Update vom 30. April 2009: Rapidshare äußert sich
Update vom 30. April 2009: Rapidshare äußert sich
Inzwischen erhielt netzwelt eine Stellungnahme von Rapidshare. Darin beruhigt der Filehoster seine Kunden und versteht die Aufregung nicht, die entsteht weil sich das Unternehmen an Gesetze hält. "Wir protokollieren nicht, was ein Anwender herunterlädt", erklärt Rapidshare-Manager Bobby Chang. Seine Pressesprecherin Katharina Scheid ergänzt aber gegenüber netzwelt, dass die Benutzer sehen können welche IP-Adressen welche Datenmengen heruntergeladen haben. Je nach Account bleiben diese Informationen zwischen zwei Stunden und 30 Tagen gespeichert.
Laut Rapidshare sind die meisten deutschen Benutzer von dem Auskunftsanspruch des Urheberrechtsgesetzes nicht betroffen, denn dieser gelte nur bei Rechtsverletzungen "gewerblichen Ausmaßes" oder "besonders schweren" Fällen. "Der Austausch von Dateien über Rapidshare ist genauso legal wie das Nutzen jedes anderen Webhosters, auch in Deutschland. Aufgrund der (gesetzlich erlaubten) Privatkopie darf jeder Käufer von seinen Datenträgern, die nicht kopiergeschützt sind, ein privates Duplikat anfertigen und es beispielsweise bei RapidShare speichern", erläutert Bobby Chang die Auffassung von Rapidshare.
"Erlaubt ist außerdem, über RapidShare eine Kopie solcher Dateien an Freunde oder Verwandte weiterzugeben." Verboten sei es jedoch, urheberrechtlich geschütztes Material öffentlich zugänglich zu machen, also beispielsweise Links zu
Musik oder Filmen in Foren zu posten.
Chang macht auch noch einmal deutlich, dass Rapidshare sich an geltende Gesetzte hält. Es überrasche ihn, dass diese Tatsache als Enthüllung kommentiert werde. Ob und in welchem Umfang Rapidshare Auskunft erteilt, sei von Land zu Land und Fall zu Fall unterschiedlich geregelt. Anfragen zu Transaktionen in Deutschland könnten jedoch an alle Internetprovider, Filehoster oder anderer Serviceanbieter weltweit gestellt werden, unabhängig von ihrem Firmensitz oder vom Standort ihrer Server. "Wer glaubt, wir würden einfach so IP-Adressen herausgeben, irrt sich", stellt Chang klar. Scheid ergänzt: "Daten geben wir nur heraus, wenn wir juristisch dazu verpflichtet sind. Gerüchte Rechtsanwälte der Musikindustrie hätten direkten Zugriff auf unsere Daten entbehren jeder Grundlage."
Quelle: netzwelt.de