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Hardware & Software Verbände: Endgerätefreiheit soll wegen "Störungen" aufgehoben werden

Der Netzabschluss soll wieder nach dem Glasfasermodem festgelegt werden. Beispiele für Störungen können die Verbände der Bundesnetzagentur jedoch nicht nennen.

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In einem Antrag an die Bundesnetzagentur wollen praktisch alle relevanten Verbände der Netzbetreiber in Deutschland die Endgerätefreiheit in Glasfasernetzen wieder aufheben. Gefordert wird von Anga, Buglas, Breko, VKU und VATM, dass "in Passiven Optischen Netzen (PON) der Netzabschluss nach dem ONT und vor einem Router oder ähnlichem zu verorten ist". Wird ein eigenes ONT betrieben, würden Störungen auftreten, wird behauptet.

Die Verbände müssen jedoch zugeben, dass "konkrete Praxisfälle nur schwer zu finden sind. Die beschriebenen und auch realistisch zu befürchtenden Fälle sind nicht etwa deswegen nicht in größeren Mengen aufgetreten, weil die Szenarien an den Haaren herbeigezogen sind. Sie werden lediglich sehr effektiv dadurch verhindert, dass die Netzbetreiber ihren Kunden nur sichere Geräte überlassen und diese (noch) kein Interesse daran zeigen, sich fragwürdige Geräte aus fragwürdigen Quellen zu besorgen". Konkrete Beispiele für Störungen würden als Anlage nachgeliefert.

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Bundesnetzagentur duldet Rechtsbruch gegen Endgerätefreiheit seit Jahren

Die meisten Anbieter installieren in den Wohnungen hinter der Glasfaseranschlussdose noch ein fest verbautes Glasfasermodem (ONT), obwohl seit dem Jahr 2016 die freie Wahl des Endgeräts bei Telekommunikationsanschlüssen gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Bundesnetzagentur duldet diesen Rechtsbruch.

Laut Gesetz endet die Zuständigkeit des Anbieters am passiven Netzabschlusspunkt. Dies ist beim VDSL-Anschluss die Telefonbuchse, beim Kabelanschluss die Kabeldose und bei FTTH die Glasfaseranschlussdose. Doch moderne Glasfaserrouter haben dieses Modem bereits integriert. Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollten Kunden schon beim Vertragsabschluss darüber aufgeklärt werden, dass sie neben einem eigenen Router auch ein eigenes Glasfasermodem oder ein Kombigerät verwenden können, was zudem weniger Energie verbraucht.

Quelle; golem
 
Mein Vertrag läuft auf selber wählen. Er ist aber noch nicht gestartet. Hoffentlich kippen die den nicht. Ich finde da kann man "back to the bad roots" sagen.
 
Es ist doch mehr als offensichtlich, dass die Kläger nur ihren Krempel an den Kunden bringen wollen.
Hier müssten dann mal die Hersteller der Geräte jetzt mal sich stark machen und gegen solchen
Unfug angehen.
 
Comeback des Routerzwangs? Streit über Netzabschlusspunkt bei Glasfaser

Netzbetreiber fordern, dass die garantierte freie Routerwahl bei Glasfasernetzen erst nach ihrem Modem beginnt. Verbraucherschützer sind alarmiert.

Wo fängt die hierzulande seit 2016 im Telekommunikationsgesetz (TKG) verankerte Router- und Endgerätefreiheit bei Glasfaser-Anschlüssen an, die in der Bundesrepublik meist kostensparend als sogenanntes Gigabit Passive Optical Network (GPON) realisiert werden? Diese Frage entzweit hierzulande zunehmend Netzbetreiber auf der einen und Verbraucherschützer sowie Telekommunikations-Endgerätehersteller auf der anderen Seite. Nun soll die Bundesnetzagentur entscheiden, ob es bei direkten Glasfaseranschlüssen faktisch wieder zu einem Routerzwang kommen könnte.

Die Breitband-Branchenverbände Anga, Buglas, Breko, VKU und VATM haben bei der Regulierungsbehörde eine Verfügung beantragt, "dass in Passiven Optischen Netzen (PON) der Netzabschluss" erst nach einem in der Regel bereits installierten Glasfasermodem des Betreibers liegt. Kunden könnten dann ihren eigenen Glasfaser-WLAN-Router nicht direkt an der Anschlussdose anschließen. Im Mai hat die Free Software Foundation Europe (FSFE) gewarnt, dass Internet Provider in der ganzen EU versuchen, die Routerfreiheit zu umgehen.

Keine Routerfreiheit bei PON?

Das TKG besagt, dass das Netz eines Zugangsanbieters schon an der Anschlussdose endet und der Kunde an dieser ein Gerät seiner Wahl anschließen kann. Das halten die fünf Verbände bei PON aber nicht für angebracht. Dort sei bereits aus rechtlichen Gründen klar, dass der Netzabschlusspunkt nur an der Ethernet-Schnittstelle des Optical Network Termination (ONT) – also dem "Glasfasermodem" – liegen könne. Die Vertreter der Netzbetreiber begründen dies unter anderem damit, "dass eine Adressierung des Endkunden erst im ONT möglich ist und nicht vorgelagert erfolgen kann". Zudem warnen sie vor Störungen und Sicherheitsproblemen.

Nach Informationen aus den Unternehmen dürften bei den meisten Netzbetreibern derzeit lediglich etwa 0,1 Prozent der Kunden ein eigenes ONT betreiben wollen, heißt es von den Verbänden weiter. Von diesen wiederum nutzen nahezu alle ein Modem, das "ihm auch von seinem Netzbetreiber zur Verfügung gestellt werden könnte, da diese auf dem Markt am ehesten erhältlich sind und in der Regel eine gewisse Kundenreputation besitzen". Deshalb käme es in der Praxis auch kaum zu den befürchteten Schwierigkeiten. Dies dürften sich ändern, wenn Kunden sich vermehrt "fragwürdige Geräte" besorgten.

Die sehr überschaubare Zahl der Nutzer, die ein eigenes Modem oder einen eigenen Router direkt an die Glasfaser anschließen, erklärt Sven Knapp, Leiter des Breko-Hauptstadtbüros, gegenüber heise online auch damit, "dass die Internetanbieter jedem Haushalt beim Anschluss ans Glasfasernetz einen ONT zur Verfügung stellen". Ferner sei das Angebot im Handel erhältlicher Glasfaserrouter nicht sehr umfangreich.

Router im Keller

Nicht zuletzt mache ein solches Gerät wenig Sinn, meint Knapp: "Die Glasfaser endet in Einfamilienhäusern typischerweise im Keller – ein denkbar ungünstiger Standort für den WLAN-Router". Trotzdem sei das Problem inkompatibler Geräte "für einen zuverlässigen Netzbetrieb durchaus erheblich, da diese bei GPON-Netzen nicht nur den eigenen, sondern typischerweise auch bis zu 63 weitere Anschlüsse stören." Auf einer Karte befinden sich in der Regel 64 Ports.

Michael Gundall, Medientechniker bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, verwies dagegen jüngst gegenüber dem Fachdienst Teltarif darauf, dass moderne Glasfaserrouter das nötige ONT beinhalten: "Warum sollte man zwei Geräte (Modem und Router) nutzen, wenn ein platzsparendes Kombigerät ausreicht, das mit einer Steckdose auskommt?"

Zudem verbrauche ein solcher integrierter Router wesentlich weniger Energie als zwei getrennte Geräte. Verbraucher hätten ferner steigendes Interesse, ihren Netzabschluss selbst zu konfigurieren, um etwa Gast-Zugänge einzurichten oder Smart-Home-Anwendungen einzubinden. Technisch gesehen gebe es keine Gründe, die gegen einen eigenen Glasfaser-Router sprächen.

Quelle; heise
 
Hi ,

Schwachsinn , wenn dann sollen sie doch die sogenannten "Störungen" beseitigen ,

Diktatur pur , der Kunde sollte das selber entscheiden können , auch wenn ich nicht

dazu gehöre , gibt es genug Menschen in unserem Land , die ihre Netzwerke sich so

einrichten wollen , wie es ihnen ( Hard / Software ) mäßig beliebt .

es grüßt / gefattern
 
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