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Laberthread Sky V14 Pairing

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AW: Laberthread Sky V14 Pairing

@MB
endlich mal eine klare Aussage zu deiner eigenen Enttäuschung und ehrlichen Termineinschätzung (eines imho dann praktische ohnehin irrelevanten) Prozessausgangs. Danke. Wobei ich von eher Ende 2016 ausgehe.
 
AW: Laberthread Sky V14 Pairing

Es gibt in den einzelnen Verfahren jeweils einen Termin zur mündlichen Verhandlung, dann einen abschließenden Schriftsatz und dann ein Urteil.
Da es keine eigenen Receiver zu kaufen gibt, die Sky akzeptiert, ist es ein Zwang zum Leihgerät. Das CI+Modul unterbindet Aufnahmen, auch dafür braucht man geeigneten Receiver, denn nicht jedes Gerät hat CI+Slot an Bord.

Aufnahme ist aber Bestandteil der Sky-Optionen, nach 1.1.5 auch in AGB geregelt. Die Festplatte zur Leihe kostet 248 EUR.

Bezüglich Jugend- und Kopierschutz ist das neue System nicht besser als das alte: Sky-Modul in Linuxreceiver, läuft. Da hilft auch das Pairing nicht.
Bleibt das Argument des Cardsharing, das man auf Kabelkunden und Internetstreams begrenzt. Da man bis heute neue Verträge ohne Pairing zulässt, ist eine besondere Eile nicht nachvollziehbar. Kann also zum Laufzeitende (wie es sich gehört) vollzogen werden.
 
AW: Laberthread Sky V14 Pairing

@ MarcBush

Alles richtig und plausible Argumente.
Bleibt jedoch abzuwarten, ob das/ein Amtsgericht auch dieser Auffassung ist bzw. ein Urteil gegen Sky verkündet wird.
Das bezweifle ich jedoch eher.

Gruß
sharkey
 
AW: Laberthread Sky V14 Pairing

Zumindest das Recht des Kunden, dann - bei Zwang zu einem Leihgerät mit Zusatzkosten und weniger Möglichkeiten - außerordentlich zu kündigen, wird kaum abgewiesen werden. Auch schon mal gut für jeden, der bei Sky raus will - auch wenn er vergaß, fristgerecht zu kündigen ;-)

Ansonsten abwarten, nach Weihnachten sind es nur noch paar Wochen, so in etwa, dann weiß man mehr.
 
AW: Laberthread Sky V14 Pairing

Wurde Sky eigentlich von einem Mitarbeiter der anderenorts hochgelobten eigenen Rechtsabteilung vertreten oder musste man sich externen Sachverstands bedienen ?

Weiter denke ich ich, dass der eine oder andere juristisch nicht völlig unbedarfte User für eine etwas umfassendere Information über den Termin dankbar wäre - wenn es denn die Zeit mal zulässt.

Hier wäre besonders die Haftungsfrage für den aufgezwungenen Receiver von Interesse.

B.
 
AW: Laberthread Sky V14 Pairing

Nein. Den Namen der externen Kanzlei hatte MB meines Wissens schon erwähnt.
 
AW: Laberthread Sky V14 Pairing

Tja, es geht noch drunter und drüber, weil der Sky-Anwalt von K&E aus München sich vom Kläger erklären lassen musste, wie Sky-Technik so funktioniert und welche Geräte noch im Handel sind oder das Pairing nicht zulassen.
Zur Haftung erklärte Sky schriftlich und nebulös, dass der Kunde nicht mit mehreren hundert EUR für die Leihgeräte haften muss. Aber es blieb offen, in welcher Höhe man haftet. Das Gericht äußerte daraufhin, ein "Leasing" sei dem Kunden nicht aufzubürden, Zwang zum Leihgerät sei wohl nicht zulässig.
Daraufhin Sky: Niemand müsse Leihgerät nutzen, man könne ja Sky-Modul nutzen.
Aber Leih-Sky-Modul ist doch laut 1.1.1 der AGB auch ein Leihgerät. Und es lässt keine Aufnahmen zu.
Die Aufnahmefunktion sei ja vertraglich nicht zugesichert und nicht geschuldet.
Unfug, laut 1.1.5 der AGB sind Aufnahmen erlaubt, Neukunden bekommen kostenlos Festplattenreceiver für Aufnahmen angeboten. Okay, ja, Aufnahmen sind möglich, aber nicht ohne Restriktionen.

Usw. Hin und Her und viel Unfug, da nur Eilverfahren, wurde nicht in die Tiefe diskutiert. Sky wird argumentativ nachbessern müssen, technisch besser einsteigen.

"Die unsubstantiierte Behauptung des Klägers, dass er für ihn gestohlene Geräte Schadenersatz in Höhe von mehreren hundert Euro leisten müsse, ist unsinnig." [EDIT: richtig: "...für ihm gestohlene Receiver..." ;-)]
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Laberthread Sky V14 Pairing

Ist mir wohl entgangangen - mir war nur bewusst dass die Gegegenseite eine renommierte Kanzlei beauftragt hat - was gleichzeitig den anderenorts erhobenenen Vorwurf, MB verfolge eigene wirtschaftliche Interessen, entkräftet.

B.
 
AW: Laberthread Sky V14 Pairing

Wenn man mal im anderen bekannten Forum so schaut, was manche "Board Ikone" da schreibt, meine Güte. Streitwert ist einfach Abo-Preis mal "dunkle" Monate der Mindestlaufzeit, also meist nur eine Instanz bis zum rechtskräftigen Urteil. (Permanent will man Usern Angst machen, ihre Rechte prüfen zu lassen. Scheint jemand nervös zu sein.)

@ Brillo5
Also Sky war hier vertreten durch externe Kanzlei K&E, wie gesagt. Die drei Kläger sind zum Teil vertreten durch Anwalt.
Ich persönlich bekomme nichts. Ich warte noch auf ein Honorarangebot durch Sky für Beratungswochenende. Oktoberfest ist aber schon vorbei.

Aber erstaunlicherweise wurde schon Ehefrau eines Beteiligten (von wem wohl...) von Sky-Rechtsabteilung angerufen und mit Fragen auf Privat-Handy überrascht, obwohl diese Handy-Nummer non-public ist.
((Dass dieser Jurist in seinem Urlaub an der Ostsee meine Mitarbeiterin im Auto rammte, ist aber wilde Verschwörungstheorie und echter Zufall, war noch vor Pairing......))
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Laberthread Sky V14 Pairing

Ich denke der ganze Juristische Teil, sowie Verfahren, die da laufne und die Infos dazu sollte man am besten in einen separaten Thread packen. Da ich bedenken habe dass es hier sonst untergehen könnte. Wäre einfach zu Schade.
 
AW: Laberthread Sky V14 Pairing

"Die umsubstantiierte Behauptung des Klägers, dass er für ihn gestohlene Geräte Schadenersatz in Höhe von mehreren hundert Euro leisten müsse, ist unsinnig."

Uhuhu Marc.....Rechtschreibfehler von nur einem Buchstaben können Leben verändern.......und das von Dir :emoticon-0105-wink:
 
AW: Laberthread Sky V14 Pairing

...wie soll dann ein einfacher Kunde wissen, was "zugelassen" sei? Der HD 1000 ist nach Schriftsatz des Anwalts weiter zugelassen...

Lustig wäre gewesen wenn der Richter schnell reagiert hätte.
"Kläger will HD1000 nutzen, Angeklagter Anwalt erklärt den für zugelassen...Warum sind wir dann überhaupt hier?.."

Urteil ergeht zugunsten Kläger, HD1000 ist genehmigt.
Entschädigung für die dunklen Monate.

Hammer fällt!

erledigt!

So wäre es in meiner Welt gelaufen,
leider lebe ich in unserer Gemeinschaftswelt :(


P.S.
Wie kommt denn ein Kläger(anwalt) dazu, dem gegnerischen Anwalt seinen Fall zu erklären?
 
AW: Laberthread Sky V14 Pairing

Der Sky-Kunde war allein in der Verhandlung, Richterin und Anwalt von Sky - insgesamt drei Personen.
Kläger fragte, welche Geräte man denn nutzen dürfe, da Sky behauptet, man werde nicht zu Leihgerät gezwungen.
Sky-Anwalt wusste nicht, welche Geräte, hatte aber auf 38 (!) Seiten als Anlage alle Receiver und TV ausgedruckt, die man mit Sky+Modul nutzen kann, aber das Sky+Modul ist ja auch ein Leihgerät nach 1.1.1 der AGB, musste man dem Sky-Anwalt auch erst erklären.

Dann dem Anwalt auf sky.de gezeigt, dass der PDR iCord HD noch zugelassen sei, aber nach Fax vom Großhandel tags zuvor nicht mehr lieferbar ist.
Also doch Zwang zum Leihgerät? Kläger zeigt diverse sky-zertifizierte eigene Receiver vor Ort dem Gericht: mehrere HD1000 und 1 x Vodafone TV Center. Mit Aufdruck "Geeignet für Sky HD" und "Geeignet für premiere HD". Sky: Ja, die sind auch zugelassen.
Kläger: "Aber HD1000 kann kein Pairing, erlaubt aber immer noch neue Verträge online." Und Mail von Humax 28.10.2014 und 03.11.2015: "HD1000 ist sky-zertifiziert und von Sky zugelassen."
Dies alles dem Sky-Anwalt erklärt, der etwas zerknirscht wirkte.
Gericht empfahl Sky Entgegenkommen, aber da es nur erster Termin Eilverfahren war, kam da nichts konkretes als Ergebnis, doch die nächsten Wochen stehen weitere Termine in mehreren Verfahren an.
(Dies mal so als lockere Nacherzählung der kleinen Vorgeschichte. Urteile werden folgen. Die großen Schriftsätze sind ausgetauscht, Sky wird vieles korrigieren müssen, denn noch immer sind neue Verträge ohne Pairing und mit solo V14 möglich. Man verlangt viel Geld für Leih-Festplatte und bestreitet die Haftung für die Leihgeräte, irrt sich beim HD1000 usw. Was dann das Gericht entscheidet, muss man abwarten, aber Sonderkündigungsrecht, die Sky derzeit verweigert, wird dann plötzlich jeder Kunde wohl haben. Und ob das Pairing dann so durchgeht wie im Moment, im laufenden Vertrag, glaub ich nicht.)

@ Brillo5
Im neuen Schriftsatz schreibt Sky wörtlich zur Haftung:
"Die unsubstantiierte Behauptung des Antragsgegners, dass er bei Leihgeräten in unbekannter Höhe haften müsse, ist unsinnig. Die Nutzung eines Leihgeräts der Antragsgegnerin bedeutet folglich für ihre Abonnenten keine wesentliche Vertragsänderung im Sinne von § 311 BGB."

Hier wird also JEDE Haftung ausgeschlossen für den Kunden, von Sky dem Gericht schriftlich mitgeteilt. Bemerkenswert. (Also wenn jemand mal in Haftung genommen wird von Sky, bitte PN, wenn da mehr Infos gewünscht sind. Betrifft ja vielleicht auch viele, die wegen Pairing ihr Leihgerät plötzlich nutzen sollen und es nicht finden..)
 
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AW: Laberthread Sky V14 Pairing

@MarcBush:Sky schließt nicht die Haftung aus, sondern deren Anwalt behauptet es (im Übrigen auch unsubstantiiert, wenn Du nicht einen wesentlichen Teil dazu ausgelassen hast). Das sollte der Kläger auf jeden Fall bestreiten, mit Hinweis auf zur Darlegung. Ferner gab's doch im DF einen Fall,wo der Rx geklaut wurde und Sky irgendwas im Bereich 200-nochwas aufgerufen hatte. Beweispflicht für diese Frage (Haftung oder nicht) liegt eh bei Sky.
 
AW: Laberthread Sky V14 Pairing

Hier wurde von Sky offiziell was anderes geschrieben:


Edit: sorry doppelt.
 
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