Wenn Du schon nach AGB fragst, solltest Du erstmal prüfen, ob die für Dich überhaupt gelten. Bei den telefonisch zurückgeholten Kunden ist das in der Regel nicht der Fall.
Und selbst wenn AGB gelten, egal ob alt oder neu, steht dort keine Pflicht zum Leihreceiver drin.
Und warum sollte man sich verdächtig machen? Wofür denn? Dass man seine Smartcard wie einst vereinbart im eigenen Receiver betreiben möchte? Das ist natürlich sehr verdächtig, wenn ein Kunde ein Produkt so nutzen möchte, wie es vertraglich zwischen den Parteien vereinbart ist...
Die unliebsamen Maßnahmen (ECM-Pairing) kommen dann für alle, wenn alle Kunden Sky-Hardware bei sich zu Hause rumstehen haben.