Wenn man nachweislich Vertrag ohne Hardware und vor allem nachweislich mit eigener Hardware abschloss (also bei Online-Vertrag z.B.), dann kann man bei Zwang zum Leihgerät sich a) rechtlich wären (PN bitte) oder b) auch immer aus dem Vertrag herauskommen.
Aber, wie gesagt, kündigen kann man ja trotzdem nach Ende der Widerrufsfrist. Wenn man am Abo etwas ändert, sollte man aber nochmals kündigen, sky ist da etwas "ungewöhnlich" oftmals...
Den Vertrag ohne Leihgerät rettet man aber mangels Kündigung ins Folgejahr, doch dann zum Vollpreis, das kann man auch nicht ernsthaft empfehlen. (Kündigung kann man bei Sky auch zurücknehmen.)