So kurze Zwischenmitteilung,
nachdem ich ja schon mit der Verbraucherzentrale Bayern per E Mail Kontakt hatte, mit auch einer guten Antwort, war ich heute noch vor Ort bei der Verbraucherzentrale:
Und ganz lustig, die heutige AGB kann sich Sky in den Allerwertesten stecken, da für Altkunden ja noch bestenfalls die aus 2010 gelten.
Zum Glück habe ich die noch im Februar gesichert, heute sind die von der Homepage von Sky verschwunden. Ich hatte heute bei dem Termin die alten AGB nicht dabei, doch die erste Einschätzung des Herren vor Ort ist schon mal sehr positiv in unserem Sinne
Leute scheut euch nicht, die 15€ für die Beratung dort auszugeben, die Verbraucherzentrale dürfte ein starker Partner sein, welchen auch Sky fürchtet.
Na dann. 1.1.4 lesen, kündigen und kein Sky mehr haben.
Alle fordern konsequenzen, aber kündigen will trotzdem keiner.
Die einzigen die ne Chance haben, sind halt die, die bisher keinen Leihreceiver von Sky gebucht/bereitsgestellt hatten.
Nun genau das Thema hatte ich heute bei einer telefonischen Rückfrage unserer Verbraucherberatung.Da aber der Receiver zur Paketkombination gehört, welche aus technischen Gründen angepasst werden muss (so zumindestens verstehe ich den Austausch des Receivers) erfolgt eine Änderung nach 1.1.4.
...MWn. sind privat Aufnahmen lt. deutschem Gesetzt legitim, was ja auch Jahrzehnte lang mit Videorekorder, später DVD Recorder in sämtlichen deutschen Haushalten praktiziert wurde.
Diese Möglichkeit wird einem Nutzer des CI+ Moduls in Kombination mit HD+ geraubt und ist für mich als Otto-Normal Verbraucher unzumutbar.
Und irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass dieses HD+ bei Sky den Stein des Paring mindestens mal ins Rollen brachte...
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