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Wenn das Jobcenter seinen Pflichten nicht nachkommt... passiert gar nichts
Am vergangenen Freitag statteten zehn Aktivist/innen der „Kölner Erwerbslosen in Aktion e.V.“ (KEA) dem Kundenreaktionsmanagement des Kölner Jobcenters einen unangemeldeten Besuch ab. Hintergrund war das Anliegen eines KEA-Mitglieds, das seine Sachbearbeiter scheinbar aufgrund seiner Heirat so sehr überforderte, dass es monatelang nur reduzierte Leistungen erhielt. Da die Beschwerde-Abteilung gerade dabei war umzuziehen, waren die Jobcenter-Mitarbeiter nicht auf Kundenbesuch eingestellt, reagierten aber letztlich doch auf die ungebetenen Gäste.
Nicht nur Erwerbslose haben Pflichten – auch das Jobcenter muss seinen Aufgaben nachkommen
Die KEAs staunten nach eigenen Angaben nicht schlecht als sie das Kundenreaktionsmangement des Kölner Jobcenters in der Pohligstraße betraten. Kartons und leere Räume, wenige Mitarbeiter, sonst nichts. Zwar hatte das Amt per Pressemitteilung über eine „eingeschränkte Erreichbarkeit" aufgrund des Umzugs informiert, laut KEAs waren aber faktisch die „Geschäftsführung und die Beschwerdestelle nicht handlungsfähig und von Internet und Telefon abgeklemmt“. Wie die Erwerbslosen-Initiative betont, müssten Hartz IV-Bezieher jederzeit erreichbar sein und sich an alle Vorgaben seitens der Behörde halten, während das Jobcenter offensichtlich keine Konsequenzen zu fürchten habe, wenn das Amt seiner Pflicht nicht nachkomme. Sanktionen würden eben nur gegen Erwerbslose, aber natürlich nicht gegen das Jobcenter verhängt. Dabei gilt laut den KEAs: „Ist eine Behörde in sachlicher und personeller Hinsicht nicht so ausgestattet, dass sie ihren Pflichten Dritten gegenüber nachkommen kann, löst dieser Organisationsmangel der Behörde, auch ohne persönliches Verschulden eines ihrer Mitarbeiter eine Haftung aus. Auf mangelnde Zuweisung von Haushaltsmitteln und Personal etwa kann die Behörde sich als Entschuldigungsgrund nicht berufen. (Amtshaftung § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG.).“
Sachbearbeiterin des Jobcenters hörte sich Anliegen der KEAs an
Eine Sachbearbeiterin des Jobcenter nahm schließlich die zehn KEAs mit in ein leeres Büro und hörte sich ihr Anliegen an: Einer Mitglied der Erwerbslosen-Initiative hatte geheiratet und damit für viel Wirbel im Amt gesorgt, so dass der Betroffene viele Monate Leistungen, die ihm zustanden, nicht in vollem Umfang erhalten hatte. Im Eilverfahren hatte des Sozialgericht bereits die Aufhebung der aktuellen Bescheide verfügt. Die Monate des vergangenen Jahres wurden jedoch noch nicht geklärt.
Ganz konkret geht es in unzähligen Schreiben und Aufforderungen zur Mitwirkung um die Frage, ob die Ehefrau des KEA-Mitglieds über seine Krankenkasse versichert werden kann. Wie die KEAs berichten, sei diese Frage jedoch kurz und knapp mit „nein“ zu beantworten, da aus den Unterlagen eindeutig hervorgehe, dass die Ehefrau mit ihrer Selbständigkeit dafür zu viel verdiene. Die Erwerbslosen-Aktivisten gehen deshalb von einer absichtlichen Verschleppung der Antragsbearbeitung aus.
Das Gespräch mit der Sachbearbeiterin brachte letztendlich zwar keine Klärung, aber die Jobcenter-Mitarbeiterin versicherte, dass sie sich um die Angelegenheit kümmern wolle und Montag oder Dienstag eine Stellungnahme von ihr oder ihren Kollegen veranlassen lassen.
Hartz IV: Vorlage Kontoauszüge verfassungswidrig?
Quelle: gegen-hartz