Generell gehört die Pairing-Fähigkeit zu den technischen Erfüllungskriterien aller von Sky akzeptierten Boxen!
Allerdings macht es einen Unterschied, ob eine Box nur Pairing-Fähig ist oder ob sie tatsächlich verpaart werden kann bzw. darf ...
Kurzgesagt, darf sich SKY nicht an fremdem Eigentum vergreifen, um diese Boxen zu verpaaren!
In den AGB von SKY wird zudem versichert, dass die bei Vertragsabschluss angegebene Hardware-Ausstattung für die Dauer der Vertragslaufzeit unverändert verwendet werden kann.
Das heißt, SKY kann nicht einfach plötzlich die Nutzung einer SKY-Mietbox von euch verlangen.
Wer bei der Vertragsverlängerung zum Hörer greift und die Vertragslaufzeit seines Vorteilsangebots von 12 auf 24 Monate ändert, ist somit für die nächsten 2 Jahre auch nicht weiter von evtl. Paring bedroht,
wenn bisher keine SKY-Hardware verwendet wurde und bei der Vertragsverlängerung auch weiterhin darauf verzichtet wird! (keine Sorge, die fragen noch nicht einmal danach)
Die angegebene "eigene Receiver-Nummer" wird nicht im Kundenprofil hinterlegt, um sie beispielsweise später für Pairing-Zwecke zu verwenden.
Sie dient einzig und allein der Validierung, ob der eigene Receiver für Sky tauglich ist und welcher Kartentyp damit verwendet werden kann.
Es gibt auch keine Liste, welche eigenen Receiver-Nummern bereits von Kunden angegeben wurden oder sonst irgendwie im Einsatz sind.
Die Komplexität der Receiver-Nummern selbst genügt hier als Sicherheit, dass der Kunde tatsächlich den genannten Receiver besitzen muss.
Eine gültige Receiver-Nummer einfach zu erraten ist so unwahrscheinlich, dass es als unmöglich gilt.