöhten Preis. Aktuelles rund um den Streaming-Anbieter Netflix finden Sie bei Digitalfernsehen.de

Quelle; digitalfernsehen
 
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