MarcBush
Power Elite User
AW: Laberthread Sky V14 Pairing
Zum Thema Pairing kann ich nachreichen, dass immer mehr Kunden Klage erheben gegen Sky. Gültige Verträge darf Sky nicht brechen.
Ein Kunde forderte Sky auf, gemäß § 34 BDSG die zu ihm gespeicherten Kundendaten mitzuteilen, weil Sky ja behauptet, in den Kundendaten sei kein Receiver hinterlegt, obwohl der bei Bestellung ja abgefragt wurde. Sky weigert sich, die Kundendaten zuzusenden, obwohl dies nach Gesetz eine Pflicht von Sky ist. Der Datenschutzbeauftragte des entsprechenden Bundeslandes wird jetzt dazu informiert. Der ist ja auch zuständig für den Zugang zu den öffentlich zugänglichen Informationsquellen. Sky schaltet ja auch den Zugang zu den Nachrichten von n-tv HD ab...
All dies wird auch den Gerichten bekannt, die über das Vorgehen mitten im laufenden Vertrag entscheiden müssen.
Dem Kunden einfach seine S02 oder V14 abzuschalten, ohne Zahlungsrückstände, ohne jeden Hinweis, dass der Kunde zu den wenigen Cardsharern gehören könnte, das ist schon recht einmalig. Das kann nur von Murdoch kommen, vermute ich.
Urteile dauern ca. 6-7 Monate bei Amtsgerichten. Daher ist im Februar 2016 mit Urteilen zu rechnen. Ein Gericht wollte schon in 5 Wochen ein Urteil verkünden, doch wird es da wegen weiterer Argumente wohl auch eine Verzögerung geben, so bis Februar. Es muss also abgewartet werden, wie die Gerichte das Thema werten. Sky verspricht ja weiterhin in Flyers und Rückholangeboten, der Kunde könne für den Vertrag seine eigene Hardware weiter verwenden. Auch die Sky-Anwälte sagen, niemand werde zum Leihgerät gezwungen. Na, es bleibt spannend.
Die Argumente Jugendschutz und Kopierschutz sind sowieso abwegig, weil auch das Sky-Modul in bestimmten Receivern ab 80 EUR die gleichen Möglichkeiten für private Kopien und Sehen ohne PIN erlaubt wie in einem Unicam-Modul.
Cardsharing lässt sich doch auch auf andere Weise technisch verhindern als nur mit Pairing. Würden da nicht kürzere Zugriffszeiten auf die Smartcard bei der Entschlüsselung im Empfangsgerät helfen? Hat da jemand Informationen (technisch), um dem Gericht zu belegen, dass das Pairing ganz andere Ziele (mehr Pay-Preview, einheitliche Hardware im Support, Kundenbindung, Zweitkarte, Leihgebühr Festplatte, personalisierte Werbung (SkyAdSmart/SkyAdVance) usw. verfolgt.
Zum Thema Pairing kann ich nachreichen, dass immer mehr Kunden Klage erheben gegen Sky. Gültige Verträge darf Sky nicht brechen.
Ein Kunde forderte Sky auf, gemäß § 34 BDSG die zu ihm gespeicherten Kundendaten mitzuteilen, weil Sky ja behauptet, in den Kundendaten sei kein Receiver hinterlegt, obwohl der bei Bestellung ja abgefragt wurde. Sky weigert sich, die Kundendaten zuzusenden, obwohl dies nach Gesetz eine Pflicht von Sky ist. Der Datenschutzbeauftragte des entsprechenden Bundeslandes wird jetzt dazu informiert. Der ist ja auch zuständig für den Zugang zu den öffentlich zugänglichen Informationsquellen. Sky schaltet ja auch den Zugang zu den Nachrichten von n-tv HD ab...
All dies wird auch den Gerichten bekannt, die über das Vorgehen mitten im laufenden Vertrag entscheiden müssen.
Dem Kunden einfach seine S02 oder V14 abzuschalten, ohne Zahlungsrückstände, ohne jeden Hinweis, dass der Kunde zu den wenigen Cardsharern gehören könnte, das ist schon recht einmalig. Das kann nur von Murdoch kommen, vermute ich.
Urteile dauern ca. 6-7 Monate bei Amtsgerichten. Daher ist im Februar 2016 mit Urteilen zu rechnen. Ein Gericht wollte schon in 5 Wochen ein Urteil verkünden, doch wird es da wegen weiterer Argumente wohl auch eine Verzögerung geben, so bis Februar. Es muss also abgewartet werden, wie die Gerichte das Thema werten. Sky verspricht ja weiterhin in Flyers und Rückholangeboten, der Kunde könne für den Vertrag seine eigene Hardware weiter verwenden. Auch die Sky-Anwälte sagen, niemand werde zum Leihgerät gezwungen. Na, es bleibt spannend.
Die Argumente Jugendschutz und Kopierschutz sind sowieso abwegig, weil auch das Sky-Modul in bestimmten Receivern ab 80 EUR die gleichen Möglichkeiten für private Kopien und Sehen ohne PIN erlaubt wie in einem Unicam-Modul.
Cardsharing lässt sich doch auch auf andere Weise technisch verhindern als nur mit Pairing. Würden da nicht kürzere Zugriffszeiten auf die Smartcard bei der Entschlüsselung im Empfangsgerät helfen? Hat da jemand Informationen (technisch), um dem Gericht zu belegen, dass das Pairing ganz andere Ziele (mehr Pay-Preview, einheitliche Hardware im Support, Kundenbindung, Zweitkarte, Leihgebühr Festplatte, personalisierte Werbung (SkyAdSmart/SkyAdVance) usw. verfolgt.