Kim Dotcom und die Ex-Mitbetreiber von Megaupload, Mathias Ortmann und Bram van der Kolk, haben einen juristischen Rückschlag erlitten.
Mit ihrer Berufung wollten Kim Dotcom & Co. gerichtlich gegen die Auslieferung in die USA vorgehen. Dort drohen ihnen langjährige Haftstrafen. Der Oberste Gerichtshof Neuseelands lehnte die Berufung kürzlich ab. Das Gericht konnte im letzten Urteil keinen „Justizirrtum“ erkennen. Das soll das Urteil aber nach Ansicht der ehemaligen Betreiber des Sharehosters Megaupload gewesens ein.
Kim Dotcom: „Join me. 2022 will be fun“
Im Januar sind seit der Megaupload-Razzia schon zehn Jahre vergangen. Die Betreiber warten noch immer auf ein endgültiges Urteil, ob man sie in die USA ausgeliefern wird. Seit 2011 sind in diesen Rechtsstreit wohl mehrere Millionen US-Dollar geflossen. Ein Ende der Auseinandersetzung vor Gericht ist zudem noch lange nicht in Sicht.
Letztes Jahr entschied der Oberste Gerichtshof Neuseelands, dass Kim Dotcom, Bram van der Kolk und Matthias Ortmann tatsächlich an die Vereinigten Staaten ausgeliefert werden können. Das Urteil ist allerdings noch nicht final, weil zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle gerichtlichen Überprüfungen und Berufungen abgeschlossen waren.
Die Megaupload-Angeklagten waren unter anderem der Ansicht, dass das Berufungsgericht nicht ordnungsgemäß geprüft habe, ob die vorgelegten Beweise für das Urteil ausreichend waren. Darüber hinaus wandte sich Dotcom gegen die Weigerung des Gerichts, seinen Anträgen auf Schutz der Privatsphäre stattzugeben.
Urteil kein Justizirrtum
„Wir sind davon überzeugt, dass nichts von den Antragstellern vorgebracht wurde, was den Anschein eines Justizirrtums bei der Beurteilung des Sachverhalts durch das Berufungsgericht erwecken könnte“, heißt es in dem Beschluss des Obersten Gerichtshofs. Auch im Umgang mit Dotcoms Anträgen nach dem Privacy Act kann man keine Fehler entdecken. Es werden keine weiteren Beweise von den anderen Angeklagten zugelassen, entschied das höchste Gericht.
Kim Dotcoms Rechtsstreitigkeiten noch lange nicht ausgestanden
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ist zwar ein Rückschlag für das Megaupload-Trio. Mit Sicherheit ist dies aber noch nicht der letzte Rechtsstreit, den sie in diesem Fall führen müssen. In der Zwischenzeit liegen die Straf- und Zivilverfahren gegen die Megaupload-Betreiber bis zur Entscheidung über die Auslieferung in die USA auf Eis.
Angeklagte geben sich gelassen
Auch wenn die mögliche Überstellung der Tatverdächtigen wie ein Damoklesschwert über ihnen hängt, so gibt sich Kim Dotcom gegenüber TorrentFreak „unbeeindruckt“. Er werde sich jetzt auf seine Switch-Streams konzentrieren. Im Januar beginnt Dotcom nach eigenen Ansagen mit seinen Live-Streams. „Schließt euch mir an“, forderte er gestern seine Follower bei Twitter auf. Kim Dotcom glaubt, 2022 könne ein Spaß werden. In der Zwischenzeit soll man seinen Urlaub zwischen den Jahren genießen.
Quelle; Tarnkappe
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Mit ihrer Berufung wollten Kim Dotcom & Co. gerichtlich gegen die Auslieferung in die USA vorgehen. Dort drohen ihnen langjährige Haftstrafen. Der Oberste Gerichtshof Neuseelands lehnte die Berufung kürzlich ab. Das Gericht konnte im letzten Urteil keinen „Justizirrtum“ erkennen. Das soll das Urteil aber nach Ansicht der ehemaligen Betreiber des Sharehosters Megaupload gewesens ein.
Kim Dotcom: „Join me. 2022 will be fun“
Im Januar sind seit der Megaupload-Razzia schon zehn Jahre vergangen. Die Betreiber warten noch immer auf ein endgültiges Urteil, ob man sie in die USA ausgeliefern wird. Seit 2011 sind in diesen Rechtsstreit wohl mehrere Millionen US-Dollar geflossen. Ein Ende der Auseinandersetzung vor Gericht ist zudem noch lange nicht in Sicht.
Letztes Jahr entschied der Oberste Gerichtshof Neuseelands, dass Kim Dotcom, Bram van der Kolk und Matthias Ortmann tatsächlich an die Vereinigten Staaten ausgeliefert werden können. Das Urteil ist allerdings noch nicht final, weil zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle gerichtlichen Überprüfungen und Berufungen abgeschlossen waren.
Die Megaupload-Angeklagten waren unter anderem der Ansicht, dass das Berufungsgericht nicht ordnungsgemäß geprüft habe, ob die vorgelegten Beweise für das Urteil ausreichend waren. Darüber hinaus wandte sich Dotcom gegen die Weigerung des Gerichts, seinen Anträgen auf Schutz der Privatsphäre stattzugeben.
Urteil kein Justizirrtum
„Wir sind davon überzeugt, dass nichts von den Antragstellern vorgebracht wurde, was den Anschein eines Justizirrtums bei der Beurteilung des Sachverhalts durch das Berufungsgericht erwecken könnte“, heißt es in dem Beschluss des Obersten Gerichtshofs. Auch im Umgang mit Dotcoms Anträgen nach dem Privacy Act kann man keine Fehler entdecken. Es werden keine weiteren Beweise von den anderen Angeklagten zugelassen, entschied das höchste Gericht.
Kim Dotcoms Rechtsstreitigkeiten noch lange nicht ausgestanden
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ist zwar ein Rückschlag für das Megaupload-Trio. Mit Sicherheit ist dies aber noch nicht der letzte Rechtsstreit, den sie in diesem Fall führen müssen. In der Zwischenzeit liegen die Straf- und Zivilverfahren gegen die Megaupload-Betreiber bis zur Entscheidung über die Auslieferung in die USA auf Eis.
Angeklagte geben sich gelassen
Auch wenn die mögliche Überstellung der Tatverdächtigen wie ein Damoklesschwert über ihnen hängt, so gibt sich Kim Dotcom gegenüber TorrentFreak „unbeeindruckt“. Er werde sich jetzt auf seine Switch-Streams konzentrieren. Im Januar beginnt Dotcom nach eigenen Ansagen mit seinen Live-Streams. „Schließt euch mir an“, forderte er gestern seine Follower bei Twitter auf. Kim Dotcom glaubt, 2022 könne ein Spaß werden. In der Zwischenzeit soll man seinen Urlaub zwischen den Jahren genießen.
Quelle; Tarnkappe