Widerspruch, das ist eine Standardformulierung, die viele Anwälte immer in die Schreiben mit reinschreiben
Ich bin Kunde von Premiere gewesen, wenn man die AGB hernehmen würde, sind meine seit der letzten Benachrichtigung von Sky, die von 2010. Habe ich auch auf dem Rechner gesichert, für alle Fälle.Dann schau mal in die AGBs, die bei Vertragsabschluss gültig waren und eigentlich auch jedem Kunden zugeschickt wurden. Da steht nur drin, dass man eine zur Wahrnehmung des Abos notwendige Smartcard erhält und diese nur in einem zertifizierten Receiver verwendet werden darf. .
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Ja ich habe den zertifizierten Receiver, nennt sich D Box2 nicht mehr und nicht weniger.
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AGB 7.5... und das ändert jetzt Sky im Rahmen der Vertragsbedingungen, des technischen Fortschritts, der technischen Notwendigkeiten (wirksamerer Schutz der übertagenen Inhalte vor Missbrauch) und ohne Nachteile für die Kunden,
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