AW: Ich brauche dringend eure Hilfe!
Das dürfte egal sein, weil die Anwälte auch genau wissen, dass sie bei einem befangenen Tun und Handeln sodann auch zwangsläufig einer Anwaltshaftung gegenüber ihren Mandanten unterliegen. In der Folge also sodann der Mandant auch gegenüber dem Anwalt hier Schadensersatzansprüche geltend machen könnte.
Anwältin oder Anwalt würden sich sodann der Gefahr unterziehen, sich selbst zu schaden. Ich würde nur darauf achten, dass zwecks des Nachweises zum etwaigen Eintretens einer Anwaltshaftpflicht, ich sodann auch stets einen Fachanwalt in der Sache hinzuziehe.
Einem Wald- und Wiesenanwalt könnte man immer noch zu Gute halten, dass er von einem spezifischen Sachverhalt keinen Dunst hatte. Wenn sich jedoch der Anwalt / Anwältin selbst als Fachanwalt in der Sache bezeichnet, dann dürfte sich ein Berufen auf eine nicht vorhandene Fach- und Sachkompetenz sich als recht schwierig erweisen, da so dann der Mandant ja über die Fachkompetenzen seines Anwaltes durch diesen bewusst getäuscht worden ist und mithin erst recht schadensersatzpflichtig wäre.