Gute Nachrichten gibt es aus dem Kabinett. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde leicht geändert, bringt aber nach dem Beschluss durch das Kabinett zukünftig Vereinfachungen beim Betrieb eines Balkonkraftwerks mit sich. Dies betrifft alles, was sich unter der folgenden Beschreibung verbirgt: „Das Steckersolargerät ist ein Gerät, das aus einer oder wenigen Solaranlagen, einem Wechselrichter, einer Anschlussleitung und einem Stecker zur Verbindung mit dem Endstromkreis eines Letztverbrauchers besteht“.
Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt und für das Marktstammdatenregister sind nur wenige Daten erforderlich. Zukünftig dürfen diese Anlagen, die auch auf Terrassen oder Fassaden montiert werden können, eine höhere Leistung von 2.000 Watt haben, der Wechselrichter ist aber auf 800 Watt gedeckelt. Das betrifft Nutzer, die für die Einspeisung von „Mehrstrom“ nicht entlohnt werden.
Ebenso möchte die Regierung ermöglichen, die Gerätschaften mittels der normalen Schuko-Stecker mit dem Netz zu verbinden. Da müsste also noch eine technische Norm geändert werden, bisher ist das ja eher Wildwuchs, bzw. soll man zum Wielandstecker greifen. Die „Steckerfrage“ wird aber rechtlich nicht im Gesetz, sondern in technischen Normen geregelt. Die Norm wird derzeit durch den VDE (genauer DKE) überarbeitet.
Im Entwurf heißt es wie folgt:
Ein oder mehrere Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere (Voltampere mit dem Einheitenzeichen VA ist eine gesetzliche Maßeinheit für die elektrische Scheinleistung), die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden und der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet werden, können unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden. Registrierungspflichten nach der Marktstammdatenregisterverordnung bleiben unberührt; zusätzliche Meldungen von Anlagen nach Satz 1 beim Netzbetreiber dürfen nicht verlangt werden.“
Das entsprechende Gesetz könnte schon im Herbst im Parlament beraten werden und bestenfalls Anfang 2024 in Kraft treten. Das Hauptziel besteht darin, den Anteil erneuerbarer Energien am deutschen Stromverbrauch auf 80 Prozent zu erhöhen. Die Betreiber von Balkonkraftwerken sollen dies finanziell spüren.
Im Erneuerbare-Energien-Gesetz wird nun festgelegt, dass mindestens 50 Prozent des PV-Zubaus als Dachanlagen erfolgen sollen. Bei entsprechendem Ausbau können auch mehr Anlagen auf Dächern errichtet werden, um Flächen zu schonen. Dadurch wird der Druck auf landwirtschaftliche Flächen reduziert. Der maximale bundesweite Netto-Zubau von Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen wird bis 2030 auf 80 Gigawatt und bis 2040 auf 177,5 GW begrenzt.
Auch spannend: Es wird ein Recht zur Verlegung von Anschlussleitungen für Erneuerbare-Energien-Anlagen (hier nicht nur PV-Anlagen) auf Grundstücken sowie Verkehrswegen eingeführt. Hierzu mussten bislang mit jedem Grundstückseigentümer/Verkehrsträger Gestattungsverträge ausgehandelt werden, was zu erheblichen Ineffizienzen und Verzögerungen führte.
Unter dem Strich bedeutet dies aber auch für Interessierte: Vielleicht kein Balkonkraftwerk kaufen, welches einen Wechselrichter hat, der fest auf 600 Watt gedeckelt ist. Die dunklen Monate kommen bald, da kann man bestenfalls zum nächsten Sommer einsteigen.
Quelle; Caschys
Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt und für das Marktstammdatenregister sind nur wenige Daten erforderlich. Zukünftig dürfen diese Anlagen, die auch auf Terrassen oder Fassaden montiert werden können, eine höhere Leistung von 2.000 Watt haben, der Wechselrichter ist aber auf 800 Watt gedeckelt. Das betrifft Nutzer, die für die Einspeisung von „Mehrstrom“ nicht entlohnt werden.
Ebenso möchte die Regierung ermöglichen, die Gerätschaften mittels der normalen Schuko-Stecker mit dem Netz zu verbinden. Da müsste also noch eine technische Norm geändert werden, bisher ist das ja eher Wildwuchs, bzw. soll man zum Wielandstecker greifen. Die „Steckerfrage“ wird aber rechtlich nicht im Gesetz, sondern in technischen Normen geregelt. Die Norm wird derzeit durch den VDE (genauer DKE) überarbeitet.
Im Entwurf heißt es wie folgt:
Ein oder mehrere Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere (Voltampere mit dem Einheitenzeichen VA ist eine gesetzliche Maßeinheit für die elektrische Scheinleistung), die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden und der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet werden, können unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden. Registrierungspflichten nach der Marktstammdatenregisterverordnung bleiben unberührt; zusätzliche Meldungen von Anlagen nach Satz 1 beim Netzbetreiber dürfen nicht verlangt werden.“
Das entsprechende Gesetz könnte schon im Herbst im Parlament beraten werden und bestenfalls Anfang 2024 in Kraft treten. Das Hauptziel besteht darin, den Anteil erneuerbarer Energien am deutschen Stromverbrauch auf 80 Prozent zu erhöhen. Die Betreiber von Balkonkraftwerken sollen dies finanziell spüren.
Im Erneuerbare-Energien-Gesetz wird nun festgelegt, dass mindestens 50 Prozent des PV-Zubaus als Dachanlagen erfolgen sollen. Bei entsprechendem Ausbau können auch mehr Anlagen auf Dächern errichtet werden, um Flächen zu schonen. Dadurch wird der Druck auf landwirtschaftliche Flächen reduziert. Der maximale bundesweite Netto-Zubau von Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen wird bis 2030 auf 80 Gigawatt und bis 2040 auf 177,5 GW begrenzt.
Auch spannend: Es wird ein Recht zur Verlegung von Anschlussleitungen für Erneuerbare-Energien-Anlagen (hier nicht nur PV-Anlagen) auf Grundstücken sowie Verkehrswegen eingeführt. Hierzu mussten bislang mit jedem Grundstückseigentümer/Verkehrsträger Gestattungsverträge ausgehandelt werden, was zu erheblichen Ineffizienzen und Verzögerungen führte.
Unter dem Strich bedeutet dies aber auch für Interessierte: Vielleicht kein Balkonkraftwerk kaufen, welches einen Wechselrichter hat, der fest auf 600 Watt gedeckelt ist. Die dunklen Monate kommen bald, da kann man bestenfalls zum nächsten Sommer einsteigen.
Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.
Quelle; Caschys