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Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

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AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

da du nichts schriftliches hast ,hast du dich selber ins knie geschossen
wenn du das alles annimmst
pech für dich
such dir schonmal einen Anwalt oder geh zur verbraucherzentrale.
dumm gelaufen hihihi
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Ich find die Argumente sehr gut und habe mir deswegen mal erlaubt, den unleserlichen Text in einen leserlichen zu verwandeln

MfG
Hunch
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Hallo dia,
Du hast anscheinend meine Mail an dem Provider nicht richtig gelesen. Ich brauche mir keinen Anwalt zu suchen sondern habe schon einen und sagen wir einfach mal wer zuletzt lacht, lacht am Besten und das wird bestimmt nicht mein Vertragspartner sein.

@Danke Hunch


Greets
Wassermann
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

doch der wird lachen, weil wenn bei dir nichts läuft,du leider gezwungen wirst bei sky anzurufen
da du die alten agb´s hast werden sie durch die neuen ersetzt weil du die v14 annimmst und damit
erkennst du die neuen agb´s
dein anwalt sollte erstmal die neuen lesen
achso vergessen
sky geht nur bis zum olg dannach kneifen sie
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Danke für den Hinweis dia,

ich habe Rechtsschutz und gehe auch gern weiter als bis zum OLG. Es wird endlich mal Zeit, dass denen einer die Zähne zeigt. Außerdem habe ich noch nicht verlängert sondern meine Abos laufen noch, daher greifen die AGB die das letzte mal 2012 geändert wurden. Bei neuen AGBs muss ich denen zustimmen, oder ich kann denen widersprechen. Sky akzeptiert sogar bei Neuabschlüssen zumindest bis vor kurzem noch den Einsatz eigener Hardware. Aber danke für den Tipp mit dem OLG.

Greets
Wassermann
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

ich sehe gerade du hast die agb´s von 2012 also hast du ja schon einen teil zugestimmt
bei dir steht im vertrag bei neuer technik,
nur haben sie den punkt mit den receiver vergessen
weiss garnicht ob sie das jetzt geändert haben,
das man keine receiver kaufen kann
denn die handelsüblichen haben ja noch zugriff auf usb und netzwerk
und damit sind sie für sky nicht tauglich da die software nicht drauf läuft
dann wünsch ich dir mal viel glück
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Danke dia,

werds brauchen, oder auch nicht. Kampflos gebe ich jedenfalls nicht auf. Werde weiter berichten.


Greets
Wassermann
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Du musst nur damit rechnen, dass irgendwann nach den Seriennummern der vorhandenen zertifizierten Hardware gefragt wird oder Du tolle, innovative Hardware von Sky bekommst. Sky wird um jeden Preis versuchen, CS zu unterbinden. Da darf es keine Pairinglücken geben.

Gesendet von meinem KFTHWI mit Tapatalk
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Außerdem habe ich noch nicht verlängert sondern meine Abos laufen noch, daher greifen die AGB die das letzte mal 2012 geändert wurden.

Du solltest mal ein paar Dinge wirklich vorab mit deinem Anwalt klären, gerade den Inhalt von deiner Mai:

Sollten Sie mir die S02-Karten nicht in V14 ohne Hardware tauschen, was mir einer Ihrer Mitarbeiter gestern während eines Telefonats verweigerte,
Wenn ich das jetzt richtig verstehe, hast Du V14 Karten gewünscht, so zumindest steht es in der Mail, welche Du hier eingestellt hast.

Bei neuen AGBs muss ich denen zustimmen, oder ich kann denen widersprechen.
Du wünscht eine Änderung des Vertrages, also gelten bei Annahme beider Seiten (Sky und Du) die neuen AGB, Sky muss als Vertragspartner eben dem Änderungswunsch von Dir auch nicht entsprechen. Einfach ausgedrückt kommt ein Vertrag ja nur durch Zustimmung beider Seiten zustande.
Auf der anderen Seite hast Du als Verbraucher die Widerrufsfrist, kannst also nachher den AGB widersprechen, damit ist der Vertrag hinfällig, und die neuen Karte gehen wieder an Sky.

Nach Ablauf der Widerrufsfrist greifen die AGB, und sofern diese AGB nicht gegen die Inhaltskontrolle des BGB verstoßen, und nach den Rechtsanwälten der Verbraucherberatung, ja es war nicht einer, sondern die haben sich beraten, verstößt auch die neue AGB nicht gegen den §307 BGB Inhaltskontrolle.

Bisher sind nur Kunden heraus gekommen, welche eben keine Veränderung am Vertrag die letzten Jahre gemacht hatten, und Sky das Ansinnen nach Änderung im laufenden Vertrag hatte, da diese eine neue Karte bekamen, und auch den Receiver.
Und eben nur mit dem Widerspruch gegen Kartentausch und Receiver waren wir erfolgreich. Genau im Umkehrschluss gab es Kunden, welche erst die Karte getauscht hatten, und nach Ablauf der Widerrufsfrist den Resi ins Haus bekamen, eben nicht heraus kamen, die zahlen bis Ende der regulären Vertraglaufzeit munter weiter. Denn damit geht Sky eben auf die Sache mit der Erfüllung, damit der Kunde mit der neuen Karte auch einen hellen Bildschirm hat, liefern sie gratis Modul oder Resi.

Es gab hier und in anderen Foren, sogar Teilnehmer welche die Meinung vertreten haben, Sky dürfe das während des laufenden Vertrages mit alten AGB, aber ich und ein paar andere sind erfolgreich heraus gekommen. Nur jedoch eben wegen dem sofortigen Widerspruch, welcher dann eben zum lösen des Vertragsverhältnis führt, da Sky ja keine Erfüllung mit der S02 nachkommt.
Mit dem Thema konnte ich mich eben sehr intensiv von Feb bis Mai beschäftigen, dabei hatte ich die Hilfe von mehreren Personen mit sehr guten juristischen Kenntnissen, mit dem ersten Schreiben §241a was manche für gut empfanden, war leider ein Bauchplatzscher, aber man lernt ja dazu, inzwischen reichen zwei Schreiben an Sky aus, um aus der Sache heraus zu kommen.

Wenn Du schreibst du hast eine RS, nun so einfach kommst Du nie auf ein OLG, denn vom Streitwert her befindest Du dich immer als erstes beim Amtsgericht, mit offenem Ausgang.
Ohne auf der Seite von Sky zu sein:
1) Du willst eine Änderung von der Leistung, als anderer Vertrag
2) Sky kann man als Vertragspartner nicht einseitig zu einer Änderung des Vertrags während der Laufzeit zwingen
3) Auch die neuen AGB entsprechen nach Prüfung mehrer RA dem BGB und fallen nicht unter den §307 BGB
4) Genau wie der Kunde ist Sky zum lösen des Vertrages berechtigt, wenn sich die Leistung nicht mehr aufrecht erhalten lässt

Du solltest mal die Antworten des Bundeskartellamtes lesen, und deine Mail entsprechend abändern, denn Du führst hier Dinge auf, welche eben genau das Kartellamt als berechtigtes Interesse von Sky ansieht.

Aus dem Grund, lege einem Anwalt mit Schwerpunkt Vertrags- / Verbraucherrecht erst mal das Schreiben zur Prüfung vor. Und die Rechtsschutz springt ja nur mit Deckungszusage ein, würde Sky den Vertrag von seiner Seite aus ändern, dann ist es kein Problem, aber Du weist inzwischen ja von dem Vorgehen und schreibst es in der Mail auch.
Es ist bei uns in DE jedem Unternehmen frei gestellt, welche Dienstleistung sie den Kunden als Offerte anbieten, keiner ist gezwungen diese in Anspruch zu nehmen, und unternehmerische Entscheidungen in Frage zu stellen, die Urteile würde ich gerne lesen.

Sky akzeptiert sogar bei Neuabschlüssen zumindest bis vor kurzem noch den Einsatz eigener Hardware.
Alter Hut, ohne jegliche Bedeutung, denn Sky schreibt, wie schon mehre in verschiedenen Foren geschrieben haben, es steht ganz am Anfang bei Neuabschluss, und es war eben schon zu lesen, das Neukunden nach 8 Wochen oder mehr dann ein Paket erhalten haben.
Die vollständigen Preis- und wichtige Vertragsbestandteile finden Sie hier >




Was ich nicht verstehe, es ist keiner gezwungen Sky zu buchen, heute nach all den Veröffentlichungen dürfte jedem bekannt sein, was die Zukunft bringen wird.
Wenn man einen Audi bestellt, weis man das die Farbe der Instrumente rot ist, es gab auch schon Versuche das ein Kunde das gerichtlich klären lassen wollte, aber auch da waren es nur Versuche.

Ich verstehe ja, das Sky seine Leistung auch schützen muss, CS ist ein Volkssport geworden.
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

§241a ist also nix, welchen hast du dann genommen?
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Am Anfang haben alle viel zu kompliziert gedacht,
dabei ist es einfach, mit dem hat es ein Bekannter gemacht, welcher im Mai getauscht wurde (eben auch nachdem er nicht mehr regulär kündigen konnte)
Als der Reciever gekommen ist, gleich ein Schreiben nach München an die Geschäftsführung:

Der einseitigen Vertragsänderung widersprechen, da der Leihreceiver für einen nicht tragbar (§313 Störung der Geschäftsgrundlage) da er nur zusätzliche Kosten und Risiken für den Kunden bringt. Das sind zum einen, hoher Stromverbrauch oder unzulänglich hohe Bootzeiten, wenn er nachts nicht am Netz gehangen ist. Haftungsrisiko ist gegen über einer Smartkarte um ein vielfaches höher, und damit auch nicht tragbar.
Das alternativ angebotene CI+ Modul stellt auch keine Alternative dar, denn damit müsste mit Kosten verbunden ein neuer eigener Receiver gekauft werden.
Daher geht man auf Erfüllung des ursprünglichen Vertrages nach BGB, mit der bisherigen S02, sollte dies technisch nicht möglich sein, Auflösung des Vertrag.
14 Tage Frist setzen, und gut ist es. Nach 4 Wochen kommt ein Schreiben "schade das sie auf die besonderen Momente..." und die Aufforderung das eben der Kram zurück geschickt werden soll.
Beim Bekannten wo dies so einfach durch gezogen hatte, waren die sogar so sauer, das die sogar noch die S02 zurück gefordert hatten, von mir wollten die nur die Karte. Den Resi habe ich noch herum liegen, falls denen das mal später auffällt.
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Hallo,

vielleicht ist die Info für den einen oder anderen interessant.
Hab eine neue V14 Karte bekommen mit Receiver. Alte S02 wurde eingezogen.
Anschließend hab ich die Karte im Sky Receiver aktiviert und wieder in meinen alten Receiver eingesteckt. Läuft ohne Probleme.
Pairing hat somit nicht stattgefunden.
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

dann steck die karte nochmal in den skyreceiver und warte mal 1std
dann guckst du mal ob sie dann noch in deinem alten läuft
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Hab mit der Karte gestern min eine Std. im Sky Receiver geschaut und erst heute im alten getestet.
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

dann steck die karte nochmal in den skyreceiver und warte mal 1std
Das macht im Moment nichts aus, im Moment wartet Sky die Zeit bis zum Widerruf mit dem Pairing ab. Angeblich sollen den neuen Paketen auch der Hinweis zum Widerruf enthalten sein, wenn es stimmt, was manche berichten.
 
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