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Hardware & Software Urteil: Freie Routerwahl darf nicht untergraben werden

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Ein DSL-Provider darf beim Bestellvorgang nicht den Eindruck erwecken, der Tarif funktioniere nur mit einem Router des Anbieters. Das ist einem Urteil zufolge der Fall, wenn eine Bestellung nur nach Auswahl eines Geräts fortgesetzt werden kann.

Die freie Wahl eines Internet-Routers darf nicht durch den Bestellprozess für einen Tarif untergraben werden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Koblenz hervor, das der Verbraucherzentrale Bundesverband nach seinen eigenen Angaben gegen einen Internetanbieter erwirkt hat (Az.: 4 HK O 35/18). In dem Fall war es erst möglich, die Onlinebestellung eines DSL-Tarifs fortzusetzen, nachdem der Kunde einen der vom Provider angebotenen DSL-Router ausgewählt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ohne Routerwahl keine Bestellung möglich
Ein solcher Bestellvorgang sei irreführend und nicht rechtens, urteilte das Gericht. Es werde der Eindruck erweckt, dass die angebotenen Router für den gewählten Tarif zwingend erforderlich seien. Dieser Eindruck werde noch dadurch verstärkt, dass die Bestellung ohne Geräteauswahl nicht fortgesetzt werden kann.

Tatsächlich könnten für den Tarif aber auch andere handelsübliche DSL-Router verwendet werden. Die freie Router-Wahl für Verbraucher ist ohnehin im Telekommunikationsgesetz festgeschrieben.

Richter ließ Einwände nicht gelten
Die vom Provider zur Verteidigung angeführten Möglichkeiten, eine Hotline anzurufen oder die Tarifdetails zu studieren, um nähere Informationen zu Hardware-Optionen zu erhalten, ließen die Richter nicht gelten. Die Aussage, dass für den gewählten Tarif einer der aufgeführten Router erforderlich ist, sei hier eindeutig - so hätten Kunden gar keinen Anlass, genauer nachzufragen oder nachzuschauen.



Quelle; onlinekosten
 
Wobei diese Klage ja nun wirklich Jammern auf höchstem Niveau ist.

Also mal abgesehen vom DSL ohne Laufzeit (keine Ahnung wieviele Anschlüsse davon im Jahr abgeschlossen werden) ist immer die Wahl eines kostenlosen Router möglich.

Zudem sind die Kosten, die durch eine FritzBox bei 1&1 Anschlüssen erhoben werden, günstiger als ein eigener Neukauf, wenn man nach 2 Jahren die Box aus dem Vertrag nimmt. Der Router von 1&1 ist zudem sofort Eigentum des Kunden. Ob dies bei Telekom, Vodafone & Co auch möglich ist, weiß ich nicht.
 
Da ich mit meinem Internetanbieter "Quix" der leider der einzige Anbieter ist der hier bei uns VDSL anbietet derzeit starke probleme mit deren gemieteten veralteten Fritzbox habe, dazu gehören plötzliches blockieren der Ports, andauernde Internetabbrüche und Geschwindigkeitsschwankungen die sich nur dadurch beheben lassen wenn ich für 10 Minuten den Netzstecker des Routers ziehe. Hatte Quix daraufhin angeschrieben und ihnen den Fall geschildert und um einen austausch des Routers gebeten. Die wollen mir aber einfach kein Ersatzgerät schicken sondern ein Telekom Techniker solle die Leitungen prüfen. Laut denen darf ich noch nicht mal ein Update der Routersoftware machen da es sonst zu dem kompletten Wegfall des Internets kommen könne.

Ich fragte darauf hin ob ich mir nicht selbst eine neue Fritzbox kaufen könne um diese dann zu verwenden. Das wurde mir bestätigt das dies zwar funktionieren würde aber meine kompletten Internet Zugangsdaten seien in meinem jetzigen Router gespeichert. Dachte mir da noch das das ganze kein Problem sein könne, aber die wollen die erforderlichen Daten die ich dann für den neuen Router bräuchte um wieder ins Internet zu gehen einfach nicht rausrücken. So wäre ich gezwungen mir doch irgendwie wieder einen Router über Quix zu mieten ! Werde die mal auf das von euch gepostete Urteil ansprechen das sie mir die Zugangsdaten rausgeben müssen !
 
@Rock
Mach das schriftlich (per Schneclenpost, ggf mittels Einschreiben mit Rückschein) mit Terminsetzung (2 Wochen) und für den Fall, dass die deine Bitte ablehnen, lass dir schriftlich eine Begründung geben, damit du was in der Hand hast. Damit gehst du dann zu einer Verbraucherzentrale oder zum Anwalt deines Vertrauens (genügend Kasse oder Rechtschutz vorausgesetzt)
 
Habe ich ja noch nie gehört

Unabhängig von der Router Geschichte die eh schon komplett unseriös ist (vor allem die Update aussage) . Ja klar ,ich lasse Sicherheitspatche einfach weg...

Die Zugangsdaten zu deinem Account musst du doch bekommen haben !? Was ist wenn die jetzige Fritzbox mal einen Werksreset braucht? Alle Zugangsdaten weg und kein Internet mehr?

Komische Truppe.

Gesendet von meinem SM-G975F mit Tapatalk
 
Die vom Provider zur Verteidigung angeführten Möglichkeiten, eine Hotline anzurufen ... um nähere Informationen zu Hardware-Optionen zu erhalten
Das machte ich bei 1&1, weil ich bereits eine eigene FRITZ!Box 7590 in Betrieb hatte. Ich wollte einfach nicht den angebotenen Elektro-Schrott 1&1 Router 7412 (AVM FRITZ!Box 7412) kostenlos lagern.
Keine Chance! Der Vertragsabschluss ohne 1&1-Router war nicht möglich, obwohl es zum damaligen Zeitpunkt schon die Routerfreiheit gab.
Alternativ durfte ich für knapp € 170,00 (entsprechend der Miete über 24 Monaten) den 1&1 HomeServer Speed+ (AVM FRITZ!Box 7590 in schwarz) von 1&1 erwerben, den ich dann mit € 190,00 verkaufen konnte

Außerdem ist die Praxis der unterschiedlichen Kunden-Behandlung bei 1&1 erwähnenswert, mit der 1&1 offensichtlich höhere Einnahmen erzielen will.
Bei 1&1 habe ich auch einen Mobilfunkvertrag mit eigenem iPhone XS Max ohne SIM-Lock abgeschlossen. Einige Features, nämlich WiFi-Calling und die eSIM, werden mir von 1&1 einfach verwehrt, obwohl beides von 1&1 beworben wird.
Fadenscheidige Begründung:
Ich hätte einen "Portalvertrag" abgeschlossen, d. h. bei Web.de oder GMX, was natürlich so nicht stimmt.
Der Vertrag wurde nachweislich mit 1&1 abgeschlossen.
Alternativ wurde mir von 1&1 ein Tarifwechsel angeboten; allerdings würde er das Doppelte von dem kosten, was ich momentan zahle.
Ich werde mich für eine andere Variante entscheiden und die 1&1-Verträge kündigen.
 
Werde die mal auf das von euch gepostete Urteil ansprechen das sie mir die Zugangsdaten rausgeben müssen !
Die Zugangsdaten kann man doch im aktuellen Router sehen, oder?

Ich habe derzeit auch die 7412 kostenlos dazu bekommen. Na und? Steht halt als Ersatz im Schrank, wenn meine 7390 platt ist und bis ich dann eine 7590 habe.
Ich habe mit 1&1 noch kein Problem gehabt.
 
7390 bitte nicht an Vectoring aktivierten anschlüssen verwenden!
 
Ich habe derzeit auch die 7412 kostenlos dazu bekommen. Na und?

Hi, in Verbindung mit einem GBit Switch hast du eines der besten Router von AVM was DECT und WLAN 2.4GHZ Abdeckung betrifft. Würde sofort an deiner Stelle die schlechte 7390 gegen die 7412 tauschen.
 
Wie verhält sich das wohl bei Innogy?
Grundsätzlich hat man freie Routerwahl,aber mit dem privaten Router bekommt man nur eine nicht-öffentliche IP-Adresse...wenn man eine öffentliche braucht,muss man diese monatlich mieten und dazu noch die Fritzbox7490 von Innogy dazu mieten,weil natürlich nur dort die öffentliche funktioniert....eigentlich auch ein Routerzwang,oder?
 
das macht die Telekom auch.. Sauerei!!!
 
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