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MarcBush was nun??

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"Sicherheits-Änderungen" werden aktiv und bewusst durchgeführt. Aus Sicht des Kunden mag es sich so ergeben, SKY selber muss dafür aktiv werden. Wenn SKY sich dazu entschliesst, entsprechende Änderungen vorzunehmen, kann es sich doch deshalb nicht aus laufeden Verträgen verabschieden. Klar, SKY wird versuchen, den Kunden "mitzunehmen". Aber wenn der eben nicht mitzieht, sondern auf seine vertraglich zugesicherten Rechte besteht, ist SKY weiter in der Pflicht zur Vertragserfüllung.
 
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Dem widerspreche ich mal wieder mit dem Hinweis auf den baugleichen PR HD 1000C, der weiterhin von Sky akzeptiert wird und bei der sich nur durch den Empfangsweg unterscheidet.

Sky hat sich bei der ganzen Aktion sowas von verzettelt und tut dies ja bis heute immer noch.
 
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Wir sprechen hier aktuell nicht über die Praxis oder Fehler und Lücken bei der Umsetzung. Nur ganz theoretisch über Bewegründe, Ursachen und Folgen.

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Das sehe ich nicht zwangsläufig so.
Wenn die Sicherheitslücken (für Contentschutz und gegen CS z.b.) für die Allgemeinheit als schwerwiegender und wichtiger in der Beseitigung eingestuft werden, sehe ich durchaus die denkbare Variante, dass die Minderheit der "alles muss bleiben wie es ist" Kunden zum Mitziehen gezwungen werden kann, weil es für Sky technisch (jetzt kommt es) unzumutbar wäre für diese kleine Gruppe technische Insellösungen zu bieten.
 
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Diese Überlegung basiert wieder auf dem Wort "umzumutbar". Das Wort findet sich zwar in einem § zum Schuldrecht, - und jetzt wiederhole ich mich- aber da wird es in einem anderen Zusammenhang benutzt. Die "Unzumutbarkeit" (für SKY als Gläubiger) erfordert als Vorraussetzung die Pflichtverletzung des Schuldners (also des Sky-Kunden). Die liegt nicht vor. Und somit auch keine "Unzumutbarkeit" nach §324 - das eine hängt am anderen.
Ich hatte Dir den ollen § hier zitiert, in Deiner Antwort stand unter anderem "Wie gesagt, egal welches Gesetz." Wenn Du aus einem anderen Gesetz "Unzumutbarkeit" ableitest, dann sag bitte, aus welchem.
Wenn Du "unzumutbar" so meinst, dass es Dir unzumutbar scheint, solltets Du es zumindest näher begründen/erläutern, evtl. fällt dann jemandem noch ein anderer § dazu ein, mir derzeit nicht.
 
...wenn sich irgendwelche Bedingungen ändern (System komprimitiert etc.) kann meiner Meinung nach auch der Kunde gezwungen werden, wenn er das Produkt (Sky) weiter verwenden will andere Technik zu akzeptieren und er kann nicht auf seine damals vertraglich zugesicherten Empfangswege pochen.
Kann auch heute keiner mehr darauf pochen das er noch Tonbandkassetten zu kaufen bekommt, weil er mal einen Kassettenrecorder gekauft hatte, oder Platten für's Grammophon.

Ansonsten muss er es eben lassen wenn es ihm nicht passt.

War doch das gleiche bei der Abschaltung des analogen TV über Sat.
Wer weiter TV über SAT sehen wollte musste sich auch neue Technik besorgen.
Das gleiche jetzt bei terr. TV.

Und nein, ich bin kein Sky Jünger, habe diesen Verein schon etliche Jahre nicht mehr bei mir zu Hause, da sie nur noch die Ballschubserei favorisieren, was mich nicht die Bohne interessiert.
 
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Und wieso sollte es für Sky "unzumutbar" sein, mir meinen PR HD 1000 wegen angeblicher Sicherheitsgründen nicht abzuschalten, da ja auch alle PR HD 1000C weiterhin laufen?

Letztlich unternimmt Sky gegen CS über Kabel mal eben Null-Komma-garnichts.

Wenn Sky also ihren Sicherheitsstandard verbessern will, dann macht es auch nur Sinn dies über alle Empfangswege zu tun. Alles andere wäre ja dann sinnlos.
 
...das ist doch aber deren Sache, was sie abschalten oder nicht.
Und ebenso was sie als Sinnlos oder nicht erachten.
Das geht im Prinzip den Kunden gar nichts an.
 
Deren Sache ist es sich an einen geschlossen Ertrag zu halten.

Ich würde gerne mal den Aufschrei erleben, wenn ein Mobilfunkanbieter seine Kunden wegen geänderten Sicherheitsrichtlinien dazu verdonnern würde nur noch Leihhandys Simens S5 (oder wie die hießen) zu verwenden.

Wenn die möglicherweise guten Receiver von Sky nich durch die lahmarschige Firmware sinnlos ausgebremst würden, sähe das ja alles ganz anders aus.
 
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Doch, es ist gerade Sinn eines Vertrages, dass dieser für beide Seiten gilt und beide Seiten auf die ihnen zugesicherten Rechte pochen dürfen. Du benutzt doch selber ganz richtig das Wort "ZUGESICHERT". Wir leben in einem Rechtsstaat, und Vertragstreue ist dabei Grundprinzip, es geht nicht ohne.
Damit ein Vertrag ungültig wird, eine Seite zurück treten kann oder ähnliches, muss ein Rechtsgrund vorhanden sein. Der muss benannt werden.
Soweit ich weiß, wurde keinem Käufer eines Tonbandgeräts vertraglich zugesagt, das/wie lange er noch Kassetten kaufen kann. Falls doch, dann hätte er natürlich auf sein Recht bestehen können. Der Verkäufer hätte die Kasseten organisieren, das Gerät zurücknehmen müssen- oder sonst was. Aber die Verletzung der vertraglichen Zusage hätte eine rechtliche Konsequenz gehabt. Da es vermutlich weltweit nicht einen solchen Vertrag gab, ist das Beispiel aber sinnfrei.
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Wenn sie Dir per Vertrag zusagen, ein Signal für Summe X für 1 Jahr zu senden und Du brav dafür bezahlst, ist es nicht mehr allein "deren Sache", ob sie abschalten oder nicht.
Hast Du je für etwas bezahlt, es dann aber nicht bekommen und Dir dann gesagt: "ok, ist halt deren Sache" ?? Wenn ja, und eigentlich nur dann, könnte ich Deinen Beitrag verstehen.
 
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...sie stellen dir ja Hardware zur Verfügung das du deren Programme weiter sehen kannst.
Willst du deinen damals für SKY erworbenen Receiver auch noch in 50 Jahren verwenden?
Das die dann nur für dich ganz allein noch ein SD Signal aussenden, wo 8K der Standard ist.
Mal aufwachen, du kannst nicht verlangen das du in alle Ewigkeiten deine alte Technik verwenden kannst.

Wenn sich Grundbedingungen ändern (CS), muss man dem Anbieter auch zugestehen das er Hardware die nicht sicher ist aus dem Verkehr zieht um sein Produkt zu schützen, ansonsten wäre sein ganzes Geschäftsprinzip gefährdet.
Da kann man dann nicht mehr auf irgendwelche Geschäftsbedingungen pochen.
Auch Verträge können einseitig aufgekündigt werden wenn sich grundlegende Bedingungen auf denen dieser Vertrag beruht geändert haben.

Du kriegst deine abonnierten Sender ja auch weiterhin geliefert die du bezahlt hast, kriegst sogar noch neue Technik dazu.
 
Bei Änderungen im Vertragswesen gibt es Fristen und eine entsprechende Infomationspflicht seinem Vertragspartner.. gegenüber.

All dies hat Sky zu keinem Zeitpunkt getätigt.

Folglich sind solche Änderungen auch nicht zulässig.

So einfach ist es.
 
Diese vergleichende Diskussion, über welchen Empfangswege oder wer warum mit welchem Receiver noch ungepairte Smartcard nutzen kann, bringt vor Gericht nicht viel. Wenn man vor Gericht klagt, geht es um den eigenen Vertrag als "Einzelfall", das musste der Kläger von Eutin auch bei dessen Berufung vor dem Landgericht Lübeck no.CH so schmerzlich hinnehmen. Was vertraglich zwischen beiden Seiten nicht nachweisbar vereinbart wurde, kann man auch nicht erfolgreich vor Gericht einklagen (wollen).

Wer hat nachweislich von Sky die vertragliche Zusicherung, dass man heute noch einen Humax HD1000 über die gesamte Vertragslaufzeit (da bleibt die Frage, was gesamte Vertragslaufzeit bei sich automatisch verlängernden Vertragen ist) uneingeschränkt nutzen kann???

Ansonsten interessieren Gerichte nicht technische Details u.ä., weil sie es nicht beurteilen können, außer es wird ein (unabhängiger) Gutachter zur Beurteilung der technischen Details beauftragt.

Welche gesetzliche Paragraphen bei einer Klage von einem Gericht berücksichtigt und wie angewendet werden, entscheidet das Gericht und verschiedene Gerichte beim selben Fall auch durchaus unterschiedlich. Es macht also keinen Sinn hier in einem technischen Forum als rechtlicher Laie irgendwelche möglicherweise in Frage kommende Paragraphen für rechtliche Laien anführen zu wollen. Wer vor Gericht klagen will, braucht dafür einen Rechtsanwalt und keinen "rechtlichen Berater". Selbst ein "schlechter" Anwalt ohne ausreichende Berufserfahrung auf dem Gebiet des Verbraucher rechts, was gerade in den letzten Jahren wesentlich vom Gesetzgeber geändert wurde/werden musste, kann sich da irren, was wie rechtlich relevant von einem Gericht angesehen wird. Man braucht also einen Anwalt, der sich hauptsächlich mit Verbraucher recht beschäftigt und dort insbesondere mit Laufzeitvertragen . Da gibt es einige, die mit wenig Aufwand ihr Geld verdienen, weil gerade bei Laufzeitverträgen aller Art immer wieder es zu rechtlichen Problemen der Vertragspartner kommt. Deshalb hab ich mal vor ein paar Tagen/Wochen mit einem mir von unserem Firmenanwalt, mit dem ich regelmäßig zusammenarbeite, empfohlenen (Fach-)Anwalt für Verbraucher recht, der fast ausschließlich mit Problemen mit Laufzeitverträgen zu tun hat, über das Problem mit Sky-Vertragen diskutiert und mittlerweile eine etwas andere Sichtweise, wie hier dargestellt, gewonnen. Aber im Grundprinzip hatte auch schon unser Firmenanwalt recht, was er mir vor vielen Monaten zu den Sky-Verträgen eingeschätzt hat und was ich hier immer dargestellt habe: Eine uneingeschränkte Vertragserfüllung wird man gerichtlich nicht durchsetzen können.
 
gesetze sind da um nicht eingehalten zu werden
das sollte schon einen laien klar sein
wer ein vertrag aufstellt hat immer recht
in nicht zu erfüllen
ist wie bei den gesetzen der brd
 
...wenn einer mal, sagen wir im Jahr 2000 bei Sky einen Vertrag abgeschlossen hat und ihn nie kündigt und immer weiter laufen lässt, soll der im Jahr 2050 dann noch immer seine uneingeschränkte Gültigkeit haben?
Doch wohl nicht, da sich die techn. Vorrausetzungen ja total verändert haben.
Meines Erachtens, als jur. Laie, zählt so ein Vertrag bis die Laufzeit des ursprünglichen Vertrages, also meinetwegen 2 Jahre vorbei sind.
Alles andere sind in meinen Augen nur Anschlussverträge, wo die vereinbarten Details des ursprünglichen Vertrages verfallen und die zum Zeitpunkt des Anschlußvertrages gültigen AGB des Unternehmens gelten.
 
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