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Ich brauche dringend eure Hilfe!

TV Pirat

Elite Lord
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Hallo liebe User

heute brauch ich selbst mal eure hilfe, es geht um folgendes ich bin mir nicht sicher ob ich einen Anwalt
oder besser eine Anwältin für Familienrecht nehmen soll hier stellt sich mir die frage was sich für einen Mann besser macht
und wer von beiden, mich wohl besser vertreten kann.

Hier sind eure Erfahrungen nun gefragt, ich bin für jeden rat dankbar.

gruß TV Pirat
 
AW: Ich brauche dringend eure Hilfe!

Anwalt? Anwältin?
Ich glaube die fachlichen Qualifikationen sind wichtiger, evtl. gibt es Referenzen.

MfG
 
AW: Ich brauche dringend eure Hilfe!

Also ich hatte damals bei meiner Scheidung eine Anwältin und die war richtig gut. Das muß aber nichts heissen denn diesbezüglich muß ich @Derek Bügel beipflichten, die fachliche Kompetenz steht hier auf jeden Fall im Vordergrund und die kann nun mal sowohl bei einem Anwalt als auch bei einer Anwältin unterschiedlich ausfallen. Am Besten wäre es, du suchst dir Anwälte aus deiner Umgebung raus und recherchierst im Freundes- oder Kollegenkreis, ob nicht der eine oder andere mal Erfahrungen mit jeweiligen gemacht hat.
Vielleicht hilft dir auch diese Seite weiter:

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AW: Ich brauche dringend eure Hilfe!

Ich bin für einen Anwalt. Es geht nicht nur um eine Qualifikation. Eine Anwältin kann auch eine bessere Qualifikation haben ABER sie ist in erster Linie eine Frau. Sie wird sich unbewusst auf die Seite der Frau stellen. Ein Mann als Kunde wäre dann im Nachteil.
 
AW: Ich brauche dringend eure Hilfe!

Das dürfte egal sein, weil die Anwälte auch genau wissen, dass sie bei einem befangenen Tun und Handeln sodann auch zwangsläufig einer Anwaltshaftung gegenüber ihren Mandanten unterliegen. In der Folge also sodann der Mandant auch gegenüber dem Anwalt hier Schadensersatzansprüche geltend machen könnte.

Anwältin oder Anwalt würden sich sodann der Gefahr unterziehen, sich selbst zu schaden. Ich würde nur darauf achten, dass zwecks des Nachweises zum etwaigen Eintretens einer Anwaltshaftpflicht, ich sodann auch stets einen Fachanwalt in der Sache hinzuziehe.

Einem Wald- und Wiesenanwalt könnte man immer noch zu Gute halten, dass er von einem spezifischen Sachverhalt keinen Dunst hatte. Wenn sich jedoch der Anwalt / Anwältin selbst als Fachanwalt in der Sache bezeichnet, dann dürfte sich ein Berufen auf eine nicht vorhandene Fach- und Sachkompetenz sich als recht schwierig erweisen, da so dann der Mandant ja über die Fachkompetenzen seines Anwaltes durch diesen bewusst getäuscht worden ist und mithin erst recht schadensersatzpflichtig wäre.
 
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