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Hartz IV Betroffener im Hungerstreik

TV Pirat

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Hartz IV Betroffener im Hungerstreik aus Verzweiflung

Weil das Jobcenter Speyer die Zahlung der Hartz IV-Leistungen eingestellte, befindet sich ein 52jähriger Mann im Hungerstreik. Er verweigert die Nahrungsaufnahme, um auf seine schlimme Situation aufmerksam zu machen.

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Bereits einige Male war das Jobcenter Speyer in den Schlagzeilen. Im Jahre 2007 verhungerte ein 20jähriger Mann, weil die Behörde die Leistungen per Sanktionen auf Null kürzte. Nun wurden einem Hartz IV-Bezieher aus Speyer die kompletten Leistungen zum Lebensunterhalt gestrichen. Michael E. hat angekündigt nunmehr in einen Hungerstreik zu treten, um auf seine verzweifelte Lage aufmerksam zu machen.

Seit über einem Jahr hat der Betroffene ein Zimmer in seiner Wohnung untervermietet. Dies hat er auch der Behörde ordnungsgemäß mitgeteilt. Um zu beweisen, dass keine sogenannte Bedarfsgemeinschaft vorliegt, legte Michael E. den Mietvertrag inklusive der Erlaubnis des Vermieters ein Zimmer untervermieten zu dürfen, dem Amt vor. Zudem erbrachte der Betroffene einen Nachweis, dass beide Bewohner über getrennte Konten verfügen. Bislang war das alles kein Problem. Als jedoch die vormals selbstständig tätige Untervermieterin im März diesen Jahres Hartz IV beantragen musste, wurden dem Mann die kompletten Leistungen gestrichen. Nunmehr unterstellte die Behörde Beiden ein Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft. Im Zuge dessen unterstellte das Jobcenter eine „fehlende Mitwirkungspflicht“ und kürzten die ALG-II-Leistungen um 100 Prozent.

Jobcenter missachtet Grundrechte
Um seine Persönlichkeitsrechte zu wahren, hatte der Mann einen Hausbesuch des sogenannten Bedarfsermittlungsdienst des Jobcenters nicht geduldet. Eine Weigerung des Zutritts der Wohnung ist in keinem Falle strafbar, solange kein Durchsuchungsbeschluss der Staatsanwaltschaft vorliegt. Die Verletzbarkeit der Wohnung war bereits regelmäßig Gegenstand von Klagen vor den Sozialgerichten, die immer wieder den Klägern Recht gaben. Dennoch drohen Jobcenter nicht nur in Speyer immer wieder Leistungskürzungen an, wenn der Zutritt in die Wohnung den Spionen der Behörden verwehrt bleibt.

Gegenüber der regionalen Zeitung „RHEINPFALZ“ gab der Bereichsleiter des Jobcenters zu, dass ihm „die Rechtslage bekannt“ sei. Allerdings wolle die Behörde keine Angaben zu dem Fall machen, solange keine schriftliche Einwilligung des Betroffenen vorläge. Generell müsse das Jobcenter klären, ob eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt, bei der Lebenspartner für einander einstehen müssen. Wenn der „Kunde“ nicht mitwirke, was sein gutes Rechts ist, so der Bereichsleiter, entbinde dies die Behörde nicht von der Aufgabe „die Sachlage“ zu klären. Mit anderen Worten wird das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung durch das Jobcenter gebrochen, indem einfach die Sozialleistungen eingestellt werden, solange der Zutritt zur Wohnung verwehrt bleibt. Offensichtlich gelten elementare Rechte, die im Grundgesetz verankert sind, nach Ansicht der Behörden nicht für Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind.

"Ich werde behandelt wie der letzte Dreck. Ich habe 25 Jahre auf dem Bau gearbeitet, was ich jetzt nach drei Bandscheibenvorfällen nicht mehr kann."
Michael E. hat nun eine einstweilige Anordnung auf Weiterbewilligung der ALG II- Leistungen beim zuständigen Sozialgericht eingereicht. Bis es zu einer Entscheidung kommt, können bis zu drei Wochen vergehen, wie das Gericht ihm mitteilte. Bis dahin habe er aber keine Lebensmittel mehr und die Wohnung könnte dann auch schon verloren sein. "Ich werde behandelt wie der letzte Dreck. Ich habe 25 Jahre auf dem Bau gearbeitet, was ich jetzt nach drei Bandscheibenvorfällen nicht mehr kann." In seiner Not hat sich der Betroffene bereits an die Bürgermeisterin Monika Kabs gewandt. Konkrete Hilfen konnte er aber auch dort nicht bekommen. So bleibt nur noch als letztes „Mittel der politische Hungerstreik". Seit gestern nimmt Michael E. keine Nahrung mehr zu sich. Wir berichten weiter.

Quelle: gegen-hartz
 
Hartz IV Hungerstreik erfolgreich beendet

18.04.2012

Michael E. beendet politischen Hungerstreik: Jobcenter lenkt ein

Heute hat der 52jährige Hartz IV-Betroffene Michael E. seinen politischen Hungerstreik erfolgreich beendet. Wir berichteten darüber, dass das Jobcenter Herrn E. die kompletten Leistungen als „Sanktion“ strich und eine Bedarfsgemeinschaft unterstellte, obwohl mit der Mitbewohnerin nur ein Untermietverhältnis besteht. Nach einem Gespräch mit dem Teamleiter des Jobcenter Speyer wurde die Wohngemeinschaft mit einem schriftlichen Vermerk anerkannt, so dass nunmehr für Michael E. kein Grund mehr besteht, die Verweigerung der Nahrungsaufnahme fortzusetzen.

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So lautete der Vermerk des Jobcenters: „Herr E. wohnt mit Frau X in einer Wohngemeinschaft. Es handelt sich nicht um eine eheähnliche Gemeinschaft. Jeder hat ein Zimmer, ein drittes Zimmer ist ein Gemeinschaftsraum, der mal zusammen, mal auch alleine genutzt wird. Die Küche und Bad sind zur gemeinsamen Benutzung. Jeder wirtschaftet und sorgt für sich selbst. Jeder kauft für sich ein. Herr XXX erhält von seiner Mitbewohnerin keinerlei Unterstützung (und hat auch keinen Anspruch darauf).“

Ebenfalls wurde der Klageantrag beim zuständigen Sozialgericht Speyer durch den Anwalt des Betroffenen zurück genommen. Offensichtlich konnte der öffentliche Druck in diesem Fall einiges bewirken, wenn gleich auch ein Hungerstreik mit erheblichen gesundheitlichen Gefahren verbunden ist und deshalb von vielen Menschen nicht ganz unkritisch betrachtet wird. „Oft bleibt den Betroffenen kein anderer Weg, um sich Gehör zu verschaffen“, erklärt Sebastian Bertram von „gegen-hartz.de“. Hartz IV Bezieher besitzen in diesem Land nun mal keine Lobby.

Hiermit dokumentieren wird die abschließende Erklärung des ehemaligen Hunderstreikers Michael E.:
„Ich möchte mich bei allen Unterstützerinnen und Unterstützern herzlich bedanken. Ich hätte nicht mit so einer enorm großen Solidarität gerechnet, die wie eine Welle über mich geschwappt ist. In diesem meinem Falle zeigt sich, dass Widerstand notwendig wird, wenn Leib und Leben und Fortbestand einer Wohngemeinschaft gefährdet sind. Mein allergrößter Dank gilt allen Bloggerinnen und Bloggern, die meinen Eintrag auf meinem Blog durch Verlinkung, Trackbacks und eigens verfasste Blogeinträge unterstützt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht haben. Ausdrücklich bedanken möchte ich bei der Zeitung Die Rheinpfalz, die mit ihrem Artikel dazu beigetragen hat, meinen politischen Hungerstreik und den Grund meines politischen Hungerstreiks bekannt zu machen.

Einen besonders herzlichen Dank an die Redakteurinnen und Redakteure des Südwestrundfunks (SWR 4), im besonderen einer Reporterin des SWR 4, die mich um ein Radiointerview gebeten hat. Durch dieses Interview, das im Rahmen einer Sendung als redaktioneller Teil sozusagen, enthalten war, wurde mein Problem einer großen Anzahl von Bürgern dargestellt. Weiter meinen allergrößten Dank an die Redaktion von
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und alle weiteren unzähligen Online-Redaktionen, die sich mit solidarisch mit Veröffentlichungen zur Seite gestellt haben. Ausdrücklich im Einzelnen möchte ich mich bedanken bei meiner Mitbewohnerin, die sich in einer bewundernswerten Art und Weise bis zur totalen Erschöpfung für den Weiterbestand der Wohngemeinschaft eingesetzt hat. Zum Letzten möchte ich meinem Haustier danken, das mit großer Empathie und Mitgefühl sich um mich bemüht hat.

Noch ganz zum Schluss erwähnt gilt mein Dank der Fraktion Die Linke im Bundestag, sowie allen Linken und den von Die Linke mir empfohlenen Rechtsanwalt. Dieser, mein, Fall, zeigt ganz deutlich, wie sehr der Gesetzgeber mit diesem Gesetz die Jobcenter sowie die Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II unter Druck setzt. Deshalb ist es sicher angebracht und an der Zeit, eine Klage beim Bundesverfassungsgericht zu diesem Thema gegenständlich zu machen, um diesen Zustand zu beseitigen.

Mein Anwalt und ich werden gemeinsam prüfen, ob wir gegen diese Thematik beim Bundesverfassungsgericht Klage erheben. Letztendlich ist und bleibt Hartz IV ein unmenschliches Konstrukt, das Menschen entrechtet, gängelt, diskriminiert, schikaniert, ausgrenzt sowie in meinem Fall, Grundrechte sowie Menschenrechte auf übelste Weise verletzt. Hartz IV muss weg, und zwar schneller, als es gekommen ist. Wir brauchen in unserer modernen Zeit, in der immer mehr Menschen überflüssig werden, dringend einen anderen kulturellen Ansatz, der durchaus aus einem bedingungslosen Grundeinkommen im Finalen, oder durch eine repressionsfreie Grundsicherung im Jetzigen ersetzt wird. Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Quelle: gegen-hartz
 
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