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Über 300 000 Hartz-IV-Empfänger aus Ost- und Südeuropa

TV Pirat

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12.08.2014 09:19 Uhr

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Zahl der Hartz-IV-Empfänger

Die Zahl der Hartz-IV-Empfänger aus den EU-Mitgliedsstaaten Osteuropas und den verschuldeten Staaten Südeuropas ist nach einem Zeitungsbericht erstmals über 300 000 gestiegen.

Berlin - Im April sei die Zahl im Vergleich zum Vorjahresmonat um 53 512 - also 21,6 Prozent - gestiegen, berichtete die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Die in absoluten Zahlen meisten Hartz-IV-Bezieher seien aus Polen (60 403), Italien (66 458), Griechenland (43 513) und Bulgarien (32 273) nach Deutschland gekommen.

Im kurzfristigen Vergleich zum Vormonat sei der Anstieg bei den Bulgaren mit 5,8 Prozent am stärksten. Gezählt wurden Zuwanderer aus 14 EU-Staaten: aus den 10 osteuropäischen Mitgliedern sowie Griechenland, Italien, Spanien und Portugal.

Quelle: abendzeitung-muenchen
 
AW: Über 300 000 Hartz-IV-Empfänger aus Ost- und Südeuropa

warum im eigenen land bleiben , wenn man im anderen land alles umsonst bekommt
wir haben es doch,ist ja auch leicht zu rechnen
wieviele wir noch aufnehmen können
das was bis jetzt gekommen ist ,ist doch nix
deutschland kann 1 mio zuwanderer mit harz4 versorgen
 
AW: Über 300 000 Hartz-IV-Empfänger aus Ost- und Südeuropa

...das ganze resultiert aber daraus das dass Sozialrecht nicht in der ganzen EU gleich ist.
Dann würde sich das ganz schnell klären.
Also, die Sozialhilfesätze in der ganzen EU angleichen, natürlich den jeweiligen Lebenshaltungskosten angepasst.
 
AW: Über 300 000 Hartz-IV-Empfänger aus Ost- und Südeuropa

zitat on:
Also, die Sozialhilfesätze in der ganzen EU angleichen, natürlich den jeweiligen Lebenshaltungskosten angepasst.
zitat off:

Dann meinst du die würden dann zuhause bleiben

der kapitalismus bestimmt die norm der Menschen
das soziale gebilde von Früher gibt es nicht mehr

früher hieß im sozialen gebilde alle für einen
heute heißt es im kapitalismus einer gegen alle
 
AW: Über 300 000 Hartz-IV-Empfänger aus Ost- und Südeuropa

...wenn es sich nicht mehr lohnt nach Deutschland wegen Sozialhilfe zu kommen, weil sie zu Hause prozentual das gleiche bekommen, natürlich.
Wenn ich zu hause das gleiche habe gehe ich doch nicht ins Ausland.

Wenn in Bulgarien ein Arbeiter 500,-verdient, und ein Sozialhilfeempfänger 200,-bekommt, ist es doch das gleiche als wenn in Deutschland ein Sozialhilfeempfänger 750,- kriegt, angesichts der viel höheren Lebenshaltungskosten.
Sprich, wenn er mit 200,- in Bulgarien ebenso gut oder schlecht, leben kann, was soll er dann in Deutschland.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Über 300 000 Hartz-IV-Empfänger aus Ost- und Südeuropa

Beim Thema Bild bin ich immer etwas skeptisch und habe mich deshalb auf die Suche nach zusätzlichen Fakten gemacht.

Es ist richtig, was die Zeitung mit den vier Buchstaben abdruckt, allerdings, wie meistens, nur die halbe Wahrheit:

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den EU- und Krisenstaaten ist im erwähnten Zeitraum um 20,5% auf einen Rekordwert angestiegen. Unter Hinzunahme der geringfügig Beschäftigten ergibt dies eine Steigerung um 45,1%.

Wenn man nur ein wenig will, könnte man sich über diese Entwicklung sogar freuen....Bild will aber nicht und andere plappern nach.


Ich bin immer noch der Meinung, dass es für nicht-deutsche Staatsbürger zu leicht ist, staatliche Unterstützung in Deutschland zu erhalten.

Was uns die Bild hier allerdings erneut vorgemacht hat, ist pure Stammtischpolitik übelster Sorte.

Gruß

Fisher
 
AW: Über 300 000 Hartz-IV-Empfänger aus Ost- und Südeuropa

Man kann nun Entwarnung geben.


Deutschland darf Hartz IV verweigern


Stand: 11.11.2014 10:37 Uhr


Deutschland darf Ausländer aus anderen EU-Mitgliedstaaten von staatlichen Leistungen wie Hartz IV ausschließen, wenn sie nur zum Bezug von Sozialleistungen einreisen. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Ein Staat müsse die Möglichkeit haben, Sozialleistungen zu versagen, begründeten die Richter. Sie bestätigten damit das geltende nationale Recht. In Deutschland war eine Flut von neuen Hartz-IV-Anträgen von EU-Zuwanderern befürchtet worden, wenn der Gerichtshof eine Korrektur der nationalen Regeln gefordert hätte.


Deutschland darf Einwanderern Hartz IV verwehren


Im konkreten Fall ging es um eine Frau aus Rumänien. Die Mutter eines Sohnes erhält zwar Kindergeld und einen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Weil sie aber niemals eine Arbeit aufnahm und auch nicht arbeitssuchend gemeldet ist, hatte das Jobcenter Leipzig ihren Antrag auf Hartz IV abgelehnt.
Das sei voll und ganz im Sinne des Europarechts,
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. Sein Gutachten lag den Luxemburger Richtern vor. Das Sozialgericht Leipzig hatte den EuGH um Klärung gebeten.


Keine Existenzmittel - kein Aufenthaltsrecht in Deutschland


Der EuGH argumentierte nun, die Frau verfüge nicht über "ausreichende Existenzmittel" und könne deshalb laut EU-Recht kein Recht auf Aufenthalt in Deutschland geltend machen. Sie könne sich deshalb nicht auf das im EU-Recht verankerte Diskriminierungsverbot berufen.
Arbeitsuchende Zuwanderer aus EU-Ländern sind in Deutschland generell von Hartz IV ausgeschlossen. Der Gerichtshof wies ausdrücklich darauf hin, dass kein Aufnahmestaat von EU-Zuwanderern nach EU-Recht verpflichtet sei, während der ersten drei Monate des Aufenthalts Sozialhilfe zu gewähren. Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Monaten, aber weniger als fünf Jahren, mache das EU-Recht das Aufenthaltsrecht davon abhängig, dass nicht erwerbstätige Personen über ausreichende eigene Existenzmittel verfügten.
(AZ C-333/13)

Quelle:
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