Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

Sky schickt mir eine Autovertragsverlängerung 6 Monate vorher

Ich habe so ein Schreiben auch vor kurzem bekommen.
Vertrag seit 2 Jahren, läuft Ende April aus, 24,99 komplett (ohne Q), läuft dann zu diesem Preis weiter. :)
Es ist auch ein Angebot für den Q dabei - kostenlos zur Leihe, im Kundencenter steht dann 7,50 pro Monat. :mad:
 
Mit kostenlos ist die einmalige Leihgebühr gemeint.

Normalerweise bezahlt man 149,00 Euro einmalige Leihgebühr für den Receiver.

Manchmal auch 99,00 Euro, je nach Aktion.

Gruß

Gesendet von meinem SM-T970 mit Tapatalk
 
Ja, das ist mir schon klar.
Aber es gehört auch die monatliche Leihgebühr in das Schreiben.
Da die Umstellung auf 4k im WZ eh noch dauert, brauch ich den Q noch nicht.
 
Hm da ich durch zufall wieder auf das Thema gestoßen bin möchte ich etwas anmerken ...
wenn jemand die Leihgebühr bezahlt hat kann er sie zurück fordern ...

da der Verleih laut Gesetz immer unentgeltlich erfolgt

§ 598
Vertragstypische Pflichten bei der Leihe​

Durch den Leihvertrag wird der Verleiher einer Sache verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch der Sache unentgeltlich zu gestatten.

Also darf Sky gar keine Leihgebühren verlangen !

Anders würde es aussehen wenn Sky einen Mietvertrag macht was aber hier bisher nicht geschehen ist ...
 
Aha, und wie ist das dann bei dem Verleih von DVDs bzw. Videos (Videothek) oder Bootsverleih?
 
Ein Verleih ist nach dem Gesetz kostenlos ...
Die Gesetze sind da ziemlich eindeutig und stehen über allen AGB´s

Das ist normalerweise eine Bootsvermietung du machst auch einen Mietsvertrag der dich zum Bsp. 10,-€ / H Miete kostet und keinen Leihvertrag mit Leihgebühren.
Diese könntest du zurück verlangen wenn du die Verliehene Sache zurück gibst.
 
Das würde ja bedeuten, dass ich beim "Videoverleih", was früher bei manchen Videotheken
über dem Eingang stand, immer nach dem Zurückbringen des jeweiligen Mediums mein
Geld hätte zurückbekommen müssen. Hm, und wovon sollten die dann die Miete, den Unterhalt
und ihr Leben bestreiten?
 
Zurück
Oben