Dies ist eine mobil optimierte Seite, die schnell lädt. Wenn Sie die Seite ohne Optimierung laden möchten, dann klicken Sie auf diesen Text.

PC & Internet Kürzere Wartezeiten bei Techniker-Terminen geplant


Es war die Rede von BGB, sprich gesetzliche Vorschriften , die meines Wissens nicht vorhanden sind

Und selbst die Geschichte mit den AGB. Versuch mal nachzuweisen, wer die Störung zu verschulden hat. Meist wird dies auf den Kunden abgewälzt. Dann ist natürlich eine Kündigung ausgeschlossen.

Außerdem sind die Techniker dazu übergegangen, zu behaupten, dass keiner aufgemacht hat. Da kann so ein Technikertermin schon mal 3 Anläufe dauern. Ein Kündigungsrecht hast du natürlich auch nicht.

Und dir sollte , wie bereits oben erwähnt , eins bewusst sein: Wenn du nicht ins Kabelnetz wechselst, ist es für die Telekom ohnehin egal. Die bekommen ihr Geld so oder so, da Ihnen die Leitung ganz oder teilweise (je nach Region) gehört. Beim neuen Anbieter muss dann ebenfalls ein Techniker anrücken, um deine Leitung zu "schalten" bzw. lediglich die Nummer im Verteilerkasten im Keller abzulesen. Auch hier kann es gerne mal 3 Anläufe dauern, bis wirklich ein Techniker kommt.

Wie bei vielen Dingen im Leben: Recht haben und Recht bekommen sind und bleiben zwei unterschiedlich Paar Schuhe. Was bringen dir Beitragserstattungen oder Vertragskündigungsmöglichkeiten? Richtig: immernoch kein funktionierendes Internet.

Nennt sich Vertragsrecht, so 1.Semester an der UNI und man hat ja einen Vertrag abgeschlossen, den beide Parteien einhalten müssen. Es reicht eigentlich schon das Amtsgericht um eine Klärung zu ersuchen.

Muss man auf sowas näher eingehen? Wohl eher nicht. Dann zieh mal vors Amtsgericht. Internet hast du dann wohl immer noch nicht. Die Verfahrensdauer vor deutschen Gerichten liegt bei über einem Jahr, bis es zu einem Ersttermin kommt, wo der Richter beiden Parteien einen Vergleich vorschlägt bzw. einen versucht zu erwirken.

Mir ist kein Verfahren bekannt aufgrund einer Entstörung eines Anschlusses. Du kannst mir gerne ein Aktenzeichen nennen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir ist kein Verfahren bekannt aufgrund einer Entstörung eines Anschlusses. Du kannst mir gerne ein Aktenzeichen nennen.
In der gleichen Liga ist auch zu langsames DSL, auch Vertragsrecht:
AG München, 07.11.2014 - 223 C 20760/14
AG Kiel, 04.03.2011 - 106 C 21/11

Ich mache ja gerne kostenfreie Rechtsberatung.


 
Ich habe grad 8 Jahre o2 hintermir nie wieder kann ein Buch schreiben was die Störungen betrifft
dagegen ist die Telekom eher unauffällig.
 
Für die Nutzung dieser Website sind Cookies erforderlich. Du musst diese akzeptieren, um die Website weiter nutzen zu können. Erfahre mehr…