Immer wieder gab es Streit um Angebote von Glasfaser-Betreibern, die ihren Kunden bestimmte Router aufzwingen wollen - obwohl ein Gesetz die freie Endgerätewahl der Nutzer regelt. Jetzt gibt es eine interessante Auswertung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
"Befreiung" von freier Routerwahl
Dabei geht es um den Versuch einiger Glasfaser-Anbieter, sich per Antrag im Grunde von der freien Routerwahl befreien zu lassen. Das geht aus einem Bericht des Online-Magazins Teltarif hervor.
Im vergangenen Jahr machte dabei die Meldung die Runde, dass die Verbraucherzentrale NRW Vodafone und die Deutsche Glasfaser abgemahnt hatte, da bei beiden Anbieter die Endgerätewahlfreiheit nicht gegeben war.
Nun gibt es dazu ein Update, denn die Anbieter wollten eigentlich mit einer Auflistung von technischen Störfällen beweisen, dass die freie Routerwahl vor Ort beim Kunden zu mehr Problemen führt. Doch das ist laut Teltarif nicht gelungen, zumindest, wenn man eine Stellungnahme der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz dazu zurate zieht.
Die Verbraucherschützer haben für die Bundesnetzagentur eine ausführliche Analyse zu den technischen Darlegungen der Netzbetreiber durchgeführt. Dabei kamen sie zu dem Ergebnis, dass die von den Betreibern aufgeführten Fälle nicht geeignet seien, um einen Abschied von der Routerfreiheit oder auch nur um eine Ausnahme zu begründen.
Kein Beweis für Netzgefährdung
Teltarif hat die Stellungnahme der Verbraucherzentrale vorab eingesehen und zitiert daraus. "Die Netzbetreiber konnten keine empirischen Belege für die behaupteten Netzgefährdungen durch Endgeräte von Drittanbietern vorlegen. Die Vorteile für Verbraucher durch die Endgerätefreiheit überwiegen deutlich, insbesondere die Kosteneinsparungen und nachhaltigere Energie- und Geräteeinsparungen."
Die Verbraucherzentrale ist zudem überzeugt, dass die von den Netzbetreibern geschilderten Fälle entweder Einzelfälle ohne allgemeine Bedeutung oder Altfälle seien, die bereits behoben wurden.
Wie die Bundesnetzagentur auf das Schreiben der Glasfaser-Anbieter und die Stellungnahme der Verbraucherschützer reagiert hat, ist bisher nicht bekannt.
Zusammenfassung
Quelle; winfuture
"Befreiung" von freier Routerwahl
Dabei geht es um den Versuch einiger Glasfaser-Anbieter, sich per Antrag im Grunde von der freien Routerwahl befreien zu lassen. Das geht aus einem Bericht des Online-Magazins Teltarif hervor.
Im vergangenen Jahr machte dabei die Meldung die Runde, dass die Verbraucherzentrale NRW Vodafone und die Deutsche Glasfaser abgemahnt hatte, da bei beiden Anbieter die Endgerätewahlfreiheit nicht gegeben war.
Nun gibt es dazu ein Update, denn die Anbieter wollten eigentlich mit einer Auflistung von technischen Störfällen beweisen, dass die freie Routerwahl vor Ort beim Kunden zu mehr Problemen führt. Doch das ist laut Teltarif nicht gelungen, zumindest, wenn man eine Stellungnahme der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz dazu zurate zieht.
Die Verbraucherschützer haben für die Bundesnetzagentur eine ausführliche Analyse zu den technischen Darlegungen der Netzbetreiber durchgeführt. Dabei kamen sie zu dem Ergebnis, dass die von den Betreibern aufgeführten Fälle nicht geeignet seien, um einen Abschied von der Routerfreiheit oder auch nur um eine Ausnahme zu begründen.
Kein Beweis für Netzgefährdung
Teltarif hat die Stellungnahme der Verbraucherzentrale vorab eingesehen und zitiert daraus. "Die Netzbetreiber konnten keine empirischen Belege für die behaupteten Netzgefährdungen durch Endgeräte von Drittanbietern vorlegen. Die Vorteile für Verbraucher durch die Endgerätefreiheit überwiegen deutlich, insbesondere die Kosteneinsparungen und nachhaltigere Energie- und Geräteeinsparungen."
Die Verbraucherzentrale ist zudem überzeugt, dass die von den Netzbetreibern geschilderten Fälle entweder Einzelfälle ohne allgemeine Bedeutung oder Altfälle seien, die bereits behoben wurden.
Wie die Bundesnetzagentur auf das Schreiben der Glasfaser-Anbieter und die Stellungnahme der Verbraucherschützer reagiert hat, ist bisher nicht bekannt.
Zusammenfassung
- Glasfaser-Betreiber versuchen, Kunden bestimmte Router aufzuzwingen.
- Gesetz regelt jedoch die freie Endgerätewahl der Nutzer.
- Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz analysiert technische Darlegungen der Betreiber.
- Betreiber konnten keine Beweise für Netzgefährdungen durch Drittanbieter-Endgeräte vorlegen.
- Vorteile der Endgerätefreiheit, wie Kosteneinsparungen, überwiegen laut Verbraucherzentrale.
- Von Betreibern geschilderte Probleme sind Einzelfälle oder bereits behobene Altfälle.
- Reaktion der Bundesnetzagentur auf die Situation ist noch unbekannt.
Quelle; winfuture