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IPTV Sport-Streaming: Betreiber illegaler Sites müssen sieben Mio. EUR zahlen

Ein Gericht in Rennes verurteilte drei von fünf Betreiber illegaler Sport-Streaming-Sites zur Zahlung von mehr als sieben Millionen Euro.

Drei Männer im Alter zwischen 43 bis 57 Jahren wurden am Mittwoch, dem 10. März, gesamtschuldnerisch im Rahmen eines Zivilverfahrens verurteilt. Ein Strafgericht in Rennes legte fest, dass diese mehr als sieben Millionen Euro Schadenersatz an Canal Plus, beIN Sports und RMC Sports zu zahlen hätten. Ihnen warf man das Betreiben illegaler Sport-Streaming-Sites vor. Zwei weitere Angeklagte im Alter zwischen 49 und 44 Jahren sind zur Zahlung von Schadenersatz zu einem Teil der Summe aufgeforderet, berichtet LaVoixDuNord.

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ALPA verfolgt illegales Sport-Streaming

Die Vereinigung zur Bekämpfung der audiovisuellen Piraterie (ALPA) ist eine französische Organisation. 1985 gegründet, ist sie im audiovisuellen – und im Kinobereich tätig. Sie ist verantwortlich für die Bekämpfung aller Formen von Fälschungen, insbesondere derjenigen, die Gewinn generieren. Ihr Tätigkeitsfeld erstreckt sich auf den Schutz von audiovisuellen und kinematografischen Werke, damit das Urheberrecht und benachbarte Rechte gewahrt bleiben.

Auch dieser Fall fiel in ihre Verantwortung. Gemeinsam mit den Rechteinhabern Canal + Group, beIN Sports und RMC Sport reichte ALPA eine gemeinsame Klage bei den französischen Behörden ein. Diese führte im Juni 2018 zur Festnahme der mutmaßlichen Betreiber der Piratensender. Die Rechteinhaber forderten eine schwere Strafe von bis zu 10 Jahren Gefängnis wegen einer ganzen Reihe von Straftaten, einschließlich organisierter Fälschungen und Geldwäsche.

„Jeder ist auf der besten kostenlosen Streaming-Site willkommen“

Dieser Sport-Streaming-Fall nahm seinen Anfang damit, dass Olivier O., 47, ehemaliger Verkäufer von Fotokopierern und fußballbegeisterter Familienvater, mit Wohnsitz in Lécousse, im Jahr 2011 mit illegalem Piraten-Streaming begonnen hatte. Da Olivier O. nur über geringe Programmier-Kenntnisse verfügte, unterstütze ihn bei seinem Vorhaben ein ehemaliger Kollege, Yannick T., ein 42-jähriger Informatiker. Im weiteres Verlauf erstellte O. mit seinen Mitstreitern etwa zwanzig Websites, auf denen kostenlos Fußball-, Basketball- oder Rugbyspiele zu sehen waren, die normalerweise ausschließlich Abonnenten von Pay-TV-Kanälen vorbehalten sind.

Abgesehen von den beiden Bretonen hatten sich die anderen Angeklagten nur über Diskussionsforen kontaktiert. Die fünf beschuldigten Männer sendeten seit mindestens 2014 bis 2018 auf „einer Galaxie von Websites“ Sportveranstaltungen. Der Kanal Canal Plus wurde somit rund um die Uhr kostenlos ausgestrahlt. Die neun am stärksten frequentierten Sites zogen von 2014 bis 2017 mehr als 7,5 Millionen Besucher an. Dies geht aus einer Schätzung hervor, die bei einer Anhörung im März 2020 angeführt wurde.

Einer kassierte ab, die anderen Mitbetreiber gingen leer aus

Dank einer speziellen Software haben die Angeklagten den Videostream ihres Abonnements zum Sport-Streaming für Canal Plus, beIN Sports oder RMC Sports aufgenommen und ihn dann erneut an einen Server übertragen. Für ausländische Kanäle wurden, gemäß den in der mündlichen Verhandlung angeführten Tatbeständen, Links zu Websites mit illegalen Inhalten online gestellt. Die Besucher der Websites hat man dann regelrecht mit Werbung „bombardiert“, die ca. 230.000 Euro eingebrachte, die 50 Werbeagenturen zwischen 2014 und 2018 bezahlten. Die Betreiber warben auf ihrer Homepage mit dem Slogan: „Jeder ist auf der besten kostenlosen Streaming-Site willkommen“.

Die fünf Männer, die 20 illegale Sport-Streaming-Sites öffentlich bereitstellten, hat ein Gericht in Frankreich in einem Strafverfahren bereits im Juni 2020 wegen Verstößen gegen das geistige Eigentum für schuldig befunden. Demgemäß erwarteten sie im darauffolgenden Urteil eine Geldstrafe in Höhe zwischen 5.000 Euro und bis zu 12 Monaten Gefängnis. Ein Informatiker und Site-Administrator erhielt eine sechsmonatige Bewährungsstrafe mit Beschlagnahme seines Fahrzeugs und seiner Bankkonten.

Zwei weitere Betreiber wurden mit 20.000 € sanktioniert. Der vierte wurde zu einer Geldstrafe von 5.000 € verurteilt, gab die Tageszeitung Ouest-France im Juni bekannt. Von Olivier O. beschlagnahmten die Ermittler 260.000 Euro, eine Summe, die sich zwischen Immobilien- und Bankkonten aufteilte. O. kaufte ein Haus und einen Wohnkomplex in der Nähe seines Wohnsitzes. Der Staatsanwalt sprach zudem von „der Verschleierung anderer Gelder, insbesondere durch Offshore-Konten“. Konten in der Schweiz und auf den Jungferninseln zeugten davon.

Mit dem zur Verfügung stellen illegalen Sport-Streamings „handeln wie Robin Hood„

Die anderen Angeklagten wurden für ihre Arbeit als Rundfunkveranstalter oder Site-Moderator kaum oder gar nicht bezahlt. Der Girondiner Jean-Éric M., 56, bekundete, er habe „im Geist von Robin Hood“ gehandelt, weil „es viele Menschen gab, die es sich nicht leisten konnten, für Abonnements zu bezahlen“. Daher seine „Wut“, als er von den eingenommenen Beträgen erfuhr, die Olivier O. erhalten hatte. Zu ihm sage O., er habe nur „genug verdient, um die Server zu bezahlen“. Franck C., 48, aus Roubaix (Nord), sagte auch, man hätte ihn diesbezüglich zum „Narren“ gehalten. Yannick T. gab an, er glaubte, was sie machten, sei nicht verboten. Er rechtfertigte sich damit, „nicht ganz bei Verstand gewesen zu sein“.

TV-Sender forderten ursprünglich die Zahlung von über 91 Millionen Euro

In einem, im Anschluss daran stattfindenden zivilrechtlichen Verfahren, forderten die betroffenen Fernsehsender im Januar bei einer Anhörung eine Wiedergutmachung des entstandenen materiellen und moralischen Schadens in Höhe von mehr als 91 Millionen Euro. Das Gericht hingegen blieb unter den Erwartungen. Es bezifferte infolge den materiellen und moralischen Schaden von Canal Plus auf 2,75 Millionen Euro, den von beIN Sports auf 3,94 Millionen Euro und den von Sportscotv und MCS, Herausgeber von RMC Sport, auf über 600 000 Euro. Der Löwenanteil dieser Summen sei von den drei Hauptbeschuldigten Männern im Alter zwischen 43 bis 57 Jahren zu tragen.

Me Katell Plançon, Anwalt von Franck C., kommentierte das Urteil gegen die Betreiber der Sport-Streaming Portale.

„Es ist eine zufriedenstellende Entscheidung in dem Sinne, dass der Schaden im Vergleich zu den angeforderten Beträgen extrem reduziert ist. Wir bleiben jedoch bei extrem hohen Strafen.“

Rechtsanwältin Hélène Laudic-Baron bemerkte abschließend:

„Ob wir nun bei einer, zwei, drei oder vier Millionen Euro sind, ändert nicht viel. Denn es handelt sich um Menschen, die nicht die Mittel zur Rückzahlung haben“.

Hinzu fügte sie noch, dass es nicht ausgeschlossen sei, dass man noch Berufung einlege.

Quelle; tarnkappe
 
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Genauso wird es sein, ggf. ändert man wegen Corona die Restschuldbefreiung, oder sie reichen die über ein anders Land ein, dann sind die auch nach 1-3 Jahren wieder sauber.
Dann ist fraglich warum man den Streitwert hoch getrieben hat. Das kost nur mehr Gebühren für die Geschädigten. Ist leider so.
 
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