Da gibt es mehrere Stellen in seinen postings, z.B. war zu Anfang sein Schwager noch Rechtsanwalt - davon ist jetzt keine Rede mehr (werden sich doch nicht zerstritten haben).Da widersprichst Du Dich nun etwas.
https://www.digital-eliteboard.com/showthread.php?312005-Laberthread-V14-Pairing&p=2173320&viewfull=1#post2173320 schrieb:Gerne renne ich zum Anwalt,
er ist mein Schwager und auch dazu bin ich keiner welcher sich knüppeln lässt.
... damit ist es vermutlich schon heute nichts mehr mit dem Inverkehrbringen solcher Stromfresser. Sky müsste komplett alle Geräte zurück nehmen, denn eine Verordnung ist nun mal wie ein Gesetz, nicht verhandelbar.
Keine Sorge dem geht es gut, und wozu 120 km fahren, wenn ich sehe das man es allein machen kann, ist dann mein Erfolg.Da gibt es mehrere Stellen in seinen postings, z.B. war zu Anfang sein Schwager noch Rechtsanwalt - davon ist jetzt keine Rede mehr (werden sich doch nicht zerstritten haben).
Ach seit 2010 bauen die den Schrot schon?Die Energiesparverordnung der EU bezieht sich nur auf neue Produkte, die Produktion der Sky-Receiver hat aber schon vor der Verordnung begonnen und deshalb darf das "alte" Produkt auch weiterhin in den Umlauf gebracht werden.
Quelle:Maximal 2 Watt Standby-Verbrauch ab 2010 - Neue EG-Verordnung zum Stromverbrauch von Haushalts- und Bürogeräten
5. Pflichten des Herstellers und Sanktionen
Die Pflichten des Herstellers von erfassten Geräten richten sich nach der Richtlinie 2005/32/EG bzw. dem EBPG. Der Hersteller hat eine Konformitätsbewertung durchzuführen und vor Inverkehrbringen eine Konformitätserklärung abzugeben, d.h. zu bestätigen, dass das Gerät den Anforderungen der jeweiligen Durchführungsmaßnahme (hier der Verordnung) entspricht (Art. 5 Abs. 1, 8 Abs. 1 der Richtlinie sowie § 4 Abs. 1 EBPG).Das Produkt ist mit der CE-Konformitätskennzeichnung zu versehen.
6. Fazit
Maximal ein Watt im Aus-, maximal zwei im Standby-Zustand ab 2010 - das könnte für viele Hersteller zur Herausforderung werden. Für den Verbraucher dürfte sich die Verordnung durchaus positiv bemerkbar machen, da verbrauchsarme Geräte in aller Regel geringere Stromkosten zur Folge haben. In der Praktischen Umsetzung dürfte es angesichts der zahlreichen, teils sehr weiten Definitionen - wie üblich bei solchen Verordnungen - Schwierigkeiten geben. Für alle Hersteller und Importeure empfiehlt sich daher, frühzeitig abzuklären, ob ihre Geräte von der Verordnung erfasst werden und die Maßgaben erfüllen. Andernfalls könnte es 2010 böse Überraschungen geben.
bei deinem Kumpel schalte ich auf ignore, der Computerspezi hat wohl gerade wieder sein Hartz IV bekommen.
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Keine Sorge dem geht es gut, und wozu 120 km fahren, wenn ich sehe das man es allein machen kann, ist dann mein Erfolg.
Ach seit 2010 bauen die den Schrot schon?
Du bist echt ein ganz schlauer, kann nicht mal Google bedienen, bei deinem Kumpel schalte ich auf ignore, der Computerspezi hat wohl gerade wieder sein Hartz IV erhalten:
Nun das ist eben mein Vorteil, gegenüber meinem Schwager, der kann bestimmt eine Klageschrift besser verfassen, aber mit den technischen Hintergründen hat er ein Problem.
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Ach seit 2010 bauen die den Schrot schon?
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Genau!So richtig stichhaltige Gründe für eine außerordentliche Kündigung hab ich hier bisher nicht gefunden.
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