Die Bundesregierung hat heute die Weichen für eine Gesetzesnovelle zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts gestellt. Dahinter verbirgt sich die Erlaubnis für Geheimdienste, bei Messengern wie WhatsApp mitlesen zu können - trotz Verschlüsselung.
Bundesinnenminister Horst Seehofer nannte die jetzt beschlossene Novelle des Verfassungsschutzgesetzes einen längst überfälligen Schritt im Kampf gegen Terroristen und militante Extremisten. Schon seit Jahren forderte Seehofer immer wieder eine Hintertür, um bei den Messenger-Diensten mitlesen zu können. Die Gesetzesnovelle regelt nun schon einmal die Möglichkeiten für die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ).
Infografik: Jeder Zweite telefoniert per WhatsApp und Co.
Das bedeutet, dass die Voraussetzungen wann mitgelesen werden darf sich nicht ändern. Dafür will die Bundesregierung jetzt die Optionen bei den Messengerdiensten schaffen, damit auch tatsächlich mitgelesen werden kann.
Bundesinnenminister Seehofer: "Ich kann nicht akzeptieren, dass unsere Sicherheitsbehörden den Feinden unserer Demokratie wegen mangelnder Befugnisse hinterherlaufen. Die Zeit der Telefone mit Wählscheibe ist längst vorbei. Das Gesetz ist ein überfälliger Schritt im Kampf gegen Terroristen und militante Extremisten. Wir brauchen einen Verfassungsschutz, der auch im digitalen Zeitalter sehen und hören kann. Nur so können wir den extremistischen Geschwüren in unserer Gesellschaft etwas entgegensetzen."
Quelle; winfuture
Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.
Bundesinnenminister Horst Seehofer nannte die jetzt beschlossene Novelle des Verfassungsschutzgesetzes einen längst überfälligen Schritt im Kampf gegen Terroristen und militante Extremisten. Schon seit Jahren forderte Seehofer immer wieder eine Hintertür, um bei den Messenger-Diensten mitlesen zu können. Die Gesetzesnovelle regelt nun schon einmal die Möglichkeiten für die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ).
Du musst angemeldet sein, um Bilder zu sehen.
Infografik: Jeder Zweite telefoniert per WhatsApp und Co.
Vor der Verschlüsselung ansetzen - oder nach der Entschlüsselung
Das Neue in der Regelung ist, dass die Quellen-TKÜ nun schon ansetzt, bevor die Nachrichten technisch verschlüsselt werden oder alternativ, wenn sie wieder entschlüsselt sind. Geheimdienste sollen nicht weiter ausgeschlossen sein, nur weil die Nachrichten verschlüsselt sind. In dem Beschluss der Bundesregierung wird erklärt: "Die Neuregelung zur Quellen-TKÜ erweitert die rechtlichen Möglichkeiten der Telekommunikationsüberwachung nicht, sondern sorgt dafür, dass die Täter sich der Aufklärung technisch nicht mehr durch Wahl des Kommunikationsmittels entziehen können."Das bedeutet, dass die Voraussetzungen wann mitgelesen werden darf sich nicht ändern. Dafür will die Bundesregierung jetzt die Optionen bei den Messengerdiensten schaffen, damit auch tatsächlich mitgelesen werden kann.
Bundesinnenminister Seehofer: "Ich kann nicht akzeptieren, dass unsere Sicherheitsbehörden den Feinden unserer Demokratie wegen mangelnder Befugnisse hinterherlaufen. Die Zeit der Telefone mit Wählscheibe ist längst vorbei. Das Gesetz ist ein überfälliger Schritt im Kampf gegen Terroristen und militante Extremisten. Wir brauchen einen Verfassungsschutz, der auch im digitalen Zeitalter sehen und hören kann. Nur so können wir den extremistischen Geschwüren in unserer Gesellschaft etwas entgegensetzen."
Quelle; winfuture