Diese vergleichende Diskussion, über welchen Empfangswege oder wer warum mit welchem Receiver noch ungepairte Smartcard nutzen kann, bringt vor Gericht nicht viel. Wenn man vor Gericht klagt, geht es um den eigenen Vertrag als "Einzelfall", das musste der Kläger von Eutin auch bei dessen Berufung vor dem Landgericht Lübeck no.CH so schmerzlich hinnehmen. Was vertraglich zwischen beiden Seiten nicht nachweisbar vereinbart wurde, kann man auch nicht erfolgreich vor Gericht einklagen (wollen).
Wer hat nachweislich von Sky die vertragliche Zusicherung, dass man heute noch einen Humax HD1000 über die gesamte Vertragslaufzeit (da bleibt die Frage, was gesamte Vertragslaufzeit bei sich automatisch verlängernden Vertragen ist) uneingeschränkt nutzen kann???
Ansonsten interessieren Gerichte nicht technische Details u.ä., weil sie es nicht beurteilen können, außer es wird ein (unabhängiger) Gutachter zur Beurteilung der technischen Details beauftragt.
Welche gesetzliche Paragraphen bei einer Klage von einem Gericht berücksichtigt und wie angewendet werden, entscheidet das Gericht und verschiedene Gerichte beim selben Fall auch durchaus unterschiedlich. Es macht also keinen Sinn hier in einem technischen Forum als rechtlicher Laie irgendwelche möglicherweise in Frage kommende Paragraphen für rechtliche Laien anführen zu wollen. Wer vor Gericht klagen will, braucht dafür einen Rechtsanwalt und keinen "rechtlichen Berater". Selbst ein "schlechter" Anwalt ohne ausreichende Berufserfahrung auf dem Gebiet des Verbraucher rechts, was gerade in den letzten Jahren wesentlich vom Gesetzgeber geändert wurde/werden musste, kann sich da irren, was wie rechtlich relevant von einem Gericht angesehen wird. Man braucht also einen Anwalt, der sich hauptsächlich mit Verbraucher recht beschäftigt und dort insbesondere mit Laufzeitvertragen . Da gibt es einige, die mit wenig Aufwand ihr Geld verdienen, weil gerade bei Laufzeitverträgen aller Art immer wieder es zu rechtlichen Problemen der Vertragspartner kommt. Deshalb hab ich mal vor ein paar Tagen/Wochen mit einem mir von unserem Firmenanwalt, mit dem ich regelmäßig zusammenarbeite, empfohlenen (Fach-)Anwalt für Verbraucher recht, der fast ausschließlich mit Problemen mit Laufzeitverträgen zu tun hat, über das Problem mit Sky-Vertragen diskutiert und mittlerweile eine etwas andere Sichtweise, wie hier dargestellt, gewonnen. Aber im Grundprinzip hatte auch schon unser Firmenanwalt recht, was er mir vor vielen Monaten zu den Sky-Verträgen eingeschätzt hat und was ich hier immer dargestellt habe: Eine uneingeschränkte Vertragserfüllung wird man gerichtlich nicht durchsetzen können.