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Off Topic Kosten für Kabelanschlüsse per Nebenkostenabrechnung sollen entfallen

Die Bundesregierung will Mieter entlasten: Laut eines nun vorgelegten Gesetzentwurfs sollen Mieter ihren TV-Anbieter künftig selbst wählen können. Derzeit zahlen Mieter die Kosten für Kabelanschlüsse per Nebenkostenabrechnung.

Mieter sollen nach Plänen der Bundesregierung künftig keine TV-Kosten für Kabelanschlüsse mehr über die Nebenkostenabrechnung zahlen müssen. Das sieht ein Gesetzentwurf zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts vor, den das Kabinett am Mittwoch beschloss. Konkret soll die Umlagefähigkeit von Telekommunkations-Kosten als Nebenkosten bei der Miete mit einer Übergangsfrist abgeschafft werden.

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Mieter sollen nicht länger Kabelanschlusskosten über die Nebenkostenabrechnung zahlen müssen.

Mieter sollen ihren Anbieter selbst wählen können

Dieses aus den 1980er-Jahren stammende "Relikt" zur Ankurbelung der Kabelnetzversorgung habe seine Berechtigung verloren, heißt es in einem "Infopapier" von Wirtschafts- sowie Verkehrsministerium. Alle Mieter sollten die Chance haben, ihren Anbieter selbst zu wählen. Das bisherige System hemme die Wahlfreiheit der Verbraucher und den Wettbewerb im Telekommunikationssektor.

Das Vorhaben der Regierung ist umstritten. Kabelnetzbetreiber hatten es kritisiert. Auf sie könnten Umsatzeinbußen zukommen, wenn sich Mieter gegen den TV-Kabelbezug entscheiden und auf Alternativen setzen, ob Satellit oder Fernsehen über Telefonkabel-Internetleitungen (VDSL).

Rechtlicher Anspruch auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten

Der Gesetzentwurf sieht außerdem einen rechtlich abgesicherten Anspruch für alle Bürger auf die Versorgung mit Telekommunikationsdiensten vor. Außerdem soll es etwa einen schnelleren und flächendeckenden Ausbau von Gigabitnetzen geben. Genehmigungsverfahren sollen vereinfacht werden.

Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) erklärte, die Regierung setze Anreize für Investitionen und Innovationen, um den marktgetriebenen Ausbau der digitalen Infrastruktur voranzubringen. Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) kommentierte: "Egal, ob ich mich für ein Leben auf dem Land oder in der Stadt entscheide, künftig haben alle ein gesetzlich verankertes Recht auf schnelles Internet." Laut Regierung wird mit dem Gesetzentwurf ein Europäischer Kodex umgesetzt.

Quelle; onlinekosten
 
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Wenn die Nebenkostenabrechnung entsprechend Rechtssicherheit abgefasst wird, muss jeder Mieter die Kosten mittragen, egal ob er die „besondere“ Ausstattung der Mietsache nun nutzt oder nicht. Fahrstuhlkosten müssen im allgemeinen auch alle Mieter mitbezahlen, egal ob sie den Fahrstuhl nutzen oder nicht. Häusliche müssen auch alle mitbezahlen, auch wenn man es nie benötigt usw. usf.

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Ja klar, den Aufwand wird wohl kein Vermieter treiben und die KabelTV-Anbieter schon gar nicht. Aber vielleicht doch gegen horrende Kosten, die der Betroffene Mieter dann im einzelnen zu zahlen hat.

Das Gesetz ist einfach nur weltfremd und von der Lobby der Telekommunikations-Unternehmen, die selber gar kein KabelTV anbieten (können) gewollt. Millionen Mieter leben z.Z. sehr gut mit einem KabelTV-Anschluss, der kostengünstig in den Mietnebenkosten mitenthalten ist. Es sind die typischen „Mieterquerulanten“, die das anders sehen.

DVB-T2 ist für die meisten auch keine Alternative zum KabelTV. Entweder reicht das kostenfreie Programmangebot ihnen gar nicht oder die Empfanssituation, insbesondere mit Zimmerantenne, ist derartig schlecht, dass man mit DVB-T2 nicht wirklich seine Freude hat. Versucht das mal in einem dichtbebauten Wohngebiet mit Stahlbetonbauten, dann merkt man das. Schon vorbeifahren Autos verursachen da Empfangsstörungen, wenn man im Erdgeschoss und auch noch etwas höher wohnt.
 
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Ich habe solche verplompte Breitbanddosen-Sperrdeckel selbst schon in Mietwohnungen gesehen. Erst wenn der Mieter ein Kabel-TV Abo nachweisen kann, dann wird der Deckel vom Vermieter / vom Kabelnetzbetreiber entfernt. Bei jährlichen Wohnungsbegehungen können Vermieter oder Beauftragte auch die unverletzte Verplombung an den Sperrdosen kontrollieren. Das neue Gesetz zum Verbot von Kabel-TV Zwangskosten wird nicht umgehbar sein, Mieter können ihre Nebenkostenabrechnung prüfen lassen und unzulässige Kosten streichen / ablehnen.
 
Ja unangemeldete Wohnungsbegehungen sind praktisch ausgeschlossen, außer bei Gefahr in Verzug oder bei dringendem Verdacht einer beachtlichen Straftat u.a.

Dass es früher, vor langer Zeit mal verblompte KabelTV-Anschlüsse gab, mag sein. Aber neu führt das kein Vermieter mehr ein. Eher kündigt der Vermieter den Kabelhausanschluss von sich aus und die Mieter müssen sich dann wirklich alle einzeln um einen Einzelvertrag mit dem KabelTV-Anbieter kümmern. Billiger wird das auf keinen Fall.

Wie geschrieben, es geht eigentlich gar nicht um das KabelTV, sondern dass sich andere Telekommunikations-Anbieter gegenüber den KabelTV-Anbietern, die auch mittlerweile Telefonie und Internet anbieten, benachteiligt sehen.
 
Ich finde gut, wenn das abgeschafft wird! Ich nutze keinen Kabelanschluss, brauche das nicht. Ich schaue nicht ein mal TV und muss GEZ zahlen und das mit dem Kabelanschluss ist ebenfalls unfair! Sollen die das bezahlen, die das nutzen wollen. Ich muss denen hier im Haus ihren Anschluss mitfinanzieren und will das nicht.
Wenn nun noch jeden Tag einer von einer Drückerkolonne kommt und mir eine Zeitung vor die Türe legt und sagt ich müsse das bezahlen, obwohl ich das nicht will, nur weil es die anderen wollen, ist es genau das gleiche. Ich hasse solche Zwänge.
 
Dass die Wohnung einen KabelTV-Anschluss hat, für den Kosten in den Mietnebenkosten fällig werden, weiß man aber vor Abschluss eines Mietvertrages.
 
Richtig, bei mir ist die Heizung, Warmwasser in den Nebenkosten enthalten. Kabel TV aber nicht. Dennoch kann ich TV sehen, weil ich ja Internet habe. Sonst hätte Vodafone im Keller im verschlossenen Verteiler einen Sperrfilter Gesetzt.
 
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das stimmt nicht so zu 100%

wenn es in nebenkosten enthalten ist stimme ich schon zu , aber du darfst dir den anbitter ausuchen , selbst wenn es in nebenkosten enthalten sei , hast du dein eingenen zähler und zahlst nur dein verbrauch

wenn es aber 1 zähler für ganzes haus vorhanden ist und du nur zb. dachgeschos wohnung nutzt , hast du kein anflus drauf welcher anbitter den gas lifert und mit wem dein vermitter abrechnet
 
Bei Gas kann man wie bei Strom auch selber einen Anbieter im allgemeinen wählen, weil man im allgemeinen je Mietwohnung eigene Zähler dafür hat.

Aber Heizung und Warmwasser ist da schon ein treffender Vergleich zu KabelTV in der Wohnung.
 
eingentlich macht den vertrag mit dem Kabelanbitter der vermiter , also soll er auch zusehen das er es zahlt

wenn ich als mitter den anschlus mitnutzen will , zahle ich auch gerne dafür , oder besorge mir eingenes vertrag mit dem kabelanbitter

aber zwangs abgaben in NK nur weil der vermiter ein vertrag hat , sehe ich nicht ein
 
Aber es geht doch eigentlich gar nicht um die paar Euro, die als Nebenkosten für den KabelTV-Anschluss allen berechnet wird. Es geht anderen Telekommunikations-Unternehmen darum, dass wer einen Kabelanschluss in seiner Wohnung hat eher Kabel-Internet/Telefon beim KabelTV-Anbieter Bucht, als sich um einen Anderen Anbieter zu kümmern. Ums TV-Sehen gehts doch gar nicht und das wird für die meisten teurer werden, wenn sie statt der paar Euro einen Einzelvertrag abschließen müssen. Einen anderen KabelTV-Anbieter können Sie so einfach auch nicht wählen, weil es nur den einen Hausanschluss gibt und wirkliche Konkurrenz gibt es bei KabelTV auch nicht mehr, weil Vodafone ja fast alle KabelTV-Netze längst besitzt.
 
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und was soll sich dann ändern, wenn ich für TV statt mehrnutzer
einen einzelvertrag machen muss, dann ist es halt so.
mein Kabel-Internet/Telefon vertrag ist ein extra vertrag und den
hab ich 2011 gemacht, weil die TKom hier nur 3000kb/s angeboten hat.
mittlerweile sind die leistungen identisch und einige bei mir im Haus
sind bei der TKom. die auswahl liegt aber immer noch bei mir.
 
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