Mit was hat Sky schlechte Erfahrung gemacht ?
Gruß
OLG München - Abmahmung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes wegen Einbeziehung einer Klausel bezüglich Werbeaktivitäten gegenüber Kunden.
Wegen irreführender Werbung ist Sky in 2013 auch baden gegangen vor Gericht.
B.
hier große Sprüche machen aber vor Gericht
Jene, die sich arglistig getäuscht fühlen (Neuabschluss oder Verlängerung mit S 02, Zwangstausch nach Ablauf der Widerspruchsfrist) brauchen so viel Mumm nicht: Ein Besuch bei der Verbraucherzentrale und ein Invest von 20 € sollten reichen ....
B.
Nachfolgende Mail ist vorhin an die Verbraucherzentrale Bayern rausgegangen:
Aufseiner Website informiert der Pay TV Anbieter Sky sinngemäß darüber, daß einige Kunden unaufgefordert eine neue Smartcard und einen (Leih)Receiver kostenlos erhalten. Dies sei erforderlich, damit die Kunden ganz besondere Innovationen nutzen können.
Wie ich zahlreichen lebhaften Diskussionen in Internetforen entnehme, besteht eine der besonderen Innovationen von Sky auch darin, daß die unaufgefordert zugeschickte Smartcard ausschließlich im ebenfalls zugeschickten Leihreceiver funktioniert; und dies ungeachtet der Tatsache, daß der Kunde bisher einen Receiver entsprechend Ziffer 1.1,1 der Sky-AGB verwendet.
Dieser für einige Kunden sicherlich beachtliche Hinweis fehlt aber auf der Sky-Website, die über die Tauschaktion informiert.
Ich sehe hierin eine vorsätzliche Verbrauchertäuschung durch Unterlassung und wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir Ihre Auffassung hierzu mitteilen würden.
Als Skykunde befürchte ich, ebenfalls bald betroffen zu sein.