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PC & Internet Hausdurchsuchung Nach Upload bei Rapidshare.com

Nach Upload bei Rapidshare.com

Derzeit wird im Rechtshilfeforum 123recht.net ein Fall besprochen, in dem ein User wegens des Uploads eines Metallica-Albums auf Rapidshare.com verdächtigt wurde und eine Hausdurchsuchung erhielt. Waren solche Fälle bisher nicht bekannt, so wäre dies nun eventuell ein Präzedenzfall in der Geschichte dieses Filehosters.


@uelle:
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AW: Hausdurchsuchung Nach Upload bei Rapidshare.com

Wenn das so stimmen würde, wäre das absolut der Hammer von RS.
 
AW: Hausdurchsuchung Nach Upload bei Rapidshare.com

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Diese Recherchen sag ich mal stimmen und man sollte diese Angelegenheit wirklich ernst nehmen und nicht denken es sind alles nur Fakes.
Es ist schon in den einschlägigen Seiten zu erkennen das Angebot ist zurückgegangen.
Downloads werden vom jeweiligen Upper einige male umgeleitet und es werden fast nur mehr Container angeboten oder eben alter Müll.
Ich denke RS ist verpflichtet sollte ein Richterlicher Beschluss vorliegen die jeweilige IP bekannt zu geben so wie es eben auch jeder Provider ist.
Meine Meinung:
Es sollte jeder für sich selbst entscheiden wie weit er geht und wann Schluß ist aber auf jeden Fall ist VORSICHT geboten.
 
AW: Hausdurchsuchung Nach Upload bei Rapidshare.com

dem kann ich nur zustimmen anderl3.
ich denke auch das es auf richterlichen beschluss nichts anderes übrig bleibt als alle daten offen zu legen.
wenn mann die letzten meldungen von den lidl bahn und post bespitzlungen sieht,
ist alles möglich. nur das das eine eben von der eigenen firma ausgeht und das andere
von den rechte inhabern angeordnet wird.
 
Schweiz bald kein Piratenparadies mehr

Wem Urheberrechte egal sind, der konnte bislang geschützte Werke relativ sicher über den Filehoster Rapidshare.com verbreiten und beziehen. Diese Zeiten sind jetzt vorbei. Die ersten Abmahnungen werden demnächst verschickt.

hier weiterlesen:
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AW: Hausdurchsuchung Nach Upload bei Rapidshare.com

Also ich würde eher sagen, wenn da tatsächlich ein Zusammenhang zwischen den Uploads und der Hausdurchsuchung bestehen sollte, daß da bei RS jemand beim BKA auf der Gehaltsliste steht. RS und Co. werden sich doch nicht selbst ein Grab schaufeln. Welcher vernünftige Mensch kappt seine eigene Quelle?
Und wenn da jemand ist der ab und zu fürs BKA ein paar diverse Informationen liefert, dann werden sich ganz sicher RS und Co. in absehbarer Zeit zu helfen wissen.
Ich denke mir aber eher daß da in D wieder mal jemand versucht am Rad zu drehen und Angst und Panik verbreitet. In der Hoffnung daß es vielen Up- und Downloadern vielleicht zu heiß wird.
Und es wirkt ja bei manchen wie man sieht.

Laßt Euch also in D keine Angst machen. RS und Co. ist viel mehr als daß man da von D aus irgendetwas bewirken könnte.

:hell
 
AW: Hausdurchsuchung Nach Upload bei Rapidshare.com

Wie verhält sich denn die ganze Sache mit den Downloadern? Angeblich speichert RS die IP von "Free Acounter´n" nur 2 Std. Ist das noch so, oder gibt es da auch schon "Neuigkeiten"?? :diablo:
 
Update vom 30. April 2009: Rapidshare äußert sich

Update vom 30. April 2009: Rapidshare äußert sich
Inzwischen erhielt netzwelt eine Stellungnahme von Rapidshare. Darin beruhigt der Filehoster seine Kunden und versteht die Aufregung nicht, die entsteht weil sich das Unternehmen an Gesetze hält. "Wir protokollieren nicht, was ein Anwender herunterlädt", erklärt Rapidshare-Manager Bobby Chang. Seine Pressesprecherin Katharina Scheid ergänzt aber gegenüber netzwelt, dass die Benutzer sehen können welche IP-Adressen welche Datenmengen heruntergeladen haben. Je nach Account bleiben diese Informationen zwischen zwei Stunden und 30 Tagen gespeichert.

Laut Rapidshare sind die meisten deutschen Benutzer von dem Auskunftsanspruch des Urheberrechtsgesetzes nicht betroffen, denn dieser gelte nur bei Rechtsverletzungen "gewerblichen Ausmaßes" oder "besonders schweren" Fällen. "Der Austausch von Dateien über Rapidshare ist genauso legal wie das Nutzen jedes anderen Webhosters, auch in Deutschland. Aufgrund der (gesetzlich erlaubten) Privatkopie darf jeder Käufer von seinen Datenträgern, die nicht kopiergeschützt sind, ein privates Duplikat anfertigen und es beispielsweise bei RapidShare speichern", erläutert Bobby Chang die Auffassung von Rapidshare.

"Erlaubt ist außerdem, über RapidShare eine Kopie solcher Dateien an Freunde oder Verwandte weiterzugeben." Verboten sei es jedoch, urheberrechtlich geschütztes Material öffentlich zugänglich zu machen, also beispielsweise Links zu
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oder Filmen in Foren zu posten.

Chang macht auch noch einmal deutlich, dass Rapidshare sich an geltende Gesetzte hält. Es überrasche ihn, dass diese Tatsache als Enthüllung kommentiert werde. Ob und in welchem Umfang Rapidshare Auskunft erteilt, sei von Land zu Land und Fall zu Fall unterschiedlich geregelt. Anfragen zu Transaktionen in Deutschland könnten jedoch an alle Internetprovider, Filehoster oder anderer Serviceanbieter weltweit gestellt werden, unabhängig von ihrem Firmensitz oder vom Standort ihrer Server. "Wer glaubt, wir würden einfach so IP-Adressen herausgeben, irrt sich", stellt Chang klar. Scheid ergänzt: "Daten geben wir nur heraus, wenn wir juristisch dazu verpflichtet sind. Gerüchte Rechtsanwälte der Musikindustrie hätten direkten Zugriff auf unsere Daten entbehren jeder Grundlage."


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Zum glück habe ich nen Premiumacc bei uploaded.to

Downloaden werd ich weiter bei RS, aber hochladen nur bei uploaded!
 
AW: Hausdurchsuchung Nach Upload bei Rapidshare.com

meinst du ulto ist unantastbar?
ausserdem hab ich den verdacht das RS und UTO im endeffekt eine gemeinsame Teppichettage haben.
Immerhin haben beide auch dieses Gewinnspiel mit den Punkte-Los-system laufen :good:
 
AW: Hausdurchsuchung Nach Upload bei Rapidshare.com

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sehr clever.
jetzt nimmst das mal für jeden user dann weißt was dabei rauskommt....

BTT:

prinzipiell ists doch so, daß wenn ich meine files in einzelteile zerlege (wie z.b. bei nem dvdrip) diese doppelt verschlüssele, daß es dann sehr schwer wird, diese files einzeln zuzuordnen und als "dateien mit urheberschutzrechtsverletungen" zu identifizieren.
ich glaube an dieser meldung ist weniger dran als man glaubt, dient eher dazu die user aufzuscheuchen weil man ihnen auf konventionellem weg nicht beikommt.
 
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Man leute , denkt doch mal nach , rapidshare schreibt doch , das nur die ip geschpeichert wird aber nicht das was runtergeladen wird oder hochgeladen wird , ich denke das es nur Angst mache ist .

ladet doch solche daten hoch die z.b. YXBCMCDJD.rar heissen und mit passwortschutz versehen ist mit ( unterordner beziehen anklicken) was in den meisten seiten ist und nicht matrix ld german usw. das ist doch klar das es dann illegal ist und wenn ihr runterladet also download dann such euch solche packete .

Ich verstehe nur nicht ganz das manche upper immer noch den vollen namen hinschreiben die beschreibung ist doch auf der seite wo es dann presentiert wird .

SCHREIBT DOCH GANZ ANDERE NAMEN BEI DEN RAR DATEIEN HIN DEN WIE GESAGT in den seiten wo die dateien die links sind ist doch alles beschrieben ,was es ist .

mfg,
 
AW: Hausdurchsuchung Nach Upload bei Rapidshare.com

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Ich denke mal die Jungs die da die Upper hochnehmen sind doch nicht blöd. Die guggeln sich da durch, Bsp. "Metallica Rapidshare" usw. und stoßen auf den Link. Na und dann nutzt dir das ganze drum und dran gar nix.
 
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