Kim Dotcom, der noch immer von einer Aus*lieferung an die USA bedrohte Gründer des im Januar geschlossenen Filehosters MegaUpload, hat erstmals konkrete Details zur Funktionsweise seines Nachfolgeprojekts "Mega" genannt.
Wie Dotcom und sein Mitstreiter Matias Ortmann gegenüber dem US-Magazin 'Wired' erklärten, wird Mega noch in diesem Jahr starten und soll erneut das Hochladen, Speichern und Weitergeben von großen Dateien ermöglichen, auch wenn sich die Funktionsweise grundlegend ändert.
Mega soll vor allem dafür sorgen, dass die rechtlichen Probleme von Cloud-Speicherlösungen hinfällig werden und gleichzeitig die Privatsphäre der Internet-User geschützt bleibt. Auch der neue Dienst soll wieder ein System aus Nutzerkonten und "One-Click"-Hosting bieten, über das Dateien hochgeladen, gespeichert, abgerufen und weitergegeben werden können.
Der Unterschied gegenüber MegaUpload besteht unter anderem darin, dass die Dateien künftig schon vor dem Upload mit dem Avanced Encryption Standard Algorithmus (AES) verschlüsselt werden. Der Nutzer erhält dann einen zweiten, einzigartigen Schlüssel, um die Verschlüsselung der jeweiligen Datei rückgängig zu machen.
Es bleibt laut Dotcom den Nutzern und Drittanbietern von Apps überlassen, den Zugriff auf die von ihnen hochgeladenen Dateien zu kontrollieren, egal ob es sich dabei um Musik, Videos, Spiele, Bücher oder einfache Texte handelt. Dabei spielt es wohl auch keine Rolle, ob der jeweilige Inhalt urheberrechtlich geschützt ist.
Weil der zum Öffnen der verschlüsselten Dateien nötige Schlüssel nicht bei Mega hinterlegt ist, kann das Unternehmen nach Auffassung von Dotcom und seinen Partnern nicht für eventuelle Urheberrechtsverletzungen belangt werden. Schließlich könne man schlicht und einfach nicht wissen, was die Nutzer hochladen. Für Mega bedeutet dies nach eigenen Angaben vollkommene Rechtssicherheit.
Sollten die Server verloren gehen, die Regierung in ein Rechenzentrum kommen und es missbrauchen, wenn jemand die Server hackt oder sie stiehlt, würde dies ihm nichts bringen", so Kim Dotcom. Was auch immer bei Mega hochgeladen wird, es bleibt ohne den Key verschlüsselt und geschützt. Selbst durch eine sehr freie Auslegung der Rechtssprechung wie im Fall von Megaupload könne Mega nicht belangt werden, weil es den Nutzern überlassen bleibt, was sie hochladen und wie sie es weitergeben.
Dotcom beruft sich dabei auf Rechtsexperten, laut denen die einzige Möglichkeit, gegen Mega vorzugehen, ein Verbot von Verschlüsselungstechnologien sei. Laut der UN-Menschenrechtscharta stellt der Schutz der Privatsphäre jedoch ein grundlegendes Menschenrecht dar, die Nutzer hätten also das Recht, ihre eigenen Daten und Kommunikationswege vor Spionage zu schützen, so der Geschäftsmann.
Die Server von Mega sollen in zwei Rechenzentren in zwei verschiedenen Ländern untergebracht sein, um durch Redundanz die Ausfallsicherheit zu gewährleisten, falls es zur Beschlagnahmung der Server oder Naturkatastrophen kommen sollte. Auf diese Weise will man unter anderem den US-Behörden entgehen.
Langfristig träumt Dotcom jedoch von einem Netzwerk von Servern, das von tausenden unterschiedlichen Betreibern in zahlreichen Ländern unterhalten wird. Es soll daher entsprechende Möglichkeiten, mit denen sich Partner mit eigenen Servern in das Netzwerk einbinden lassen können.
Weil Mega nicht erkennen kann, was für Dateien ein Anwender hochlädt, wird es manche Inhalte künftig auf den Servern des Unternehmens wahrscheinlich in hundertfacher Ausführung geben. Die Behörden müssten in jedem Fall separat aktiv werden, was ihren Kampf gegen illegal verbreitete Inhalte wohl erheblich erschweren würde.
Dennoch pochen Dotcom und Ortmann darauf, dass man mit Mega keine Neuauflage von Megaupload plant, oder der Filmindustrie und den Justizbehörden einen "riesigen Mittelfinger zeigen" wolle. Es gebe bereits Maßnahmen, die einer Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte entgegenwirken sollen.
Würden Rechteinhaber öffentliche Links zu bei Mega hinterlegten Dateien und entsprechende Schlüssel dafür finden, könnten sie unter Nachweis ihrer Urheberrechte eine Aufforderung zur Entfernung einschicken, die dann auch einen Löschung der jeweiligen Daten nach sich ziehe, so Ortmann.
Wie schon im Fall von Megaupload sollen Filmfirmen und andere Rechteinhaber außerdem direkten Zugriff auf die Server von Mega erhalten, um urheberrechtlich geschützte Inhalte selbst entfernen zu können. Künftig müssten die Unternehmen aber zusichern, dass sie nicht gegen die Betreiber vorgehen, wenn sie die entsprechenden Werkzeuge erhalten wollen.
Insgesamt sei es sehr unwahrscheinlich, dass der neue Dienst durch eine Regierung abgeschaltet werde - es sei denn, das US-Justizministerium würde erneut ausrasten, so Ortmann. Aus seiner Sicht könne sich die Behörde aber keine zweite derartige Aktion leisten.
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Quelle: winfuture.de
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