Der neue Hinweis im Bestellformular betrifft nur den Fall, dass ein verifizierter (bestätigter) eigener Receiver nicht mehr geeignet ist, Sky zu entschlüsseln. Dies darf natürlich nicht allein durch gezielte Abschaltung der V14 (Pairing mit einem nicht vereinbarten Leihreceiver) erfolgen.
Also: Reihenfolge muss sein: Kunde nutzt eigenen Receiver. Dieser funktioniert nicht mehr. Dann stellt Sky laut Bestellmaske einen Leihreceiver. Dann (erst dann) kann Sky mit dem nun hinterlegten Leihreceiver das Pairing umsetzen.
Ich weiß, dass DVB-T2 das nicht verstehen kann, aber wer sich eine Minute Zeit nimmt, versteht es: Man kann nicht erst die V14 im laufenden verifizierten PR HD 1000 mit einem Phantasie-Dummy-Leihreceiver pairen, um danach zu sagen: "Ach, der PR HD 1000 geht nicht mehr? Wie bedauerlich... wir senden ein Leihgerät..." Denn Pairing ist nur erlaubt mit dem Receiver laut Kundendaten (sagt auch sky.de). Da steht aber der Receiver aus der Bestellmaske, nicht ein Leihgerät. (2014/15 hat Sky immer gesagt, es sei KEIN Gerät in den Kundendaten hinterlegt, daher dürfe Sky dann ein Leihgerät zuordnen. So auch vor dem Amtsgericht Eutin. Aber nun ist ja online Vertrag solo V14 mit Kundenreceiver vereinbart worden, Hauptargument zählt nicht mehr, Kunde kann den eigenen Receiver beweisen.)
Also: Zum Pairing muss Sky nach 1.4.4 der AGB erst einmal die Seriennummer des Kundenreceivers erfragen. Mit dem darf Sky pairen. Wenn es denn geht.
Nach 1.5.2 der AGB ist bei Verschlüsselungswechsel (wenn Sky es so bezeichnen will) nur der Tausch von entliehenen Receivern erlaubt, so auch der BGH 27.11.2007 III ZR 247/06.
Wenn die Hinweise der Bestellmaske im Widerspruch zu den AGB 1.5.2 stehen, dann sind diese Regelungen unwirksam und zu Gunsten des Kunden auszulegen, so das Gesetz.
Der "Beitrag" von DVB-T2, Sky zwinge ja nicht zum Leihgerät, ist natürlich absurd, denn wenn Sky die V14 mit den Leihgeräten von Sky pairt im laufenden Vertrag, dann funktioniert die Karte ja nur noch in Leihgeräten, obwohl Sky zuvor auch Verträge ohne Leihgerät vereinbarte und weiter anbietet. Sky schaltet also pauschal ALLE anderen Receiver/Geräte ab und pairt die V14 mit den Sky-Leihgeräten, das ist Zwang zum Leihgerät. Wer das nicht versteht.....
Mit welchem eigenen Receiver darf man denn nun eigentlich offiziell bestellen? Ich finde dazu keinen Hinweis auf Sky.de oder in den AGB, also welche Modelle?? Der iCord 250 HD war bisher einziges Modell, aber dazu ist nichts mehr zu finden.
Ich frage mich nur, wie Sky jetzt noch sinnvoll argumentieren will. Man lässt ja Verträge mit kundeneigenen Sky-Receivern wie dem HD 3000 zu. Wird dazu auch eine Leih-Festplatte geliefert? Kann man jetzt also eigene ebay-Receiver einbuchen lassen? Das wäre neu, oder?