Vergangene Woche wurde bekannt, dass zwei der ursprünglich vier Angeklagten im Fall Megaupload in Neuseeland Geständnisse abgelegt haben, um der Auslieferung in die USA zu entkommen. Was genau sie zu Protokoll gegeben haben, ist nun bekannt geworden.
Die Polizeiaktion gegen Megaupload und seine ehemaligen Betreiber ist mittlerweile mehr als zehn Jahre her. Kim Dotcom, Mathias Ortmann, Bram van der Kolk und der vor kurzem verstorbene Finn Batato haben ein Jahrzehnt lang gegen die Vorwürfe von u. a. Piraterie und Bildung einer kriminellen Organisation gekämpft. Doch Ortmann und van der Kolk haben zuletzt beschlossen, einen Schlussstrich unter die Sache zu ziehen und sich vor der neuseeländischen Justiz schuldig zu bekennen.
Bisher war nicht bekannt, was die beiden eigentlich zugegeben haben, doch nun sind die Gerichtsunterlagen dazu veröffentlicht worden (via TorrentFreak). Und diese könnten oder dürften eine Folge für Kim Dotcom haben, dieser war nicht nur Aushängeschild von Megaupload, sondern auch die Triebfeder.
Piraterie war klar im Mittelpunkt
Laut Ortmann und van der Kolk gab und gibt es keine Zweifel, wofür Megaupload eigentlich gedacht war: Der Filehoster war von Anfang an als Website konzipiert bzw. wurde entworfen und betrieben, um Piraterie zu begünstigen. Vorbild war Rapidshare, die Megaupload-Macher bemerkten seinerzeit, wie viel Geld der Dienst macht und wollten etwas vom Kuchen abhaben.
Auch die Vorwürfe der "organisierten kriminellen Gruppe" bestätigen die beiden im Wesentlichen: Denn der Upload von beliebten Dateien wurde gefördert, wohlwissend, dass sie "in überwältigendem Maße" gegen das Urheberrecht verstoßen. Dazu wurde der Umfang der rechtsverletzenden Inhalte auf der Website verschleiert.
Die Popularität der Copyright-Verstöße wurde dann einerseits genutzt, um Werbeumsätze zu generieren und andererseits, um Nutzer anziehen, die ein Premium-Abo abschließen.
Ortmann und van der Kolk wurden in insgesamt vier Anklagepunkten verurteilt. Das Strafausmaß wird erst bekannt gegeben. Theoretisch beträgt die Maximalstrafe für die vier Anklagepunkte jeweils zehn Jahre Haft, es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass die tatsächliche Strafe da auch nur ansatzweise herankommt - auch weil neuseeländische Gerichte Strafen nicht aneinanderreihen, sondern solche Haftstrafen parallel laufen lassen.
Quelle; winfuture
Die Polizeiaktion gegen Megaupload und seine ehemaligen Betreiber ist mittlerweile mehr als zehn Jahre her. Kim Dotcom, Mathias Ortmann, Bram van der Kolk und der vor kurzem verstorbene Finn Batato haben ein Jahrzehnt lang gegen die Vorwürfe von u. a. Piraterie und Bildung einer kriminellen Organisation gekämpft. Doch Ortmann und van der Kolk haben zuletzt beschlossen, einen Schlussstrich unter die Sache zu ziehen und sich vor der neuseeländischen Justiz schuldig zu bekennen.
Bisher war nicht bekannt, was die beiden eigentlich zugegeben haben, doch nun sind die Gerichtsunterlagen dazu veröffentlicht worden (via TorrentFreak). Und diese könnten oder dürften eine Folge für Kim Dotcom haben, dieser war nicht nur Aushängeschild von Megaupload, sondern auch die Triebfeder.
Piraterie war klar im Mittelpunkt
Laut Ortmann und van der Kolk gab und gibt es keine Zweifel, wofür Megaupload eigentlich gedacht war: Der Filehoster war von Anfang an als Website konzipiert bzw. wurde entworfen und betrieben, um Piraterie zu begünstigen. Vorbild war Rapidshare, die Megaupload-Macher bemerkten seinerzeit, wie viel Geld der Dienst macht und wollten etwas vom Kuchen abhaben.
Auch die Vorwürfe der "organisierten kriminellen Gruppe" bestätigen die beiden im Wesentlichen: Denn der Upload von beliebten Dateien wurde gefördert, wohlwissend, dass sie "in überwältigendem Maße" gegen das Urheberrecht verstoßen. Dazu wurde der Umfang der rechtsverletzenden Inhalte auf der Website verschleiert.
Die Popularität der Copyright-Verstöße wurde dann einerseits genutzt, um Werbeumsätze zu generieren und andererseits, um Nutzer anziehen, die ein Premium-Abo abschließen.
Ortmann und van der Kolk wurden in insgesamt vier Anklagepunkten verurteilt. Das Strafausmaß wird erst bekannt gegeben. Theoretisch beträgt die Maximalstrafe für die vier Anklagepunkte jeweils zehn Jahre Haft, es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass die tatsächliche Strafe da auch nur ansatzweise herankommt - auch weil neuseeländische Gerichte Strafen nicht aneinanderreihen, sondern solche Haftstrafen parallel laufen lassen.
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Quelle; winfuture