Alle Telco-Verbände und Vodafone haben versucht, die Routerfreiheit in Glasfasernetzen wieder zu kippen. Damit sind sie nicht durchgekommen. Doch praktisch machen sie weiter.
Eine Servicetechnikerin misst am Anschlusspunkt im Keller.
Die Bundesnetzagentur hat in einer finalen Entscheidung im Amtsblatt 02/2025 (PDF) die Beibehaltung der Endgerätefreiheit bestätigt. "Gemäß § 73 Absatz 1 TKG ist der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen am passiven Netzabschlusspunkt zu gewähren", heißt es dort.
Die Branchenverbände Anga, Buglas, Breko, VATM und der VKU wollten die Routerfreiheit wieder aufheben – offenbar, um weiterhin monatliche Zahlungen für geliehene Router in Rechnung stellen zu können. Als Einzelunternehmen trat hier Vodafone auf. Deren Anträge auf Erlass einer Allgemeinverfügung zu einer Ausnahme wurden nun abgelehnt. Wenn ein eigenes ONT betrieben werde, würden Störungen auftreten, wurde behauptet, ohne dass aber überzeugende technische Beweise geliefert worden wären. Gegen diese Entscheidung kann noch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.
Laut Bundesnetzagentur hätten die Antragsteller keine ausreichenden Belege vorgebracht, um eine erhöhte Störanfälligkeit durch die Nutzung eigener Endgeräte zu belegen. Außerdem habe sich nach Durchlaufen des Prüfprogrammes der Gerek-Leitlinien keine Notwendigkeit ergeben, den Netzabschlusspunkt für passive optische Netze zu verlegen. Die Untersuchung der Bundesnetzagentur habe gezeigt, dass den Interessen der Endnutzer und des Wettbewerbs durch die bislang geltende Regelung besser gedient sei.
"Endgeräte selbst wählen"
Die Verbraucherzentralen, der Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE), die Deutsche Telekom und ihre Joint Ventures treten zusammen mit anderen für Endgerätefreiheit ein. Der VTKE erklärte nun: "Die Entscheidung der Bundesnetzagentur, die 'Routerfreiheit' auch bei Glasfaseranschlüssen beizubehalten, ist ein notwendiges positives Signal für die Digitalisierung in Deutschland. Verbraucher haben auch in Zukunft das Recht, bedarfsgerechte, energieeffiziente und hochwertige Endgeräte selbst zu wählen und zu nutzen, während Hersteller Innovationen ohne Einschränkungen weiter entwickeln können – so können beide das volle Potenzial des ultraschnellen Internets ausschöpfen."
Viele Anbieter installieren in den Wohnungen hinter der Glasfaseranschlussdose noch ein fest verbautes Glasfasermodem (ONT), obwohl seit dem Jahr 2016 die freie Wahl des Endgeräts bei Telekommunikationsanschlüssen gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Bundesnetzagentur duldet diesen Rechtsbruch seit Jahren. Moderne Glasfaserrouter haben das Modem bereits integriert, was sowohl platz. als auch energiesparend ist. Golem.de hat die Behörde angefragt, ob sie diese Praxis nun beenden will. Auch die Gerätehersteller bleiben in ihrer Kritik daran vorsichtig, weil sie von den Netzbetreibern als Käufer ihrer Produkte abhängig sind.
Quelle; golem
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Eine Servicetechnikerin misst am Anschlusspunkt im Keller.
Die Bundesnetzagentur hat in einer finalen Entscheidung im Amtsblatt 02/2025 (PDF) die Beibehaltung der Endgerätefreiheit bestätigt. "Gemäß § 73 Absatz 1 TKG ist der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen am passiven Netzabschlusspunkt zu gewähren", heißt es dort.
Die Branchenverbände Anga, Buglas, Breko, VATM und der VKU wollten die Routerfreiheit wieder aufheben – offenbar, um weiterhin monatliche Zahlungen für geliehene Router in Rechnung stellen zu können. Als Einzelunternehmen trat hier Vodafone auf. Deren Anträge auf Erlass einer Allgemeinverfügung zu einer Ausnahme wurden nun abgelehnt. Wenn ein eigenes ONT betrieben werde, würden Störungen auftreten, wurde behauptet, ohne dass aber überzeugende technische Beweise geliefert worden wären. Gegen diese Entscheidung kann noch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.
Laut Bundesnetzagentur hätten die Antragsteller keine ausreichenden Belege vorgebracht, um eine erhöhte Störanfälligkeit durch die Nutzung eigener Endgeräte zu belegen. Außerdem habe sich nach Durchlaufen des Prüfprogrammes der Gerek-Leitlinien keine Notwendigkeit ergeben, den Netzabschlusspunkt für passive optische Netze zu verlegen. Die Untersuchung der Bundesnetzagentur habe gezeigt, dass den Interessen der Endnutzer und des Wettbewerbs durch die bislang geltende Regelung besser gedient sei.
"Endgeräte selbst wählen"
Die Verbraucherzentralen, der Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE), die Deutsche Telekom und ihre Joint Ventures treten zusammen mit anderen für Endgerätefreiheit ein. Der VTKE erklärte nun: "Die Entscheidung der Bundesnetzagentur, die 'Routerfreiheit' auch bei Glasfaseranschlüssen beizubehalten, ist ein notwendiges positives Signal für die Digitalisierung in Deutschland. Verbraucher haben auch in Zukunft das Recht, bedarfsgerechte, energieeffiziente und hochwertige Endgeräte selbst zu wählen und zu nutzen, während Hersteller Innovationen ohne Einschränkungen weiter entwickeln können – so können beide das volle Potenzial des ultraschnellen Internets ausschöpfen."
Viele Anbieter installieren in den Wohnungen hinter der Glasfaseranschlussdose noch ein fest verbautes Glasfasermodem (ONT), obwohl seit dem Jahr 2016 die freie Wahl des Endgeräts bei Telekommunikationsanschlüssen gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Bundesnetzagentur duldet diesen Rechtsbruch seit Jahren. Moderne Glasfaserrouter haben das Modem bereits integriert, was sowohl platz. als auch energiesparend ist. Golem.de hat die Behörde angefragt, ob sie diese Praxis nun beenden will. Auch die Gerätehersteller bleiben in ihrer Kritik daran vorsichtig, weil sie von den Netzbetreibern als Käufer ihrer Produkte abhängig sind.
Quelle; golem