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Sachsen: Komplette Analogabschaltung im Kabel schon Ende 2014

Bei der Analogabschaltung im Kabel könnte Sachsen zum Vorreiter werden. In einem Schreiben der SLM, welches DIGITAL FERNSEHEN vorliegt, weist die Medienanstalt die im Freistaat tätigen Kabelnetzbetreiber auf die nach wie vor geltende Rechtslage hin, welche die Verbreitung von analogen Sendern im Kabel ab Januar 2015 untersagt. Einschreiten könnte jetzt nur noch der Gesetzgeber.

Sachsen könnte bei der Analogabschaltung im Kabel zum Vorreiter werden. Grund dafür ist die Gesetzeslage im Freistaat, die ein Ende der analogen Verbreitung von Rundfunk und Telemedien im Kabel nur bis zum 31. Dezember 2014 vorsieht und die ab diesem Datum ausschließlich und ausnahmslos die Verbreitung von digitalen Programmen über das TV-Kabel erlaubt. Auf die ungewöhnliche Rechtslage wies in dieser Woche noch einmal die Sächsische Landeszentrale für neue Medien (SLM) die Kabelnetzbetreiber in einem Schreiben hin, das der Redaktion von DIGITAL FERNSEHEN vorliegt.

Dabei bezieht sich die SLM auf Artikel 4, Absatz 6, Satz 1 des Gesetzes über den privaten Rundfunk und neue Medien in Sachsen (SächsPRG). Darin heißt es: "Spätestens ab dem 1. Januar 2010 erfolgt die Übertragung von Rundfunkprogrammen und vergleichbaren Telemedien in Sachsen ausschließlich in digitaler Technik. In Abweichung von Satz 1 dürfen Hörfunkprogramme auf Ultrakurzwelle bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025 sowie Rundfunkprogramme und vergleichbare Telemedien in Kabelanlagen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2014 weiter in analoger Technik übertragen werden."

Wie die Medienanstalt in ihrem Schreiben an die Netzbetreiber angibt, sei demnach eine Fortführung der analogen Programmverbreitung über den 31. Dezember 2014 hinaus unzulässig. Für die Anlagenbetreiber würde daraus die Verpflichtung erwachsen, ihre Netze und Anlagen bereits ab dem 1. Januar 2015 ausschließlich auf die digitale Verbreitung von Rundfunkprogrammen und Telemedien umzustellen.

Auf Nachfrage von DIGITAL FERNSEHEN bestätigte SLM-Geschäftsführer Martin Deitenbeck, dass es gemäß dieser Rechtslage ab Januar 2015 kein analoges Kabelfernsehen mehr in Sachsen geben wird. Auch das Reanalogisieren von digitalen Sendern sei dann unzulässig. Die Regelung würde dabei für direkt in Sachsen ansässige Kabelnetzbetreiber ebenso gelten wie für überregionale Anbieter mit Netzen in Sachsen. In letztere Kategorie fallen dabei unter anderem Tele Columbus und Kabel Deutschland. Wie Deitenbeck weiterhin mitteilte, sei Sachsen derzeit nach seinem Kenntnisstand das einzige Bundesland mit einer solchen Gesetzeslage.

Theoretisch ist es aber immer noch möglich, dass der sächsische Landtag die derzeit geltenden Gesetze ändert und damit die Analogabschaltung weiter aufschiebt. Nach der geltenden Rechtslage müssten sich die Zuschauer allerdings darauf einstellen, ab 2015 auch im Kabel nur noch digitale TV- und Radioprogramme empfangen zu können, wie der Geschäftsführer der SLM erklärte.

Quelle: Digitalfernsehen
 
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