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Hartz IV: Vorlage Kontoauszüge verfassungswidrig?

AW: Hartz IV: Vorlage Kontoauszüge verfassungswidrig?

@dnadell

Gute Besserung an deinen Sohn. Bezüglich der BG sollte er nochmal tätig werden. Da klapps des öfteren nur mit Widerspruch / Klage, grade bei so einem ungeklärten Sachverhalt.

@Thema

Wie sieht es eigentl. aus: Holt sich das Jobcenter von der Schufa oder irgendwem die Anzahl der Konten?

Man könnte ja ein zweites / drittes / viertes Konto haben. Solange nur die Kontoauszüge das Einzahlungskonto vorgelegt werden muss, besteht dort doch auch die Möglichkeit Schindluder zu treiben, oder?
 
AW: Hartz IV: Vorlage Kontoauszüge verfassungswidrig?

...du musst bei Antragstellung deine Konten angeben. Am ende unterschreibst du das ganze nach diversen Hinweisen etc.
Wenn du dort falsche oder nicht vollständige Angaben machst, machst du dich strafbar.
Und ja, das Amt hat das Recht Kontodaten zu erfragen und abzugleichen.
Davon würde ich dringenst abraten, das geht nicht lange gut, und ist auch kein Kavaliersdelikt.

Und ja, der BG muss man kräftig auf die Finger hauen bevor die zahlen.
Darum schrieb ich ja, ohne Anwalt und viel Zeit, keine Chance.
Ich frage mich jedes Jahr wieder warum ich der Truppe meine Kohl in den Rachen schmeißen muss.
Ja muss!!! Dazu wird man einfach gezwungen in dieser Gurkentruppe Mitglied zu sein. Erwarten darf man aber nichts von denen.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Hartz IV: Vorlage Kontoauszüge verfassungswidrig?

Du wirst doch in einem demokratischen Staat doch zu nichts gezwungen, Zwang ist doch diktatorisch und hat in unserem diesem Lande nichts verloren. :) Und außerdem sind doch Genossenschaft für den einzelnen Beschäftigten gut, falls im etwas zustößt, ist doch eine Gesetz so vorgeschriebene Vorsichtsmaßnahme der Absicherung.

Gruß
claus13
 
AW: Hartz IV: Vorlage Kontoauszüge verfassungswidrig?

...hast du nicht gelesen wie sich im Ernstfall die BG anstellt?
Das ist kein Einzelfall, gibt es 100 oder 1000 fach.
Und die BG ist eine Pflichtversicherung, genau wie deine KFZ Haftpflichtversicherung.
Nur mit dem Unterschied das es bei der KFZ Haftpflichtversicherung niemals solche Probleme wie mit der BG gibt.
 
AW: Hartz IV: Vorlage Kontoauszüge verfassungswidrig?

Sind das nicht sonst Eure, @bebe und @mattmasch, so geliebten Demokratie-und Freiheits-Sprüche? Aber wir schweifen von Thema ab.

Folgendes Szenario: Ich hab vor einem Jahr einem Freund fünfhundert Euro geliehen und er will es mir in der Arbeitslosenzeit auf mein Konto überweisen, da er sich im Ausland aufhält. Bekomme ich dadurch Ärger, weil man mir dies dann als Einkommen anrechnen möchte, obwohl ich es vorher verliehen hatte. Klar, wenn man alles schriftlich und beglaubigt macht, hat man weniger Probleme, wer macht so etwas unter Freunden, aber darum geht es nicht. Wie kommt jemand aus so einer Situation, ohne dass ihm Geld gesperrrt wird?

Gruß
claus13
 
AW: Hartz IV: Vorlage Kontoauszüge verfassungswidrig?

...es ist ganz einfach Einkommen und muss natürlich angerechnet werden.
Wenn er es nicht verliehen hätte, hätte er es bei Antragstellung besessen und bei seinen Vermögensverhältnissen mit angeben müssen.
Ansonsten wäre ja Betrug Tür und Tor geöffnet.
Bei Antragstellung verleihe ich mal ein paar 10 000 und bin dann arm.
Und nach Bewilligung hole ich mir die Gelder wieder zurück.

Was ist daran so schwierig.
 
AW: Hartz IV: Vorlage Kontoauszüge verfassungswidrig?

Zitat: "Wenn er es nicht verliehen hätte, hätte er es bei Antragstellung besessen und bei seinen Vermögensverhältnissen mit angeben müssen.
Ansonsten wäre ja Betrug Tür und Tor geöffnet."

Komische Logik. Wenn er es nicht verliehen hätte, hätte er es besessen. Hätte ich nichts verliehen, bräuchte ich auch keine dummen Fragen stellen.
Wenn ich vor Antragstellung solche Kontobewegungen hätte, müsste ich mir dann Sorgen um meine Existenz machen, wohl kaum.

Du gehst nicht auf die gestellten Fragen ein, sondern umschiffst jede Fragestellung mit einem eventuellen Vergehen seitens eines Antragstellers.
Gehe einmal davon aus, dass alle Menschen ehrlich sind und beantworte meine Frage, so wie ich sie gestellt habe.

Wie kannn ich nachweisen, dass das verliehene Geld vorher in meinem Besitz war und somit kein Einkommen im eigentlichen Sinne darstellt?

Gruß
claus13
 
AW: Hartz IV: Vorlage Kontoauszüge verfassungswidrig?

Einkommen aus einem Darlehen werden nicht als Einkommen gewertet, da diese mit Rücksicht auf die Rückzahlungsverpflichtung die Vermögenssituation des Hilfebedürftigen nicht verändern, es sei denn, die Verpflichtung zur Rückzahlung entfällt.

Entscheidungserheblich ist allein, ob im Zeitpunkt des Geldzuflusses die Rückzahlungsverpflichtung eindeutig festgestellt werden kann.

Zwar musst Du dies im Einzelfall beweisen, allerdings solltest Du mit einem Betreff "Rückzahlung Darlehen" bei der Überweisung des Geldes schon auf der relativ sicheren Seite sein.

Gruß

Fisher
 
AW: Hartz IV: Vorlage Kontoauszüge verfassungswidrig?

...@ Fischer

Wäre ja genau so wenn die Ware aus einem Ratenkredit angerechnet würde.
Genau das stimmt, nur hatte er genau die Umgedrehte Sache geschildert.

Das er Geld verliehen hat und es währen des Bezuges von Hartz zurückgezahlt bekommt.
Dann ist es Einkommen!
Und wie ich schon geschrieben habe auch zurecht.

Legal kann kriegt er sein Geld nicht wieder ohne das es angerechnet wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Hartz IV: Vorlage Kontoauszüge verfassungswidrig?

Danke Dir @Fisher....

Gruß
claus13
 
AW: Hartz IV: Vorlage Kontoauszüge verfassungswidrig?

@mattmasch: Das hatte ich auch so verstanden und deshalb den Satz der eventuellen Beweisführung eingebaut.

Noch sicherer würde das Ganze werden, wenn etwas Schriftliches zur Leihe existiert, bzw. der Kumpel auch gebenenfalls zu einer entsprechenden Aussage bereit ist.

Die gesamte Rechtsprechung ist in diesem Punkt schwammig, festzuhalten bleibt aber, dass dies aus einer Leihe zurückerhaltene Geld keinen Zuwachs des Vermögens sondern lediglich die Erfüllung einer offenen Forderung darstellt.

Gruß

Fisher
 
AW: Hartz IV: Vorlage Kontoauszüge verfassungswidrig?

...aber dann mal die Frage die ich schon aufgeworfen hatte.
Ich verleihe alles Geld das ich besitze, rechne mich also arm.
Stelle einen Antrag auf Hartz.
Nach Bewilligung des selben zahlen mir meine Klienten nach und nach das verliehene Geld zurück.
Normalerweise hätte ich ja jetzt keinen Anspruch mehr auf Hartz.
 
AW: Hartz IV: Vorlage Kontoauszüge verfassungswidrig?

Du wirst Dich dann der Frage stellen müssen, weshalb Du Deine Vorderungen nicht vor Antragstellung eingefordert hast. Die Banken können jederzeit eine Liste über die Kontobewegungen erstellen und ein Betrug wird dadurch offensichtlich. Da muss schon ein ganzes Stück krimineller Energie dahinterstecken und man kann dann nicht mehr von Normalität sprechen.

Gruß
claus13
 
AW: Hartz IV: Vorlage Kontoauszüge verfassungswidrig?

...genau das hatte ich ja geschrieben.
Nur was im Großen so ist müsste doch normalerweise auch im Kleinen sein.
Und wenn ich jemanden 500 Eus geliehen habe bevor ich den Hartz Antrag gestellt habe, müsste ich ja eben diese 500 Eus auch als Vermögen bei Antragstellung mit angeben.
Ist doch meiner Meinung nach das gleiche wie ein Sparguthaben.
 
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