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PC & Internet Hausdurchsuchung Nach Upload bei Rapidshare.com

Nach Upload bei Rapidshare.com

Derzeit wird im Rechtshilfeforum 123recht.net ein Fall besprochen, in dem ein User wegens des Uploads eines Metallica-Albums auf Rapidshare.com verdächtigt wurde und eine Hausdurchsuchung erhielt. Waren solche Fälle bisher nicht bekannt, so wäre dies nun eventuell ein Präzedenzfall in der Geschichte dieses Filehosters.


@uelle:
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AW: Hausdurchsuchung Nach Upload bei Rapidshare.com

Hallo Leute wie sieht es mit CyberGhost VPN aus müsste doch eine Alternative sein oder
????. da soll man ja angeblich Anonym bleiben weil ja hunderte Nutzer die gleiche IP haben.
 
AW: Hausdurchsuchung Nach Upload bei Rapidshare.com

wir geben uns doch selber in die hände von diesen "jägern und spähern"...wenn ich zum beispiel was uploade bei RS benenne ich die datei so gut wie möglich um....!!!!

ich würde jetzt nicht gleich in panik verfallen, abwarten und "CAY" (tee) trinken, der BAYER würde sagen: "schau ma moi"..!!!!
 
AW: Hausdurchsuchung Nach Upload bei Rapidshare.com

Nie im Leben wurde eine Hausdurchsuchung gemacht. Ich weiß, wie die da vorgehen und kann mir zu 99% nicht vorstellen, dass durch Rapidshare Upload eine Hausdurchsuchung angestrebt wurde.

Ich tendiere eher noch auf andere Uploads dieses Users. Eventuell hat er ja eMule oder bittorrent noch laufen gehabt.
 
AW: Hausdurchsuchung Nach Upload bei Rapidshare.com

kann mir schlecht vorstellen, daß die ne hausdurchsuchung gemacht haben wegen einem upload....

"verhältnismässigkeit der mittel" ist so ein stichwort.

leider hat die musik- und oder filmindustrie eines noch nicht bemerkt: wenn das zeug billiger wäre, würden nicht soviele leute illegal filesharing betreiben.

ich selber hatte mir immer wieder mal ein albung gezogen, angehört, wenns gut war, kauf ich mir das, wenns schlecht war wirds durch "shift+del" archiviert... :dfingers:

bei dvds das gleiche... die absoluten filmklassiker die mir gefallen (z.b. gladiator, the rock, whatever) habe ich original, der rest kommt im fernsehen oder haben kumpels auf platte...
 
AW: Hausdurchsuchung Nach Upload bei Rapidshare.com

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wer hat sich denn noch nicht ein album gezogen im i-net. da wird es wohl sehr wenige geben.
es geht eigentlich darum das der upload früher stattfand als das album auf dem markt kam und um nichts anderes. es kann eigentlich nur bedeuten das er es nicht umbenannt hat und jeder genau lesen konnte was das für ein album war.
und so habe ich gehört sollen einige überprüft werden, wo man an den dateinamen erkennt was das sein kann bzw. könnte, wegen der uploadzeit und der veröffentlichung, da werden sie einige noch finden und dann naja wir werden es schon erfahren.
 
AW: Hausdurchsuchung Nach Upload bei Rapidshare.com

also ich glaube auch nicht, dass wegen einem upload so eine welle gemacht wird. denn im grunde genommen ist dieser jemand ein kleiner fisch. ich denke mal da gibt es weitaus schlimmere fälle. nun stellt sich aber die frage, wieviel ist viel? und ab wann gilt man als großer fisch?
wenn die jetzt anfangen jeden rauszufischen, wer nur ein album uploadet dann werden die ne menge zu tun bekommen.

meiner meinung nach eine ente :wacko1:
 
AW: Hausdurchsuchung Nach Upload bei Rapidshare.com

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Also ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass die Verhältnismäßigkeit der Mittel die Staatsanwaltschaft (und auch den unterschreibenden Richter) einen feuchten Dreck interessieren.

Ich hatte vor 3 Jahren eine Hausdurchsuchung wegen einer, vor zwei Jahren zuvor bei eBay gekauften D-Box1. Die Jungs haben morgens um 6 Sturm geklingelt, mir erklärt, worum es geht und sind dann rein in meine Bude und haben alles umgekrempelt, obwohl ich ihnen die D-Box sofort ausgehändigt habe. Die stand - nicht mehr angeschlossen - total verstaubt hinterm Fernseher. Die D-Box war clean - ich kannte mich zu der Zeit überhaupt noch nicht aus mit Keys oder Cracks- die Box wurde von mir zum Premieregucken mit einer Abokarte benutzt und zu nix anderem.

Ich sehe da abslout keine Verhältnismäßigkeit der Mittel.
 
AW: Hausdurchsuchung Nach Upload bei Rapidshare.com

Zu Rapidshare herrschen aber auch die unterschiedlichsten Meinungen, ich weiß nie ob ich da nun mit sicherem gefühl downloaden oder uploaden kann.
 
AW: Hausdurchsuchung Nach Upload bei Rapidshare.com

je aktueller der Kram is den du hochladest umso schneller störts den Rechteinhaber und du bekommst Stress. Und dass Rapidshare wenn es wirklich hart auf hart kommt Ip´s rausgibt kann ich mir durchaus vorstellen.

Wenn schon bei Rapidshare geuppt wird, dann nur umbenannte Datein mit PW. Soll ja auch schon 1click Hoster geben wo das Uploadscript auch gleich das PW für die hochgeladenen Archive wissen will.
 
AW: Hausdurchsuchung Nach Upload bei Rapidshare.com

Viele RS-Links zu Metallica sind aber offline. :JC_hmmm:
 
AW: Hausdurchsuchung Nach Upload bei Rapidshare.com

Hab das heute zu diesem Thema gefunden: :diablo:


[FONT=&quot]Rapidshare am Ende? Uploader in Gefahr![/FONT]
[FONT=&quot]Vor wenigen Tage sorgte ein Artikel bezüglich einer Hausdurchsuchung eines Rapidshare-Uploaders für erheblichen Wirbel. Der Fall des Uploaders eines Metallica-Albums gibt Rückschlüsse auf Zusammenhänge, die wirklich sehr besorgniserregend sind.[/FONT]
[FONT=&quot]MSX[/FONT][FONT=&quot] aus der gulli:Redaktion berichtete vor wenigen Tagen über eine Hausdurchsuchung bei einer Privatperson. Diese hatte bei Rapidshare das Album "Death Magnetic" von Metallica einen Tag vor dem weltweiten Verkaufsbeginn hochgeladen. Downloadlinks zum entsprechenden Werk stellte er nach eigenen Aussagen vermutlich in diversen Foren und Boards ein.[/FONT]
[FONT=&quot]Der springende Punkt an der Hausdurchsuchung ist jedoch die Frage, wie die Staatsanwaltschaft an die tatsächliche Adresse des Uploaders kommen konnte. Dazu hätten sie ja Kenntnis von seiner IP-Adresse haben müssen, die wiederum nur Rapidshare kennen konnte. Das Unternehmen gibt aber seit Jahren an, zu keinem Zeitpunkt die IP-Adressen ihrer Kunden auszuhändigen. Die Sache ist sehr heiß, denn stimmen die internen Statistiken, so hagelte es über 580 Kommentare und diese Diskussion wurde über 250.000 Mal von den Besuchern des gulli:Boards auf ihren Inhalt hin überprüft. [/FONT]
[FONT=&quot]Manche Teilnehmer warfen uns vor, es würde sich lediglich um gefälschte Dokumente handeln. Die Staatsanwaltschaft müsse anderweitig an die Daten gelangt sein. Selbst wir hielten es zunächst für unwahrscheinlich und vermuteten, dass man ein Board (Forum) hochgenommen hat, in welchem der Betroffene die Links gepostet hatte. Von dort hatte man dann seine IP-Adresse erhalten, die geschätzte Zahl der Downloads übertrug man durch einen Bedank-o-Mat. Die These wurde aber vom Betroffenen selbst zerstört, der sich äußerte, dass die Zeitangaben im Hausdurchsuchungsbeschluss mit dem Zeitpunkt der Uploads bei Rapidshare übereinstimmen. Uns wurde auch von anderer Stelle eine Supportmail von Rapidshare zugestellt. In der uns vorliegenden E-Mail heißt es, dass man nach Paragraph 101 des Urheberrechtsgesetzes verpflichtet sei, die IP-Adresse herauszugeben, sofern man noch über diese verfügen würde. [/FONT]
[FONT=&quot]Paragraph 101[/FONT][FONT=&quot]. Der Zivilrechtliche Auskunftsanspruch, der erst am 01.09.2008 in Kraft getreten ist. Die ermittelten Daten des Uploaders vom Metallica-Album stammten vom 09.09.2008 - also lediglich acht Tage nach Inkrafttreten des vermeintlich "zahnlosen Tigers". [/FONT]
[FONT=&quot]Die Sache ist hochgradig akut: Beim Forum 123.recht.de wurde der betroffene Diskussions-Thread kurzerhand gelöscht. Die Prüfung des Durchsuchungsbeschlusses ergab im Gegensatz dazu keine Hinweise über den Verlauf der Angelegenheit. Dennoch erhärtete sich relativ rasch eine Vermutung, wie das Ganze aller Wahrscheinlichkeit nach abgelaufen ist. [/FONT]
[FONT=&quot]Die bislang unbestätigte Theorie: Der Rechteinhaber oder sein Anwalt hat den Download-Link in einem Board (Forum) entdeckt. Er notierte ihn und trat mithilfe des Zivilrechtlichen Auskunftsanspruches an den Dienstleister Rapidshare heran. Mithilfe des vom Richter abgesegneten Beschlusses händigte der Filehoster daraufhin vermutlich die IP-Adresse sowie sämtliche in diesem Zusammenhang relevanten Daten aus. Rapidshare tritt dabei keine "Schuld", der One-Click-Hoster ist juristisch dazu verpflichtet so zu handeln. [/FONT]
[FONT=&quot]Mit der IP-Adresse im Schlepptau ging es offensichtlich weiter zum Internet-Provider, der nun in Verbindung mit eben diesem Auskunftsanspruch den Anschlussinhaber mitteilen muss - und dies auch noch konnte. Wie viel Zeit dazwischen vergangen ist, lässt sich schwerlich feststellen, wahrscheinlich waren es jedoch weniger als drei (!) Tage, wenn man sich am Hausdurchsuchungsbeschluss des betroffenen Users orientiert. Ein zeitlicher Rahmen, den die Strafermittlungsbehörden niemals realisieren könnten, allein aus personellen Gründen. Solche Probleme haben die Plattenfirmen mit ihren finanziellen Mitteln nicht. [/FONT]
[FONT=&quot]Bereits am 09.09.2008 war klar, dass über den Anschluss des Betroffenen die urheberrechtlich geschützten Werke hochgeladen wurden - und auch wie oft diese heruntergeladen wurden. Dennoch dauerte es mehrere Monate, ehe es zur Hausdurchsuchung kam. Vermutlich wurde nachträglich Strafanzeige gestellt und den Ermittlungsbehörden die ermittelte Anschrift mitgeteilt. Für den Rechteinhaber (Plattenfirma/Label etc.) ist eine Hausdurchsuchung der absolute Bonus, bei dem mit hoher Wahrscheinlichkeit greifbare Beweise sichergestellt werden können. [/FONT]
[FONT=&quot]Diese wie auch letzte Woche haben wir versucht, Kontakt mit den großen Verbänden aufzunehmen und sie zu befragen, ob sie tatsächlich den Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch benutzt haben, um an die Daten des Uploaders zu gelangen. Bis auf die in allen Aspekten unbeteiligte GVU wurde bislang von keiner Seite ein Kommentar abgegeben. Die GVU betreibt aber keine Verfolgung von Verstößen gegen das Urheberrecht bei Filehostern. [/FONT]
[FONT=&quot]Auch Rapidshare haben wir letzte Woche mehrfach per E-Mail mit einer entsprechenden Anfrage konsultiert. Doch auch der Filehoster hüllt sich uns gegenüber in absolutes Schweigen. Könnte es sein, dass wir die richtigen Schlüsse gezogen haben? Falls ja, dürfte dies eine mittelgroße Katastrophe darstellen. [/FONT]
[FONT=&quot]Jeder Rechteinhaber könnte im Rahmen des Zivilrechtlichen Auskunftsanspruches an Rapidshare herantreten und sich zwangsweise sämtliche relevanten Daten aushändigen lassen. Weil der Filehoster jeden einzelnen Downloader zählt, ist für die Labels die Kalkulation der entstandenen Schäden schnell erledigt. [/FONT]
[FONT=&quot]Sollten sich unsere schlimmsten Ahnungen bewahrheiten und die Rechteinhaber konsequent alle Uploader gänzlich neuer bzw. unveröffentlichter Werke straf- wie auch zivilrechtlich verfolgen, so könnte man auf Dauer versuchen, den Filehoster komplett auszutrocknen. Denn wo keine interessanten Uploads getätigt werden können, gehen automatisch auch die Downloads zurück. Auf Dauer könnte im Worst Case die Attraktivität des Filehosters enorm unter diesen Maßnahmen leiden. Und genau das ist es ja, was die Rechteinhaber erreichen wollen - alle illegalen Sümpfe austrocknen und die Raubmordkopierer soweit es geht von ihrem Treiben abhalten.
[/FONT]
nachzulesen hier:

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wenn denen Ihre Recherchen stimmen, dann gute Nacht!
 
AW: Hausdurchsuchung Nach Upload bei Rapidshare.com

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Abmahnung für Uploader dank Zivilrechtlichem Auskunftsanspruch

Bereits vor mehreren Wochen veröffentlichten wir einen Artikel, in dem wir die These aufstellten, dass der Zivilrechtliche Auskunftsanspruch genutzt werden kann, um an die Daten von Uploadern bei One-Click-Hostern zu gelangen.
Heute Morgen haben wir per E-Mail die Bestätigung erhalten, dass unsere Theorie mehr als nur ein Gedankenspiel war.
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