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PC & Internet Rekord-Geld- und Haftstrafen für zwei Torrent-Website-Betreiber

Haftstrafen gegen Torrent-Website-Betreiber waren bisher eher selten. Doch nun wurde in Frankreich ein historisches Urteil verkündet.

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In einem wegweisenden Urteil hat ein Strafgericht in Rennes Haftstrafen gegen zwei Torrent-Website-Betreiber ausgesprochen. Der kanadische Schöpfer der einst meistbesuchten Torrent-Website Frankreichs, T411, Herr Jolicoeur, erhielt drei Jahre Gefängnis.

T411 und sein Untergang

T411 war eine beliebte halbprivate Torrent-Website mit mehr als fünf Millionen registrierten Mitgliedern. Im Sommer 2017 schlossen die französischen Strafverfolgungsbehörden die Seite nach langwierigen Ermittlungen. Der Hauptverdächtige saß in Kanada, der Systemadministrator in der Ukraine.

T411 versuchte zwar seine Dienste unter verschiedenen Domains wiederzubeleben, konnte allerdings nie wieder die gleiche Popularität erreichen. Nach der Schließung trat YggTorrent an ihre Stelle. Der Nachfolger ist aber trotz zahlreicher Versuche, sie vom Netz zu nehmen, bis heute online.

Torrent-Website-Betreiber verurteilt: Historisches Urteil verkündet

Das Strafgericht verhängte nicht nur Haftstrafen gegen die Torrent-Website-Betreiber, sondern auch eine beispiellose Schadenersatzsumme von 489 Millionen Euro, die auf über 190.000 Torrents und mehr als 270 Millionen Downloads basiert. Filme und Fernsehserien waren besonders beliebt, was die Höhe des Schadensersatzes erklärt. Dies berichtet TorrentFreak
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Die Summe verteilt sich vor allem auf Filmfirmen wie Warner, Pathé und Gaumont. Aber auch der französische Musikkonzern SACEM erhält eine Entschädigung. Diese Entscheidung stellt einen Wendepunkt im Kampf gegen Piraterie dar und sendet eine klare Botschaft an illegale Plattformen und deren Betreiber.

Gegen den Torrent-Website-Betreiber Herrn Jolicoeur, der nicht vor Gericht erschien, wurde ein Haftbefehl erlassen, der von den kanadischen Behörden vollstreckt werden muss. Der ukrainische Systemadministrator R.V., der zu einer hohen Geldstrafe von über 146 Millionen Euro verurteilt wurde, kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Er betonte die Unverhältnismäßigkeit der Strafe und kritisierte, dass die Verteidigung keine Möglichkeit hatte, die Berechnung des Schadenersatzes anzufechten.

Ein weiterer Erfolg für die Rechteinhaber

Die Verurteilung der Torrent-Website-Betreiber ist ein wichtiger Sieg für die Rechteinhaber und die französischen Strafverfolgungsbehörden. Sie unterstreicht nicht nur die Ernsthaftigkeit im Kampf gegen Online-Piraterie. Sie sendet zudem eine deutliche Warnung an andere, die eine Torrent-Website betreiben oder nutzen. Die Entscheidung könnte wegweisend für zukünftige Fälle sein und zeigt einmal mehr, dass Recht auch im digitalen Raum durchgesetzt wird.

Quelle; Tarnkappe
 
So eine hohe Summe wird, der eh nie zu Lebzeiten zahlen können.
Wenn es ganz dumm läuft, werden die Rechteinhaber nur einen Bruchteil der Summe bekommen.
Wo von man eh ausgehen kann.

Und wenn der Suizid begeht, dann gehen die eh leer aus und die Erben werden das dann eh ausschlagen.
 
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