Du meinst an dem Punkt bestimmt was anderes, aber was ? Grundsätzlich ist es doch Sinn eines Vertragsabschlusses, dass sich beide Seiten an das Vereinbarte halten, also "vertragsgemäß zu erfüllen".
Wenn man, wie Du schreibst, mit Dir kosntruktiv diskutieren kann, dann lass uns das gerne tun.
...
Sky erlaubt aber fremde ZERTIFIZIERTE Receiver....... und genau das ist der Haken.
Magst Du dafür auch eine juristische Begründung geben ?An den Worten "zertifiziert" oder geeignet für Sky sollte man sich nicht so orientieren, wie das bisher auch durch MarcBush gemacht wurde oder propagiert wird. An einem bestimmten mal für Sky geeigneten Receiver-Modell sollte man sich schon gar nicht orientieren, wenn man eine "Vertragserfüllung" von Sky für den eigenen Receiver fordern will.
Auch hier triffst Du eine Feststellung, für die ich keine Begründung finden kann. Warum soll es einer Vertragspartei nicht mehr "zumutbar" sein, "wenn die(!) [dies ist wohl gemeint] ...nicht mehr gegeben ist". Und was meinst Du mit "nicht mehr gegeben" ? Jede Seite hat ihre vertraglichen Pflichten zu erfüllen. Und was soll das "zumutbar" aus Sicht der Gerichte bedeuten ? Meinst Du, mir als Kunde wäre es irgendwann nicht "zumutbar", meine Gebühren zu bezahlen? Welchen § soll das Gericht da nach Deiner Meinung bemühen ?Die Frage für Gerichte ist, konnte man den eigenen Receiver anfangs mit einem Sky-Abo verwenden und was ist beiden Vertrags seiten zumutbar, wenn die während der Vertragslaufzeit (warum auch immer) nicht mehr gegeben ist
Und wieder fehlt jede juristische Begründung. Nur bei "Unmöglichkeit" kann man nach meiner Kenntnis nicht auf der Erfüllung eines vertraglichen Anspruchs bestehen. Deine Formulieren "kann man kaum...ernsthaft fordern wollen" ist ein ziemliches rumeiern, mag aber Deinem Empfinden entsprechen. Aber wenn das mehr als nur Bauchgefühl ist, dann sag doch bitte, auf welche Rechtsvorschriften Du Dich beziehst.Das muss man als Sky-Kunde mit eigenem Receiver so nicht akzeptieren, kann aber kaum die Fortführung des Vertrages wie bisher ernsthaft fordern wollen.
Nein, eben nichtMan kann es drehen und wenden wie man will
"Nicht mehr gegebene Umstände" könnten die angeblich erhöhten Sicherheits- und Kopierschutzforderungen der vielzitierten Contentgeber sein.
.Dass z.B. ein Filmstudio von SKY etwas fordert, mag ja wirklich so sein. Dem kann SKY dann nachkommen oder auch nicht. SKY ist da in seiner Entscheidung frei, diese kann demnach nicht auf ein anderes Vertragsverhältnis (zwischen SKY und Kunde) mit dem Argument "Unmöglich" oder "unzumutbar" durchschlagen.
ah, ok, nun hab ich es verstanden. Nein, §324 behandelt anderes. Wenn SKY mit "erhöhten Sicherheits- und Kopierschutzforderungen" konfrontiert wird (das meinst Du wohl), hat sich doch der Kunde keiner Pflichtverletzung schuldig gemacht, siehe unten. Demnach ohne Auswirkung auf den Vertrag.
§ 324
Rücktritt wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2 Verletzt der Schuldner bei einem gegenseitigen Vertrag eine Pflicht nach §Sie müssen registriert sein, um Links zu sehen.Abs. 2, so kann der Gläubiger zurücktreten, wenn ihm ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien für folgende Zwecke:
Akzeptieren Sie Cookies und diese Technologien?
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien für folgende Zwecke:
Akzeptieren Sie Cookies und diese Technologien?