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Qual der Wahl - V13 oder V14

dobbi

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19. Dezember 2011
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Hallo zusammen!

ich habe mich nach der ganzen Geschichte durch alle möglichen Beiträge gelesen, bin mir aber in dieser Frage nicht ganz sicher, was jetzt die "beste" Wahl wäre

meine Karte ist aktuell die V14 mit Payload 03, Fuse 25 und ohne F0 - also mit dem A0 ohne Probleme wieder hell zu bekommen - allerdings dann verlobt (Payload 02)

ich könnte allerdings gegen die "Erstkarte" (V13) die bisher in einem Baumarktreceiver genutzt wurde tauschen - läuft aktuell ohne Probleme in der OScam (es kommen nur keine uEMMs, aber das ist wohl ein anderes Problem)

Was wäre für die Zukunft wohl die "beste" Wahl?
Wenn die V13 das F0 bekommt, wird die V14 es auch bekommen, da aktuell genau die gleichen Enties mit gleichen Ablaufdaten vorhanden sind....
 
AW: Qual der Wahl - V13 oder V14

Die Zukunft ist vollkommen klar. Alle Karten werden in alternativer Hardware dunkel egal ob V13 oder V14.
Wie es i.M. aussieht, läuft die V13 noch etwas länger. Das kann aber nächsten Monat schon anders sein. Das Endergebnis ist bei beiden Karten das gleiche. Die Frage ist nicht "ob es dunkel wird" sondern "wann".

MfG
 
AW: Qual der Wahl - V13 oder V14

Danke für die Einschätzung!
Ich habe jetzt mal die v14 behalten und im Fall der Fälle werde ich einfach die v13 nochmal versuchen...abe so lange es jetzt läuft passts ja erstmal

Gesendet von meinem D6603 mit Tapatalk
 
AW: Qual der Wahl - V13 oder V14

Die Zukunft ist vollkommen unklar. Sky schließt immer noch Veträge ohne Leihgerät neu ab. Und hat auf Druck des Anwalts im April 2016 bei einem User das Pairing deaktiviert und seine Karte für den PR HD 1000 zugelassen.
Sky muss erst einmal seine Neuverträge und AGB überarbeiten, bis 2018 ist da keine kurzfristige Klärung für Sky möglich.

Richtig ist aber, wer ein Leihgerät in den Haushalt ließ und jetzt den Leihreceiver weiter lagert (statt zurückzusenden), der wird mit hoher Wahrscheinlichkeit 2016 gepairt.

Gestern Sky schriftlich an mehrere User wortgleich (Auszug):
"Dennoch akzeptieren wir Ihren Wunsch, ein anderes Receivermodell nutzen zu wollen, und schicken Ihnen gern eine passende Smartcard. Allerdings können wir Ihnen keine weitere technische Unterstützung in der Zukunft garantieren, falls es zu einem der oben beschriebenen Probleme kommt.
Wir wünschen Ihnen weiterhin viele besondere Momente mit Sky."


Unterstützung braucht man nicht von Sky bei eigener Hardware. Sollte Sky die V14 jedoch erneut vertragswidrig manipulieren, um den Kunden zum Leihgerät zu zwigen, kann der Kunde ja sicherlich belegen, dass seine Hardware weiterhin fit ist für Sky HD, weil andere Karten V14 in seinem Gerät noch laufen, während die (heimlich gepairte) V14 des Kunden ja auch nicht im Sky-Receiver des Nachbarn funktioniert. Also muss Karte getaucht werden, nicht der Receiver!!

Bei freier Wahl würde ich die V13 ungepairt verteidigen und weiter nutzen. Parallel die Leihgeräte von Sky zurücksenden. Wenn die V14 immer noch dunkel ist, die Leihgeräte aus dem Kundnecenter verschwunden sind (Screenshot!), dann Freischaltung für die V14 fordern:
https://www.digital-eliteboard.com/414391-pairing-trotz-smartcard-post3012790.html#post3012790
 
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AW: Qual der Wahl - V13 oder V14

in den agb die mir bei meinem vertrag vorliegen steht aber schon ausdrücklich, daß ich das leihgerät von denen zu nutzen habe. ich glaube aus der nummer kommt keiner mehr raus :-(

die lösung den leihresi zurückzuschicken dürften also bei den wenigsten zum erfolg führen...
 
AW: Qual der Wahl - V13 oder V14

Hier die AGB-Klausel, die du wohl meinst:
"Der Empfang der Programme durch den Abonnenten darf ausschliesslich mittels eines dem Abonnenten ... leihweise zur Verfügung gestellten, von SKY zugelassenen Digitalreceivers ... oder CI PLUS Modul erfolgen..."

Sorry, Scherz,
das waren die neuen Sky-AGB in der Schweiz (Teleclub). In Deutschland steht in den AGB nichts davon!
Du schreibst: "steht aber ausdrücklich, dass ich das Leihgerät von denen zu nutzen habe".

Mich wundert, warum hier so viele versuchen, das Pairing durch Sky mit einem Leihgerät zu verteidigen. Warum bloß?
Wegen Cardsharing, okay, dagegen habe ich auch etwas, aber wieso erlaubt dann Sky weiterhin Verträge ohne Leihgerät und ohne Nachfrage, welches Gerät der Kunde nutzt?

Sky-AGB interessieren in einem bestimmten Vertrag eines Kunden nur, wenn die AGB auch vereinbart wurden. Bei telefonischen Verträgen war dies in der Regel nicht der Fall, auch mal jeder einzelne seine Auftragsbestätigung checken.

Also in den AGB steht seit Jahren nur, dass man ein von Sky zugelassenes Gerät verwenden muss (kompatibel zum Empfangsweg SAT oder Kabel). Was soll das heißen, "zugelassen"? Das bedeutet ein Gerät, dem Sky bei Vertragsschluss zustimmt. Der zertifizierte PR HD 1000 ist dies nun auf jeden Fall. Sky fragt ja gar nicht, welches Gerät der Kunde verwendet, man muss die Seriennummer gar nicht eingeben "Habe die Seriennummer nicht zur Hand". (Übrigens war bis 2014 auf Sky.de auch das Alphacrypt-Modul zugelassen worden.)

Also ein Leihgerät wird nirgendwo gefordert, vielmehr heisst es in 1.2.4 der AGB: "Der Kunde kann bei Vertragsschluss die Nutzung eines Leihgeräts wählen, sowit dies von Sky angeboten wird." Kann heißt "er muss nicht".

Noch wichtig 1.5.2: "Bei Verschlüsselungswechsel kann Sky entliehene Geräte austauschen." Also nicht die kundeneigenen Geräte.

@name007: Wieso meinst du also, laut AGB muss ich ein Leihgerät nutzen? Kann Sky z.B. morgen alle bisherigen Leihgeräte für "nicht mehr zugelassen" erklären, und der Kunde muss bei Sky ein Gerät für sich kaufen für 200 EUR?

Also der PR HD 1000 z.B. ist ein sky-zertifizierter Receiver, der weiterhin für neue Abos zugelassen wird mit seiner Seriennummer. (nicht auf der Hauptbestellseite).
 
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AW: Qual der Wahl - V13 oder V14

Auf welcher Seite wird der 1000 denn noch genommen? Oder meinst du mit "nicht auf der Hauptbestellseite" = telefonisch?

-supraracer
 
AW: Qual der Wahl - V13 oder V14

ich schick PN
online.
(Telefonisch sollte man immer vermeiden beim Thema Hardware/Pairing)
 
AW: Qual der Wahl - V13 oder V14

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du hast recht. ich hab mir das mal in ruhe durchgelesen und die auf mich zutreffenden klauseln lauten :

1.1.1 ... Die Nutzung der Sky Programmangebote sowie der Zusatzdienste ist dem Kunden ausschliesslich auf den von Sky zugelassenen und für die jeweilige Empfangsart kompatiblen Empfangsgeräten (insbesondere Digital-Receiver und CI Plus Module) - im folgenden Empfangsgerät genannt - gestattet. ...

1.2.4 Soweit von Sky bei Abschluss des Sky Programmabbonnements angeboten, kann der Kunde von Sky bis zur Beendigung seines Programmabbonnements einen Digital-Receiver leihen (im folgenden "Leihreceiver"). Die Auswahl des Geräts (insb. Hersteller und Farbe) wird von Sky getroffen.

sicherlich hast du recht und die karte muss auch auf einem "zugelassenen" receiver funktionieren. aber ein haufen aufwand wäre es trotzdem. und um sicher zu gehen müsste ich mir erstmal ein zugelassenes gerät kaufen und kontrollieren, ob die karte darin nicht vielleicht auch so läuft ;-)

ich denke man muss das leihgerät eigentlich nichtmal zurücksenden, denn ob ich es nun habe oder nicht, in der klausel steht immer noch das "kann". ich kann ja auch neben dem leihreceiver ein zweites gerät im schlafzimmer haben ;-)
 
AW: Qual der Wahl - V13 oder V14

Richtig, aber... :)


Die Sky-AGB sind einfach nur widersprüchlich und nicht ausreichend bestimmt (Was ist "zugelassen"?) und somit sowieso weitgehend unwirksam.

In 1.4.4 der AGB steht, Sky kann die V14 einem Empfangsgerät zuordnen.
Sky hat auf seiner Homepage und öffentlich mehrfach dazu gesagt, die Smartcard wird dem Receiver des Kunden (laut Kundendaten) zugeordnet. So bezieht Sky dies auf den Leihreceiver, weil er in den Kunden alten drin steht, wenn man ihn bucht oder auch nur lagert.
Du hast Recht, eigentlich ist die Lagerung des Leihgeräts keine wirksame Vereinbarung des Leihreceivers als (einziges) Empfangsgerät (§ 241a BGB), aber Sky hat weniger Argumentation für ihre Pairing-Klausel 1.4.4, wenn man den Leihreceiver gar nicht erst im Haushalt duldet.
Wer dann doch das Leih-Modul wählen will, bekommt es günstiger , wenn er kein Leih-Receiver schon hat. Also Leih-Receiver zurück, dann austragen lassen, später als Kunde ohne Leihgerät ein Sky-Modul "unter Vorbehalt" buchen, wenn es gar nicht anders vorläufig geht.)
 
AW: Qual der Wahl - V13 oder V14

gibt es denn einen von sky einstmals zertifizierten receiver, auf dem das auch draufsteht (geeignet für sky) und in dem die v14 nicht funktioniert ? das wäre dann wirklich ein handfester aufhänger. denn im netz findet man wirklich keine definitiven aussagen, welche geräte aktuell zugelassen sind.
 
AW: Qual der Wahl - V13 oder V14

Na der PR HD 1000 ist für Sky zertifiziert laut Hersteller ("Geeignet für premiere HD" ist automatisch übergegangen für Sky.
Aber das gilt doch auch für alle Nagravisions-Geräte und SD-Geräte.

Offiziell laut Sky-Homepage ist der iCord 250 HD noch zugelassen, aber Homepage ist ja keine verbindliche Basis, und in den Sky-AGB ist kein Link zu einer Übersicht oder Telefonnummer mit mehr Informationen.
 
AW: Qual der Wahl - V13 oder V14

@Marc:
Die Bedienungsanleitung des Humax ist - mit Sky statt Premiere Logo - noch immer über
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abrufbar.

Auf der Titelseite^W jeder Seite steht:
Geeignet für
sky
 
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