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Hardware & Software Glasfaser-Anbieter streiten für Routerzwang, es fehlen aber Beweise

Immer wieder gab es Streit um Angebote von Glasfaser-Betreibern, die ihren Kunden bestimmte Router aufzwingen wollen - obwohl ein Gesetz die freie Endgerätewahl der Nutzer regelt. Jetzt gibt es eine interessante Auswertung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

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"Befreiung" von freier Routerwahl
Dabei geht es um den Versuch einiger Glasfaser-Anbieter, sich per Antrag im Grunde von der freien Routerwahl befreien zu lassen. Das geht aus einem Bericht des Online-Magazins Teltarif hervor.

Im vergangenen Jahr machte dabei die Meldung die Runde, dass die Verbraucherzentrale NRW Vodafone und die Deutsche Glasfaser abgemahnt hatte, da bei beiden Anbieter die Endgerätewahlfreiheit nicht gegeben war.

Nun gibt es dazu ein Update, denn die Anbieter wollten eigentlich mit einer Auflistung von technischen Störfällen beweisen, dass die freie Routerwahl vor Ort beim Kunden zu mehr Problemen führt. Doch das ist laut Teltarif nicht gelungen, zumindest, wenn man eine Stellungnahme der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz dazu zurate zieht.

Die Verbraucherschützer haben für die Bundesnetzagentur eine ausführliche Analyse zu den technischen Darlegungen der Netzbetreiber durchgeführt. Dabei kamen sie zu dem Ergebnis, dass die von den Betreibern aufgeführten Fälle nicht geeignet seien, um einen Abschied von der Routerfreiheit oder auch nur um eine Ausnahme zu begründen.

Kein Beweis für Netzgefährdung


Teltarif hat die Stellungnahme der Verbraucherzentrale vorab eingesehen und zitiert daraus. "Die Netzbetreiber konnten keine empirischen Belege für die behaupteten Netzgefährdungen durch Endgeräte von Drittanbietern vorlegen. Die Vorteile für Verbraucher durch die Endgerätefreiheit überwiegen deutlich, insbesondere die Kosteneinsparungen und nachhaltigere Energie- und Geräteeinsparungen."

Die Verbraucherzentrale ist zudem überzeugt, dass die von den Netzbetreibern geschilderten Fälle entweder Einzelfälle ohne allgemeine Bedeutung oder Altfälle seien, die bereits behoben wurden.

Wie die Bundesnetzagentur auf das Schreiben der Glasfaser-Anbieter und die Stellungnahme der Verbraucherschützer reagiert hat, ist bisher nicht bekannt.

Zusammenfassung
  • Glasfaser-Betreiber versuchen, Kunden bestimmte Router aufzuzwingen.
  • Gesetz regelt jedoch die freie Endgerätewahl der Nutzer.
  • Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz analysiert technische Darlegungen der Betreiber.
  • Betreiber konnten keine Beweise für Netzgefährdungen durch Drittanbieter-Endgeräte vorlegen.
  • Vorteile der Endgerätefreiheit, wie Kosteneinsparungen, überwiegen laut Verbraucherzentrale.
  • Von Betreibern geschilderte Probleme sind Einzelfälle oder bereits behobene Altfälle.
  • Reaktion der Bundesnetzagentur auf die Situation ist noch unbekannt.

Quelle; winfuture
 
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Echt jetzt? Ich kenne keinen GF Anbieter der das so handhabt.
Telekom, 1&1, Vodafone, Telefónica und alle Anbieter die den sog. Fiber Broadband Vertrag mit der Telekom als GF Netzbetreiber geschlossen haben müssen sogar z.B. die Fritzboxen und die vom Provider verwendeten Router/ONT im Telekom Labor einem Test unterziehen dass sie "netzkonform zum Telekom-GF Netz" arbeiten und die können dann natürlich auch als Endgerät bei diesen Providern genutzt werden.
Hintergrund dafür ist, dass in einen "Störungsfall" wie letztens das Sicherheits-Update der Fritzboxen... schnellstmöglich auf diese Geräte über zentrale Softwareverteilungen im gesamten Telekom GF-Netz (unabhängig welcher Provider hier die GF angemietet hat) das Update der Routersoftware schnellstmöglich verteilt werden kann. Hier stellt dann max. der Provider das Updatepaket noch zur Verfügung... ausgerollt wird das dann von den Servern des GF-Netzbetreibers.

Aber "resistente Provider" kann es vermutlich schon geben.. :cool:
 
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Das ist aber so nicht richtig. Wie TomKruhs auch schon schreibt kann jeder einen eigenen Router am HÜP b.z.w. am GF-TA betreiben.
Ich selber habe zwar noch kein Glasfaser-Anschluss aber ich kenne einige Leute die bei der Deutschen Glasfaser sind und die Fritzbox 5590 Fiber direkt am Glasfaser angeschlossen haben.
 
Das bezog sich darauf das der Glasfaser Anbieter der das Netz vor Ort ausbaut in der Regel in den ersten 24 Monaten kein Open Access anbieten.
das heißt du musst einen Vertrag bei Anbieter X machen, ansonsten bekommst du keinen Anschluss.

Das ist eigentlich die Regel bei allen Anbietern die Eigenwirtschaftlich ausbauen.
Und damit bist du dann deren Regeln unterworfen, wenn es um eigne Router geht. Viele Anbieter behaupten ja auch Routerfreiheit wäre schon gegeben wenn man seinen eignen Router am ONT betreiben kann. Genau das ist aber falsch. Routerfreiheit ist wenn ich meinen Router direkt an die Glasfaser anschließen kann.
 
ja, da hast du recht... Open Access wie von der BNetzA angedacht passiert ja in diesen Fällen kaum. Im Moment ist das noch "fast" eine Einbahnstraße... denn nur eine Handvoll Netzbetreiber bieten Open Access wirklich an und damit die sog. Reseller Verträge. (Wholeby)

Aber eigentlich arbeiten alle GF Anbieter nach den europaweit gültigen Normen für die GF Anschlüsse (APON oder GPON oder XGS-PON) und somit sollten auch die Router die diese Normen befolgen und die Norm einhalten in den Netzen laufen... aber es wird hier immer wieder ein Vorwand gefunden warum das nicht geht.. nur damit man seine ONT/Router an den Mann/Frau bringt und die Kunden auf den Provider angewiesen sind.

In den meisten Fällen die ich so kenne hapert es daran, dass die GF Anbieter kein interesse haben unterschiedliche Hardware ggf. in ihren Backendsystemen zu supporten.. also macht man es sich einfach... entweder du nimmst unsere HW oder du lässt es. Erst wenn hier die BNetzA Open Access verpflichtend einführen würde und damit auch andere Router unterstützt werden müssten gäbe es hier auch einen gewissen Druck... bis dahin bleibt es bei dieser ich nenn es mal "Insellösung" und wenn hier die Kunden damit zurecht kommen wird sich das auch nicht ändern.
 
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Wenn du im Fördergebiet bist muss du kein 24 Monate Vertrag bei dem jeweiligen ausbauenden Unternehmen abschließen.
z.b. bei dir im Ort baut die DG im Fördergebiet alle Hausanschlüsse (HÜP) kostenlos aus. Da musst du kein Vertrag bei der DG abschließen.
 
Deswegen schrieb ich ja "Eigenwirtschaftlicher Ausbau" und das ist bei den meisten Anbietern der Fall.

Förderungen gibt es kaum noch.
 
Darum bleibe ich bei meinem ollen DSL 250 und gut ist.
Sollte sich irgendwann was ändern, oder GF. billiger werden, kann ich es immer noch ändern.
 
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