Die künftige Funktionalität beruht auf einem Satz in den Bestimmungen von Microsoft, Windows 10 betreffend, der da lautet:
"Bei diesem kostenlosen Upgrade handelt es sich um eine Vollversion von Windows (keine Test- oder Einführungsversion). Das Upgrade ist bis zum 29. Juli 2016 kostenlos erhältlich. Nach dem Upgrade steht Ihnen Windows 10 auf dem Gerät kostenlos zur Verfügung."
Legt also zunächst sicherheitshalber eine Sicherung der aktuellen Windows 7/8.1 Installation an und startet danach den Upgrade-Prozess auf Windows über das GWX-Tool.
Nach einem Neustart des Rechners, vergewissert euch, dass Windows 10 aktiviert wurde.
Da diese Lizenz an den Rechner gebunden ist und somit eine Hardware-ID für Windows 10 vergeben wurde, kann man nun innerhalb von 30 Tagen problemlos ein Rollback auf die vorher bevorzugte Windows 7/8.1 Installation über Einstellungen - Update und Sicherheit - Wiederherstellung - "Zu Windows X zurückkehren", durchführen.
Die im MS-Store hinterlegte Hardware-ID lässt sich nun bei einer späteren Windows 10 Installation auf demselben Rechner erneut nutzen, womit Windows 10 auch nach dem 29. Juli kostenfrei zu benutzen ist.
Ein Hinweis noch zu Microsofts viel zitierter Hardwarebindung: Erstens ist diese in Deutschland nicht zulässig (vgl. z.B. BGH-Urteil vom 6. Juli 2000, Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung - Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153) und zweitens ist im Anniversary Update (ab 2. August) eine Funktion geplant, mit der Lizenzen auf andere Systeme umgeschrieben werden können. Da Microsoft diese deutsche Rechtsprechung bekannt ist, genügt, wie bei früheren Betriebssystemen auch, notfalls ein persönlicher Kontakt mit dem MS Support, um eine manuelle Aktivierung zu erhalten.